nebenberuflich selbständig

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shibori
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nebenberuflich selbständig

Beitragvon shibori » 29.07.2011, 08:47

Hallo,
google nun schon eine Weile herum, auf der Suche nach einer Antwort für mein Problem. Bin auf diese Seite gestoßen und hoffe, daß hier vielleicht jemand Erfahrungen damit hat.

Folgendes ist meine Lage:

Bin seit ca 4 Jahren freiberuflich nebenberuflich selbständig, als Dozentin und Kursleiterin. Meine Krankenkasse (gesetzl.) hat für mich einen Beitrag von ca 140 Euro bei einen berechneten Einkommen von ca. 850 Euro festgelegt, da mein Mann Hauptverdiener ist.
Nun werden mir im Herbst vorausichtlich einige Stunden wegfallen. Deshalb habe ich überlegt ein Gewerbe anzumelden. Bin eigentlich Textidesignerin und würde gerne noch einige Produkte verkaufen.
Die Menge dieser würde sich stark in Grenzen halten, so daß ich wahrscheinlich nicht mehr Einkommen hätte als jetzt.

Nun ist die Frage, kann ich ein Gewerbe anmelden, solange dieses die Vorrausetzungen der Nebenberuflichkeit,(18std usw) nicht überschreitet, oder gilt dies nur für freiberufliche Tätigkeiten.

P.S. Künstlersozialkasse kommt für mich leider nicht in Frage.

Danke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.07.2011, 21:44

Na ja,

es ist völlig egal ob Du freiberuflich oder sonst irgendwie selbständig tätig bist.

Es kommt einzig und allein darauf an, ob diese Tätigkeit hauptberuflich ist.

Gerade diese Untescheidung zwischen haupt- bzw. nebenberuflich bereitet in der Praxis den Kassen viele Schwierigkeiten. In diesem Zusammenhang gibt es ein mega Rundschreiben, wie dies zu werten ist.

Nach Deinen Schilderungen ändert sich nicht viel, ausser, dass Du jetzt von einer freiberuflichen Tätigkeit umsteigst auf eine gewerblich angemeldete Tätigkeit. Dies macht für mich keinen Unterschied.

Ich habe mir nachfolgendes in die Birne gekloppt:

- mache keine 20 Stunden in der Woche
- stelle keine Arbeitnehmer ein, die alle zusammen oberhalb von 400,00 Euro verdienen
- sehe zu, dass die Einnahmen aus dieser Tätigkeit nur untergeordnet sind und der Holde nach wie vor der Hauptverdiener ist


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