...und mal wieder: nicht krankenversichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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meteor-10
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...und mal wieder: nicht krankenversichert

Beitragvon meteor-10 » 01.08.2011, 22:12

Sehr geehrte Forumsmitglieder,
sehr geehrte Moderatoren,

wahrscheinlich ein Thema dass niemand nicht mehr hören kann, so oft wurde es hier schon angeschnitten.
Ich wage es trotzdem nochmals und bitte Sie um Hilfe:

Meine Situation: Bis Ende 2006 war ich als Selbstständiger freiwillig in der GKV (Barmer) versichert, konnte dann die Beiträge nicht mehr zahlen: mir wurde von der Kasse gekündigt.
Seitdem bin ich nicht mehr versichert, habe meine seltenen Artzbesuche dann selber bezahlt.

Nun möchte ich dringend wieder in eine Krankenversicherung aufgenommen werden.
Ich bin noch immer Selbstständig, mittlerweile 43 jahre alt.

Die Jahre meiner Nichtversicherung möchte ich gerne nachzahlen, suche jedoch nach einem Weg dass diese Nachzahlung nicht höher - oder zumindest nicht wesentlich höher - ausfällt als wenn ich die ganze Zeit den regulären Versicherungsbeitrag geleistet hätte.

Welche Möglichkeiten / Chancen gibt es?
Welche Kasse ist überhaupt mein erster Ansprechpartner, die Barmer oder doch eine PKV?

Und ja, der Hinweis auf mein Fehlverhalten darf kommen, ist ja auch berechtigt!

VG, Meteor

Rossi
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Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.08.2011, 23:45

Du musst zur Barmer zurück, da Du dort zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist.

Stelle dort gleichzeitig einen Antrag auf Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge. Du - als Selbständiger - bist einfach davon ausgegangen, dass Du in der PKV versicherungspflichtig bist. Denn Selbständige werden aufgrund des Status überwiegend der PKV zugeordnet. Ferner ist für Dich nicht nachvollziehbar, wenn Du Ende 2006 von der GKV gekündigt worden bist, warum Du nicht Anfang April 2007 (also nach 3 Monaten) von der Barmer auf die Versicherungspflicht hingewiesen worden bist.

Tja und dann kommt es darauf an, wie die Kasse es sieht.


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