Herbstblatt hat geschrieben: ...und nein, keine verletzung der anzeigepflicht. bin ja nicht blöd.
... roch es tatsächlich nach einer VVA-Verletzung. Wenn nicht, umso besser. Aber wirf anderen nicht vor, dass sie sich unklar ausdrücken, wenn du selbst solche Fallen aufstellst.
DKV-Service Center hat geschrieben:--> "wenn Sie es selber bezahlen und nicht einreichen ist die Sache ohne Belang , bei einem Versicherungswechsel muss die Therapie angegeben werden da danach gefragt wird , in einem Antrag, genau so wie in Ihrem jetzigen Antrag/Vertrag auch danach gefragt wurde."
Das ist ja genau das, was ich meine - und mir immer noch nicht klar genug ausgedrückt.
Ohne Belang - heißt ich muss sie bei Fragebögen nicht angeben, sobald ich sie selber bezahle? Ist das tatsächlich so?!?
Wie kommst du auf diese gewagte Schlussfolgerung? Sollte danach gefragt werden, geht es immer auch um Behandlungen, die in Anspruch genommen wurden, aber (noch) nicht abgerechnet sind. Es spielt in diesem Fall also keine Rolle, ob du sie überhaupt abrechnen willst.