DAK akzeptiert kündigung nicht

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

In Flames
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 13.08.2011, 11:36

DAK akzeptiert kündigung nicht

Beitragvon In Flames » 09.09.2011, 10:32

Hallo,

leider habe ich wieder mal Probleme mit der DAK.
Ich habe diese aufgrund diverser Streitigkeiten und Problemen gekündigt.

Die Kündigung habe ich am 28.8 eingereicht und zum 30.11 gekündigt, habe also ansich die Kündigungsfrist eingehalten.

Nun habe ich einen Brief bekommen, indem Stand das meine Kündigung erst zum 31.5.12 wirksam ist und eine beendigung der Mitgliedschaft vorher nicht wirksam ist.

Nun kurz zu meiner Geschichte.
Ich bin 25 und mein Leben lang bei der DAK (ohne Ausnahme) gewesen davon natürlich meist familien versichert...von 2005 bis 2010 habe ich eine Lehre gemacht und auch noch 2 Jahre dort gearbeitet. Bin dann im September 2010 auf die Berufsoberschule und war dann wieder familienversichert, im November habe ich die Schule abgebrochen und war bis Februar arbeitslos (Arbeitsamt hat versicherung bezahlt), im Februar habe ich eine neue Lehre angefangen.

So nun vermute ich, das die DAK das ganze als Wiedereintritt sieht als ich im November dann wieder in die Pflichtversicherung kam und die 18 Monate ab da gelten.

Wenn das ganze so ist finde ich das mehr als unverschämt und ansich nur als versuch die Mitglieder krampfhaft zu halten.

Nun würde ich das ganze gerne mal von euch hören, würde gerne schnellstmöglich von der DAK weg, gibts da eine Chance?

Vielen Dank

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4633
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: DAK akzeptiert kündigung nicht

Beitragvon Czauderna » 09.09.2011, 12:28

In Flames hat geschrieben:Hallo,

leider habe ich wieder mal Probleme mit der DAK.
Ich habe diese aufgrund diverser Streitigkeiten und Problemen gekündigt.

Die Kündigung habe ich am 28.8 eingereicht und zum 30.11 gekündigt, habe also ansich die Kündigungsfrist eingehalten.

Nun habe ich einen Brief bekommen, indem Stand das meine Kündigung erst zum 31.5.12 wirksam ist und eine beendigung der Mitgliedschaft vorher nicht wirksam ist.

Nun kurz zu meiner Geschichte.
Ich bin 25 und mein Leben lang bei der DAK (ohne Ausnahme) gewesen davon natürlich meist familien versichert...von 2005 bis 2010 habe ich eine Lehre gemacht und auch noch 2 Jahre dort gearbeitet. Bin dann im September 2010 auf die Berufsoberschule und war dann wieder familienversichert, im November habe ich die Schule abgebrochen und war bis Februar arbeitslos (Arbeitsamt hat versicherung bezahlt), im Februar habe ich eine neue Lehre angefangen.

So nun vermute ich, das die DAK das ganze als Wiedereintritt sieht als ich im November dann wieder in die Pflichtversicherung kam und die 18 Monate ab da gelten.

Wenn das ganze so ist finde ich das mehr als unverschämt und ansich nur als versuch die Mitglieder krampfhaft zu halten.

Nun würde ich das ganze gerne mal von euch hören, würde gerne schnellstmöglich von der DAK weg, gibts da eine Chance?

Vielen Dank


Hallo, was du als "Unverschämtheit" bezeichnest nennt sich Bindungsfrist
und die beginnt mit der eigenen Mitgliedschaft, dauert 18 Monate.
Diese Bindungsfrist ist keine Erfindung deiner Kasse sondern ist gesetzlich festgelegt, gilt also für alle GKV-Kassen.
Gruss
Czauderna

In Flames
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 13.08.2011, 11:36

Beitragvon In Flames » 09.09.2011, 12:32

Danke, trotzallem davor war ich 5 Jahre selbstversichert und insgesamt habe ich in 25 Jahren noch die GKV gewechselt und das nur weil ich 2 Monate familienversichert war?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4633
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 09.09.2011, 12:38

In Flames hat geschrieben:Danke, trotzallem davor war ich 5 Jahre selbstversichert und insgesamt habe ich in 25 Jahren noch die GKV gewechselt und das nur weil ich 2 Monate familienversichert war?


Hallo,
ja, genau deswegen - mit dem Ende der Familienversicherung und dem Beginn der eigenen Versicherung hattest du ein neues Kassenwahlrecht, und egal, welche du gewählt hast, da gilt grundsätzlich die Bindungsfrist von 18 Monaten,
die kannst du nur umgehen, wenn deine jetzige Kasse einen Zusatzbeitrag einführen würde (aber den hat sie ja schon) oder diesen erhöhen würde (was hoffentlich nicht passieren wird).
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste