zuletzt war ich in der gkv pflichtversichert und derzeit
befinde mich seit rund 8 monaten in moldawien (meine ehefrau kommt von dort und ich möchte dort in zukunft leben).
die gkv hatte ich in eine anwartschaft umgewandelt und diese anwartschaft schon nach 3 monaten gekündigt, da ich nicht vorhatte, nach deutschland zurückzukehren. mein offizieller wohnsitz ist immer noch in deutschland.
aus finanziellen gründen muss ich nun doch leider zumindest den winter über in deutschland geld verdienen - also zurück in die gkv.

nun ist meine frage, ob ich für die monate, für die keine versicherung bzw. keine anwartschaft bestand, beiträge (und falls ja - in welcher höhe ca.) nachzahlen muss. hat die zuletzt bestandene anwartschaft auswirkung auf die mir möglicherweise drohenden strafzahlungen?
liebe grüße,