Ausland und PKV-Beitrag

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pilg54
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Ausland und PKV-Beitrag

Beitragvon pilg54 » 28.10.2011, 13:02

Hallo,

ich bin in der PKV und ziehe im März 2012 ins EU-Ausland. Dort bin ich nicht mehr erwerbstätig, beziehe aber auch noch keine Rente (erst in 5 Jahren). Auch habe ich dann keinen Wohnsitz in Deutschland mehr.

Die drei Monate Kündigungsfrist bei meiner PKV bezieht sich auf das Versicherungsjahr bei mir also immer auf den 01.11. eines Jahres. Ein Umzug ins EU-Ausland ist gemäß AGB’s der PKV kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Das heißt für mich ich müsste, laut meiner PKV, noch die Beiträge von April bis November 2012 bezahlen. Kann das sein? Das wären rund 6.000 Euro, die in meinem Sparschwein nicht vorgesehen sind...

Wie kann ich dem entgehen? Herzlichen Dank Vorab für Eure Hilfe.

pilg54

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.10.2011, 23:40

möglicherweise gibt es zwischenzeitlich eine Beitragsanpassung :-)

GS
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Beitragvon GS » 29.10.2011, 01:03

oder du wechselst bei Gelegenheit in den Billigstheimer deines Versicherers, dann ist der wenigstens für etwas gut ...

Aber nur, wenn feststeht, dass du kündigen wirst. Nicht dass du nachher darauf sitzen bleibst ...

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.10.2011, 23:06

Ups Gute Idee hoffentlich gibt es eine Tarifwahl welche nur in Deutschland und nicht in der EU gilt.
Gruß

RHW
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Beitragvon RHW » 07.11.2011, 07:46

Hallo,

welche Krankenversicherung besteht denn dann im Ausland?

Wenn es eine gesetzliche Krankenversicherung im EU-Ausland aufgrund einer Pflichtversicherung ist, ist diese EU-Pflichtversicherung ggf. einer dt. Pflichtversicherung gleichgestellt. Dann würde ggf. ein Sonderkündigungsrecht in der PKV gelten.

Vielleicht helfen diese Links:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm

http://www.pkv-ombudsmann.de/

Gruß

RHW

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Beitragvon pilg54 » 07.11.2011, 16:51

Hallo,

vielen Dank für eure Infos.

Im Prinzip weiß ich jetzt auch Bescheid und da ich mich sowieso entschieden habe das Ganze um drei Monate vorzuziehen, fällt das praktischerweise genau auf den Künndigungs-Stichtag bei der PKV.

@RHW
im Ausland besteht dann zunächst keine KV. Auch wenn sich das erst einmal böse anhört, ganz so schlimm sehe ich es nicht: Der KV-Pflichtbeitrag beträgt zur Zeit acht Prozent vom Einkommen, aber ohne Einkommen auch kein Beitrag.
Außerdem muss man rund 50 Prozent der Kosten sowieso selbst tragen - da funktionieren dann auch ggf. 100 Prozent. Das zahlt man heute eh schon freiwillig, wenn man von einem entsprechend guten Facharzt behandelt werden möchte.

Und wenn ich in ein paar Jahren eine monatliche Renten erhalte, zahle ich diese acht Prozent gerne. Bis dahin: daumen drücken, dass es nicht so teuer wird :wink:

pilg54

RHW
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Beitragvon RHW » 07.11.2011, 20:01

Hallo pilg54,

ich kann mir kaum vorstellen, dass in einem EU-Staat die Kosten bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs nur zu 50% von der Krankenkasse übernommen werden. Die 50% beziehen sich ggf. auf die Kosten einer ambulanten Behandlung (z.B. beim Hausarzt).

Am besten nochmal genau über die Leistungen der ausl. Krankenkasse informieren.

Gruß

RHW


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