Promotion: wechsel von Stipendium auf halbe Stelle

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Benolium
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Promotion: wechsel von Stipendium auf halbe Stelle

Beitragvon Benolium » 02.11.2011, 13:00

Hallo,

ich möchte in der PKV bleiben.


Ich bin derzeit am promovieren, beziehe derzeit ein Stipendium und bin in der PKV als Student Versichert.

Im letzten Jahr meiner Promotion werde ich anstelle des Stipendiums eine Anstellung bei der Uni bekommen (übliche 1/2 bis 3/4 Stelle TV-L E13).
Ist es irgendwie möglich, dass ich in der PKV bleiben kann?
[-o<

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 03.11.2011, 09:44

Solange wie die Stelle unter der JAE Grenze bleibt, besteht Versichrugnspflicht, somit ist die GKV zuständig.

Benolium
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Beitragvon Benolium » 03.11.2011, 10:35

Auch wenn ich eine gültige Studiennbescheinigung vorlegen kann?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 03.11.2011, 14:56

Denn müßte der Ag bzw die kasse prüfen, die stelle ist meinees Erchtens mehr als 20 stunden oder?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 03.11.2011, 20:13

bei einem Promotionsstudium gilt doch das Werkstudentenprivileg nicht


also wäre doch einem Arbeitverhältnis mit mehr als 400 EUR Versicherungspflicht zur Kranken- Renten- Arbeitslosen und Pflegeversicherung gegeben.

Hier (beim Promotionsstudium) spielt dann m. E. die 20 Stunden -Regelung (Werkstudentenprivileg) KEINE Rolle mehr.

GS
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Beitragvon GS » 03.11.2011, 22:41

Benolium,
die Versicherungspflicht in der GKV kannst Du mit der 1/2-3/4-Stelle nicht vermeiden.

Niemand zwingt dich jedoch, die PKV zu kündigen - das Recht dazu hast Du natürlich zum Eintritt der Versicherungspflicht, notfalls bis zu 3 Monate rückwirkend.

Allerdings solltest Du die PKV in jedem Fall über diesen Eintritt informieren, weil diese sonst ihrerseits kündigen könnte, wenn sie es anderweitig erfahren sollte.

Nach Ablauf dieser 3 Monate kannst Du bei fortbestehender Versicherungspflicht die PKV jederzeit zum aktuellen Monatsende kündigen, also ab Kündigung keinen weiteren Beitrag mehr zu zahlen.

Als Doppelversicherung natürlich kein billiger Spaß. Das kannst Du aber für dich entscheiden.

Im Leistungsfall doppelt abrechnen, das funktioniert nicht. Aber darauf kommt es Dir ja auch nicht an - oder?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Benolium » 04.11.2011, 10:21

nein hatte einfach gehofft, dass mir irgendwie die GKV erspart bleibt.


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