Hallo,
aus Gründen (Stichwort: Falschberatung), die ich jetzt nicht genauer erklären möchte, will ich gerne in die GKV zurück.
Ich habe mich daher für folgenden Weg entschieden, und hoffe auf Feedback, ob das so auch geht, wie ich es mir gedacht habe.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich zurück, wenn
(1) ich meinen Job auf Teilzeit (wollte ich eh machen, weil dann die Geburt unseres 2. Kindes bevor steht) umstelle und 12 Monate lang dann unter die 49.500€ komme
(2) ich bin bei der PKV nicht länger als 5 Jahre Mitglied gewesen und kann daher zurück in die GKV und ich bin auch unter 55 J.
Folgende Detail-Fragen:
- Geht mein beschriebenes Szenario? Oder hab' ich etwas wichtiges vergessen? Kann ich dann im 13 Monat so einfach in meinen alten Arbeitsvertrag, oder würde es dann Probleme geben? Aufsicht etc.?
- wenn ich dann im 13 Monat in die Pflichtversicherung wechsel (mein Arbeitgeber meldet mich hierzu an), dann müsste im darauf folgenden Monat doch dann wieder das Angebot von der GKV gemacht werden (weil ich wieder deutlich mehr verdiene), ob ich in die freiwillige GKV oder PKV will?!
- Habe ich an Nachteile für mich oder meine Firma nicht gedacht? Ich hätte zwar in dem einen Jahr weniger in die Rentenkasse eingezahlt und könnte diese dann doch nachträglich ausgleichen?
- Was ist mit meinem Kind? Wird mein Kind dann bei meinem Wechsel in die GKV bei mir (freilwillig) oder meiner Frau familienversichert? Wenn bei mir (und ich wieder > 49.500€ verdiene), kostet mich mein Kind dann was extra?
Vielen vielen Dank für eure Unterstützung!
Wechsel in die GKV wegen Falschberatung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 06.12.2011, 15:40
Wenn bei vorausschauender Betrachtung durch die Umstellung auf Teilzeit die JAEG unterschritten wird, entsteht sofort Versicherungspflicht; d.h. sofortiger Wechsel in die GKV.
Steigt das Entgelt beim gleichen Arbeitgeber wieder über die JAEG, entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres Versicherungsfreiheit, sofern bei vorausschauender Betrachtung auch die JAEG des folgenden Jahres überschritten wird.
Ob dann eine frewillige Weiterversicherung in der GKV in Betracht kommt, hängt von der Erfüllung der Vorversicherungszeiten ab. D.h. Entweder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate GKV-Mitgliedschaft oder zuletzt 12 Monate GKV-Mitgliedschaft am Stück. Beides zugleich ist nicht nötig. Sofern diese Vorversicherungszeiten erfüllt sind und das Mitglied der freiwilligen Mitgliedschaft nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteiligung der GKV über die Austrittsmöglichkeit widerspricht, kommt die freiwillige Mitgliedschaft grundsätzlich zustande.
Nachteile: GKV-Höchstbeitrag (anteilig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und wahrscheinlich geringere Leistungen als in der PKV.
Das Kind ist in der Konstellation kostenlos mitversichert, egal bei welchem Elternteil.
Steigt das Entgelt beim gleichen Arbeitgeber wieder über die JAEG, entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres Versicherungsfreiheit, sofern bei vorausschauender Betrachtung auch die JAEG des folgenden Jahres überschritten wird.
Ob dann eine frewillige Weiterversicherung in der GKV in Betracht kommt, hängt von der Erfüllung der Vorversicherungszeiten ab. D.h. Entweder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate GKV-Mitgliedschaft oder zuletzt 12 Monate GKV-Mitgliedschaft am Stück. Beides zugleich ist nicht nötig. Sofern diese Vorversicherungszeiten erfüllt sind und das Mitglied der freiwilligen Mitgliedschaft nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteiligung der GKV über die Austrittsmöglichkeit widerspricht, kommt die freiwillige Mitgliedschaft grundsätzlich zustande.
Nachteile: GKV-Höchstbeitrag (anteilig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und wahrscheinlich geringere Leistungen als in der PKV.
Das Kind ist in der Konstellation kostenlos mitversichert, egal bei welchem Elternteil.