seit über 15 Jahren nicht versichert was kann muß ich machen

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effi
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seit über 15 Jahren nicht versichert was kann muß ich machen

Beitragvon effi » 17.01.2012, 12:03

Hallo zusammen,

nun lese ich schon einige Tage hier im Forum.
Finde aber leider keine Antwort auf meine Frage, bzw verstehe das nicht wirklich.

Zu mir> bin 65 geb. seit 20 Jahren selbständig und nur ca. 3 Jahre aufgrund der finanziellen Lage Privat krankenversichert gewesen.
Ich wurde glaube ich 1995 gekündigt, zahle seit dem an die Versicherung nur den Pflegeversicherungs-beitrag .. weil der glaube damals schon Pflicht war, und mein Konto nicht mehr her gab :-(
Ich war sehr selten beim Arzt, und habe alles selbst bezahlt.

Nun scheint es ja irgendwie eine Versicherungspflicht zu geben!?

Was muss ich denn nun tun? ohne das ich Harz4 oder ähnliches anmelden muss.

und wie teuer wird der Spaß, denn leider verdiene ich immer noch nicht wirklich viel Geld (ca. 800€ im Monat), reicht mir halt zum leben.

Vielen Dank schon mal für eure mühe.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 17.01.2012, 18:44

Optimal wäre eine Aufnahme in eine GKV. Das ist in der Konstellation (d.h.zuletzt privat versichert, über 55 Jahre alt, in den letzten 5 Jahren nicht GKV-versichert) aber nur in Ausnahmefällen möglich:

- Über die Art der Selbständigkeit gibt es keine Angaben. Unter Umständen kommt eine Versicherung in der GKV über die Künstlersozialkasse in Betracht. "Künstler im Sinne des KSVG ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG."
- Aufgabe der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit und Aufnahme bei einer GKV-Versicherte Ehefrau (wenn vorhanden)
- Oder den exotischen Weg, sich im EU-Ausland gesetzlich krankenversichern zu lassen, was bei Rückkehr nach Deutschland eine Weiterversicherung in einer GKV nach nach §5(1) Nr. 13 SGB V ermöglicht

Wenn das alles nicht in Betracht kommt, bleibt nur der Anspruch auf Aufnahme in eine PKV. Aus Altersgründen kommt sehr wahrscheinlich nur die Aufnahme in den Basistarif in Betracht. Und der ist teuer (ca. 650 EUR monatlich inkl. Pflegeversicherung). Hinzu kommen ca. 9 Monatsbeiträge als einmaliger Strafzuschlag für die trotz Versicherungspflicht nicht versicherte Zeit ab Februar 2009.

Wenn keine größeren Vermögen vorhanden sind, läuft es auf eine Grundsicherung im Alter nach SGB XII hinaus; "Hartz 4" bzw. ALG2 kommt aus Altersgründen nicht mehr in Frage.
Im Rahmen der Grundsicherung muss die PKV den Beitrag im Basistarif halbieren; Der Grundsicherungsträger übernimmt den verbleibenden PKV-Beitrag im notwendigen Umfang.

Kurios ist, dass noch eine Pflegeversicherung bestehen soll; wenn dann kündigen PKVen den Vertrag gewöhnlich komplett, was vor Beginn der Versicherungspflicht 2009 noch möglich war.

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Beitragvon effi » 17.01.2012, 20:03

Danke für die schnelle Antwort.

Da besteht nur ein kleines Missverständnis.
Ich bin nicht 65 Jahre alt sondern 1965 geboren :-)
Sind hierdurch meine Chancen besser?
bzw. was passiert wenn ich einfach nix mache?

effi
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Beitragvon effi » 17.01.2012, 20:07

PS.
Pflegeversicherung
zumindest werden seit Jahrzehnten die Beiträge hierfür weiterhin abgebucht!
Lag wohl daran das damals der kleine Betrag abgebucht werden konnte .. für die Pflegeversicherung .. der höhere wurde aber von meiner Bank zurück gebucht .. glaube ich .. weiß aber nicht mehr so genau .. alles schon sehr lang her.

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Beitragvon Czauderna » 17.01.2012, 20:46

effi hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.

Da besteht nur ein kleines Missverständnis.
Ich bin nicht 65 Jahre alt sondern 1965 geboren :-)
Sind hierdurch meine Chancen besser?
bzw. was passiert wenn ich einfach nix mache?



Hallo,
ja, wenn du seit 15 Jahres nix gemacht hast, warum solltest du jetzt auf einmal etwas machen ??
Natürlich kannst du es darauf ankommen lassen - solange du nicht krank bist
bzw. deine Arzt-,Zahnarzt,Krankenhauskosten und alles andere was so im Alter anfallen kann selbst zahlst, ist das nun wirklich kein Problem - 800,00 €
mtl. und ohne Krankenversicherung - Respekt.
In die GKV kommst du nur wenn du noch keine 55 Jahre alt bist und Krankenversicherungspflichtig wirst - diese Krankenversicherungspflicht tritt
ein bei einer Beschäftigung über 400,00 € mtl. oder beim Bezug von
ALG-2 (im Volksmund auch Hartz IV genannt).
Was die Pflegeversicherung angeht, wenigstens da scheinst du abgesichert zu sein - besser als gar nix.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon effi » 17.01.2012, 21:00

Hi,
nochmals danke.

Dann werde ich wohl alles lassen wie es ist ..
wenn sich dadurch eh nix verschlimmert.

Bin 46 Jahre und damit wohl eher nicht über 55 ;-)

Hab in meinem Leben noch nix vom Staat bekommen .. hab jetzt auch nicht vor Harz4 oder ähnliches zu beziehen.
Finde es schon etwas befremdlich wenn ausgerechnet die die eh nicht viel haben mit Strafzahlungen belegt werden.
Naja ..


vielen Dank an euch

Dipling
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Beitragvon Dipling » 17.01.2012, 21:13

Man könnte bei Czauderna durchaus etwas Ironie herauslesen...

Die Sanktionen greifen nur, wenn bei einer PKV ein neuer Vertrag geschlossen wird.
Die GKV hingegen kann bei zuletzt privat Versicherten keine Nachforderungen stellen.

Einfachste Möglichkeit, um in eine GKV zu kommen: Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs (Gehalt muss höher als das Einkommen aus der Selbständigkeit sein).
ALG2-Bezug hingegen führt nur dann in die GKV, wenn die Selbständigkeit aufgegeben wurde.

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Beitragvon effi » 17.01.2012, 21:53

Dipling hat geschrieben:
Die GKV hingegen kann bei zuletzt privat Versicherten keine Nachforderungen stellen.

Einfachste Möglichkeit, um in eine GKV zu kommen: Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs (Gehalt muss höher als das Einkommen aus der Selbständigkeit sein).


Das hört sich doch gut an :-)

kannst du mir erklären, wie das genau funktioniert?
oder wer einen da beraten kann ?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 17.01.2012, 22:15

Zum Stellenantritt eine GKV auswählen, diese dem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber führt die Anmeldung bei der Wunsch-GKV durch.

Die Kasse kann Rückfragen etwa aufgrund der Versicherungslücke stellen. Nachforderungen erheben oder die Aufnahme verweigern darf die Kasse in dieser Konstellation nicht.

Die Aufnahme verweigern darf sie nur, wenn weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit vorläge. Deshalb sollte der Job vom Gehalt und Zeiteinsatz her gegenüber der Selbständigkeit überwiegen oder die Selbständigkeit -ggf. vorübergehend- aufgegeben werden.

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Beitragvon effi » 17.01.2012, 22:38

Dipling hat geschrieben:. Nachforderungen erheben oder die Aufnahme verweigern darf die Kasse in dieser Konstellation nicht.

Die Aufnahme verweigern darf sie nur, wenn weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit vorläge. Deshalb sollte der Job vom Gehalt und Zeiteinsatz her gegenüber der Selbständigkeit überwiegen oder die Selbständigkeit -ggf. vorübergehend- aufgegeben werden.


Wie viel heißt das bei 800€ ... und wie kann man das nachweisen ... das stellt sich ja immer erst ende des Jahres dar wie viel es genau war.... und wie lange muss man den Job dann behalten ?
Und was kostet es mich dann im Anschluss .. die Versicherung weiter zu behalten?

Tausend dank schon mal

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Beitragvon Vergil09owl » 18.01.2012, 07:27

Mwher als 800 € netto , heißt das ein Job mit 401 € bribgt da nicht viel.

Gruss.

Jochen

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Beitragvon effi » 18.01.2012, 10:41

Vergil09owl hat geschrieben:Mwher als 800 € netto , heißt das ein Job mit 401 € bribgt da nicht viel.

Gruss.

Jochen


Soweit komme ich ja noch mit.
Nur als selbständiger mache ich meine Einkommensteuer meist erst nach etwa 2 Jahren .. erst dann steht genau fest was ich tatsächlich an Gewinn erwirtschaftet habe.
Darum die frage .. wie das genau funktionieren soll?
Reicht der letzte Nachweis .. der dann wie gesagt schon etwas länger her ist?

Beraten einen da die Kassen .. ohne das man etwas zu befürchten hat ?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 18.01.2012, 11:38

Es ist ein Stück weit eine Ermessensentscheidung der Kasse. Da die GKVen bislang Nichtversicherte auch nicht unbedingt haben wollen, sollte der Sachverhalt möglichst eindeutig gestaltet werden.

Auf der relativ sicheren Seite ist, wer im Job mindestens 18 Stunden pro Woche arbeitet und dessen Gehalt mindestens die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (zur Zeit 1312,50 EUR monatlich im Westdeutschland und 1120 EUR im Osten) übersteigt. Dann gilt die widerlegbare Vermutung, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit besteht.

Wieviel Zeiteinsatz die Selbständigkeit erfordert und was monatlich in die Kasse kommt, sollte sich zeitnah ermittel lassen (betriebswirtschaftliche Auswertung, letzter Steuerbescheid).

Selbst wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. schon nach eine paar Wochen in der Probezeit beendet wird, ist im konkreten Fall eine Weiterversicherung in der GKV nach §5(1) Nr. 13 SGB V möglich, da kein Anspruch auf eine andere Abischerung im Krankheitsfall besteht. Kosten für hauptberuflich Selbstständige mindestens ca. 220 EUR monatlich (Beitrag für geringverdienende Selbständige, nur auf Antrag, d.h. frühzeitig Antrag stellen, sonst gelten höhere Mindestgrenzen).

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Beitragvon effi » 18.01.2012, 20:04

Hi,
wenn das klappt wäre das ja klasse :-)
Gibt es unterscheide wie die Kassen das behandeln oder kann ich irgend eine nehmen?
Hab schon nen Job so gut wie sicher .. möchte jetzt aber nix bei der Kassenwahl falsch machen.
Welche würdest du empfehlen?

Echt super Klasse, das du mir so helfen kannst :-)

und nochmal 100000 Dank,
hätte echt nicht gewusst wo ich mich hätte hin wenden können.

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Beitragvon Dipling » 19.01.2012, 11:45

Eine bestimmte Kasse lässt sich nicht empfehlen; es hängt auch davon ab, an welche Sachbearbeiter man gerät.

Wichtig ist, sich von der GKV nicht an die PKV verweisen zu lassen, um dort eine "Nachversicherung" durchzuführen. Das ist weder möglich noch gibt es dafür eine Rechtsgrundlage.


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