Familienversicherung - Schwerbehinderter - Ehepartner privat

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Papius
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Familienversicherung - Schwerbehinderter - Ehepartner privat

Beitragvon Papius » 25.03.2012, 23:17

Hi,

folgende Situation liegt vor:
Ein Selbstständiger ist familienversichert. Nun wird er schwerbehindert und erwerbslos.

Seine Frau ist beamtet und verdient mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von 19xx €. Sie ist nicht nur beamtet sondern auch Privatversichert.

Bei einer "Beitragsermessungsberechnung" seitens der Krankenkasse wird nun für die Familienversicherung, der Grenzwert von 19xx€ berechnet.

Ist es richtig, das das Einkommen der Ehefrau dadurch im Prinzip 2x zum Krankenversicherungsbeitrag ausgequetscht wird? Einmal durch ihre eigene Privatversicherung und die Familienversicherung des Ehegatten?


Ich hoffe, ihr könnt die Situation durchschauen, und mir in dem Fall weiterhelfen.

PS: Die Kinder mussten nachdem der Schwerbehinderte Vater kein Einkommen mehr hatte, und die Ehefrau privatversichert ist, alle selbstversichert werden...
Zuletzt geändert von Papius am 26.03.2012, 00:29, insgesamt 2-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.03.2012, 23:29

Ehrlich gesagt, sehe ich derzeit den Wald vor lauter Bäume nicht.

Ich verstehe die Sachverhaltsschilderung nämlich nicht.

Die Ehefrau ist Beamtin und privat versichert, okay!

Wie willst Du jetzt eine Familienversicherung für den Schwerbehinderten in der GKV zaubern? Eine Famlienversicherung in der GKV setzt einen Stammversicherten (Mitglied) in der GVK voraus. Wo und wer ist dieses Mitglied?

Papius
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Beitragvon Papius » 26.03.2012, 00:26

Der Stammversicherte ist der Schwerbehinderte (Ehemann), dieser war vorher selbständig und ist durch gesundheitliche Umstände schwerbehindert geworden.

Auf die Frage "Wo" - bei der BEK.


Habe oben mal editiert und hoffe, es ein wenig einfacher dargestellt zu haben.

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Beitragvon Czauderna » 26.03.2012, 08:25

Papius hat geschrieben:Der Stammversicherte ist der Schwerbehinderte (Ehemann), dieser war vorher selbständig und ist durch gesundheitliche Umstände schwerbehindert geworden.

Auf die Frage "Wo" - bei der BEK.


Habe oben mal editiert und hoffe, es ein wenig einfacher dargestellt zu haben.


Hallo, auch hier erklärt sich die "Familienversicherung" nicht !!
Wie auch immer, wenn er freiwillig in der GKV versichert ist dann ist grundsätzlich das Einkommen seiner PKV-versicherten Ehefrau für die Beitragsfestsetzung mit einzubeziehen - das ist eine gesetzliche Vorschrift.
Ob die in jedem Falle so richtig gerecht ist, darüber kann man zwar diskutieren, mehr aber auch nicht.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 26.03.2012, 18:24

Nun denn, ich vermute mal, dass die Ehefrau freiwillig in der GKV ist und für die Beitragsbemessung die Hälfte des privat Versicherten angerechnet wird. Dies ist auch nicht zu beanstanden.

Die Kinder fliegen dann allerdings nur aus der Familienversicherung heraus, wenn das Bruttoeinkommen der Beamtin mtl. 4.237,50 € (incl. Weihnachtsgeld) überschreitet. Die Ortszuschläge (verheiratet und Kinder) sind allerdings hierbei nicht zu berücksichtigen und abzuziehen.

Wenn die Grenze überschritten wird, dann ist die Familienversicherung nicht möglich und die Kinder müssen sich selber versichern. Sie können allerdings auch in die Beihilfe mit einer Restkostenversicherung (PKV) gehen. Bei Kindern ist dies nicht allzu teuer.

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Beitragvon heinrich » 26.03.2012, 18:47

Papius,

sag uns doch einfach mal wie hoch die Bruttoeinnahmen der verbeamteten privat versicherten Ehefrau sind.

Nur hier schon eine erste Anmerkung. Du wirfst anscheinend alles durcheinander.

Die 19.. sind nicht die Beitragsbemessungsgrenze.

Aber mehr können wir Dir erzählen, wenn Du mal genaue Angaben machst.

Ich versuche aber schon mal hellzusehen.

Bisher selbstständiger Mann, der in der GKV versichert ist,
wird jetzt nicht mehr nach seinen eigenen Einnahmen (evt. Höchstbeitrag)
verbeitragt.

Jetzt mit den Einnahmen der Ehefrau (PKV).
Daraus wird dann aus der HLABEN Beitragsbemessugnsgrenze (1912,50) berechnet.
Der Beitrag dürfte daraus 322,26 EUR betragen.

Wenn Kinder bisher mitversichert waren, weil der GKV-Versichert höheres GEsamteinkommen als die PKV-Ehefrau hatte,

so ist es ab dem Zeitpunkt wirklich so, dass die Kinder dann NICHT mehr in die Familienversicherung können, wenn die PKV-Ehefrau ein Gesamteinkommen von mehr als 50.850 EUR hat UND gleichzeitig der GKV-Mann niedrigeres Gesamteinkommen als die PKV-Frau hat.

Da bin ich aber mal gespannt, ob ich dies aus dem Sachverhalt richtig gedeutet habe.

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Beitragvon Papius » 28.03.2012, 09:53

Hallo,
vielen Dank für die Antworten!.

@ Heinrich
ihr Hellsehen war richtig. Dass das "nur" die halbe Bemessungsgrenze ist, war mir nicht bekannt, tut mir leid dadurch alles durcheinander geworfen zu haben.
Der Bruttolohn der Frau liegt bei 3.200 brutto.

Die Kinder durften in der Tat nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, da das Einkommen der PKV-Versicherten Ehefrau das Einkommen des Ehemann von nun 0 € überstieg....
Dies war nur als Anmerkung im PS bezüglich der "sozialen" Gerechtigkeit zu sehen, und nicht als Information bezüglich der Beitragsbemessung zu deuten.

Aber wie Czauderna schon sagte, erklärt sich die Familienversicherung in einem solchen Fall wohl nicht...

Wenn ich es richtig verstehe ist eine Private KV nicht zu denen unter § 4 SGB V hinzu zuzählen, sodass die Ehefrau wie eine nicht-Versicherte bezüglich § 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
behandelt wird?...


@Rossi
Kann es sein, dass die Ehefrau in der GKV und gleichzeitig in der PKV ist?
Das macht ja nur wenig sinn seitens der Ehefrau. Oder gibt es eine möglichkeit, dass die Ehefrau aus der "Familienversicherung" des Ehemanns aussteigt. Und somit ihr Gehalt nicht in die Berechnung mit einbezogen wird?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.03.2012, 17:50

beim Brutto von 3200 Euro besteht weiterhin anspruch auf Familienversicherung, das Beste wäre die 2011 Abrechnung Jahresbrutto?


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