Mal angenommen,
Man wollte seinen Status der Versicherungspflicht - freiheit feststellen, müßte man sich ja an die Krankenkasse wenden, die einem dann einen Fragebogen gibt.
Aber wenn man nur eine mögliche Situation die sich in naher Zukunft ergeben kann, feststellen lassen möchte, gibt es da auch eine verbindliche Möglichkeit ?
Könnte mir vorstellen, das die das nur prüfen, wenn eine definitive Ist-Situation festzustellen ist.
Weiß einer wie man da vorgehen kann um ansonsten wirklich verbindliche Info zu bekommen bzw. Info auf die man sich verlassen kann?
KV-Statusfeststellung auch als Probelauf machbar ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
ich denke, diese Frage kann man besser beantworten wenn du uns sagst, um was es dir genau geht.
Pauschal geantwortet - eine Statusfeststellung -
geht verbindlich nur wenn auch die Fakten dazu bekannt sind - auf "evtl." und und bei "Annahme"
gibt es auch nur unverbindliche Auskünfte.
Selbst die Nennung von Gesetz und Rechtsprechung beinhaltet keine Rechtsverbindlichkeit im konkreten Einzelfall, wenn ein solcher nicht vorliegt.
Gruß
Czauderna
ich denke, diese Frage kann man besser beantworten wenn du uns sagst, um was es dir genau geht.
Pauschal geantwortet - eine Statusfeststellung -
geht verbindlich nur wenn auch die Fakten dazu bekannt sind - auf "evtl." und und bei "Annahme"
gibt es auch nur unverbindliche Auskünfte.
Selbst die Nennung von Gesetz und Rechtsprechung beinhaltet keine Rechtsverbindlichkeit im konkreten Einzelfall, wenn ein solcher nicht vorliegt.
Gruß
Czauderna
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Ja, danke.
Es würde darum gehen, einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH (50 % Anteil , unter 53 jahre, langjährig privat versichert ) wieder in die gesetzliche KK zu bringen.
Was wäre minimal an Veränderung nötig ?
Eine Meinung war:
Man muß nur den Arbeitsvertrag so abändern, das die Geschäftsführung beendet wird und das Gehalt unterhalb der JAEG ist.
Bei erneuter Statusfeststellung verliert er damit den Status : versicherungsfrei, weil er weisungsgebunden ist,
und wird zum Zeitpunkt der Arbeitsvertragänderung wieder versicherungspflichtig.
Zweite Meinung war:
wie oben, zusätzlich 1 Gesellschaftsanteil verkaufen, um nicht mehr Entscheidungen auf Gesellschafterebene blockieren zu können.
Dritte Meinung war:
Entweder er behält die GmbH Anteile und arbeitet nicht in der GmbH sondern woanders versicherungspflichtig,
oder er verkauft seine GmbH-Anteile und arbeitet in der GmbH mit versicherungspflichtiger Beschäftigung und Gehalt unterhalb JAEG, weiter.
Könnte etwas richtig sein ?
Es würde darum gehen, einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH (50 % Anteil , unter 53 jahre, langjährig privat versichert ) wieder in die gesetzliche KK zu bringen.
Was wäre minimal an Veränderung nötig ?
Eine Meinung war:
Man muß nur den Arbeitsvertrag so abändern, das die Geschäftsführung beendet wird und das Gehalt unterhalb der JAEG ist.
Bei erneuter Statusfeststellung verliert er damit den Status : versicherungsfrei, weil er weisungsgebunden ist,
und wird zum Zeitpunkt der Arbeitsvertragänderung wieder versicherungspflichtig.
Zweite Meinung war:
wie oben, zusätzlich 1 Gesellschaftsanteil verkaufen, um nicht mehr Entscheidungen auf Gesellschafterebene blockieren zu können.
Dritte Meinung war:
Entweder er behält die GmbH Anteile und arbeitet nicht in der GmbH sondern woanders versicherungspflichtig,
oder er verkauft seine GmbH-Anteile und arbeitet in der GmbH mit versicherungspflichtiger Beschäftigung und Gehalt unterhalb JAEG, weiter.
Könnte etwas richtig sein ?
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hi,
Jut das ist ein schönes Geschäftsfeld
Statusfeststellung eines Geschftsführenden Gesellschafter.
[quote]Eine Meinung war:
Man muß nur den Arbeitsvertrag so abändern, das die Geschäftsführung beendet wird und das Gehalt unterhalb der JAEG ist.
Bei erneuter Statusfeststellung verliert er damit den Status : versicherungsfrei, weil er weisungsgebunden ist,
und wird zum Zeitpunkt der Arbeitsvertragänderung wieder versicherungspflichtig.[/quote]
eine feine Meinung soweit richtig, nur sollte er weiterhin beherschende GF sein spielt das Gehalt keine Rolle und er zählt als Selbstständiger.
[quote]Zweite Meinung war:
wie oben, zusätzlich 1 Gesellschaftsanteil verkaufen, um nicht mehr Entscheidungen auf Gesellschafterebene blockieren zu können.[/quote]
richtig, damit gibt er die Beherschung ab.
[quote]Dritte Meinung war:
Entweder er behält die GmbH Anteile und arbeitet nicht in der GmbH sondern woanders versicherungspflichtig,[/quote]
nö das funkt nicht.
[quote] oder er verkauft seine GmbH-Anteile und arbeitet in der GmbH mit versicherungspflichtiger Beschäftigung und Gehalt unterhalb JAEG, weiter.[/quote]
dadurch wird er mit Sicherheit wieder versicherungspflichtig
aber das würde ich nur tun wenn meine Ehefrau der Käufer wäre
Gruß
Jut das ist ein schönes Geschäftsfeld

[quote]Eine Meinung war:
Man muß nur den Arbeitsvertrag so abändern, das die Geschäftsführung beendet wird und das Gehalt unterhalb der JAEG ist.
Bei erneuter Statusfeststellung verliert er damit den Status : versicherungsfrei, weil er weisungsgebunden ist,
und wird zum Zeitpunkt der Arbeitsvertragänderung wieder versicherungspflichtig.[/quote]
eine feine Meinung soweit richtig, nur sollte er weiterhin beherschende GF sein spielt das Gehalt keine Rolle und er zählt als Selbstständiger.
[quote]Zweite Meinung war:
wie oben, zusätzlich 1 Gesellschaftsanteil verkaufen, um nicht mehr Entscheidungen auf Gesellschafterebene blockieren zu können.[/quote]
richtig, damit gibt er die Beherschung ab.
[quote]Dritte Meinung war:
Entweder er behält die GmbH Anteile und arbeitet nicht in der GmbH sondern woanders versicherungspflichtig,[/quote]
nö das funkt nicht.
[quote] oder er verkauft seine GmbH-Anteile und arbeitet in der GmbH mit versicherungspflichtiger Beschäftigung und Gehalt unterhalb JAEG, weiter.[/quote]
dadurch wird er mit Sicherheit wieder versicherungspflichtig
aber das würde ich nur tun wenn meine Ehefrau der Käufer wäre

Gruß
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