Hallo zusammen,
ich bin momentan Lehramtsanwärterin und werde Anfang August aus dem Beamtenverhältnis austreten um ein halbes Jahr im Ausland zu arbeiten und zu reisen.
Nun war ich bisher privat versichert und muss mich jetzt neu versichern, das heißt Auslandsversicherung und private Vollversicherung (da ich mich nicht arbeitslos melden werde). Bisher bin ich bei der HUK versichert (private Vollversicherung: teuer).
Könnt ihr mir Tipps bezüglich Versicherungswechsel/ Tarife etc. geben? Kann ich einfach zu einer anderen privaten Versicherung wechseln und die Anwartschaft übertragen?
Dankeschön im Voraus!!
Versicherungsschutz nach dem Ref/ halbes Jahr Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Re: Versicherungsschutz nach dem Ref/ halbes Jahr Ausland
Hi Daphi
[quote]Nun war ich bisher privat versichert und muss mich jetzt neu versichern, das heißt Auslandsversicherung und private Vollversicherung [/quote]
nö und muss net sein
[quote]Bisher bin ich bei der HUK versichert (private Vollversicherung: teuer). [/quote]
Nö HUK ist net teuer eher zu billig
[quote]Könnt ihr mir Tipps bezüglich Versicherungswechsel/ Tarife etc. geben?[/quote]
Nein zuwenig Info was wird nach dem halben Jahr uswusf.
[quote]Kann ich einfach zu einer anderen privaten Versicherung wechseln [/quote]
das wäre machbar ich sehe im Moment keinen Grund
[quote]und die Anwartschaft übertragen?[/quote]
Nein
Bitte
[quote]Nun war ich bisher privat versichert und muss mich jetzt neu versichern, das heißt Auslandsversicherung und private Vollversicherung [/quote]
nö und muss net sein
[quote]Bisher bin ich bei der HUK versichert (private Vollversicherung: teuer). [/quote]
Nö HUK ist net teuer eher zu billig
[quote]Könnt ihr mir Tipps bezüglich Versicherungswechsel/ Tarife etc. geben?[/quote]
Nein zuwenig Info was wird nach dem halben Jahr uswusf.
[quote]Kann ich einfach zu einer anderen privaten Versicherung wechseln [/quote]
das wäre machbar ich sehe im Moment keinen Grund
[quote]und die Anwartschaft übertragen?[/quote]
Nein
Bitte
nö und muss net sein [quote]
nö zu was? ich muss mich nicht neu versichern? meinen momentanen vertrag kann ich nicht weiterführen, da ich ab august keine beamtin mehr bin...und wenn ich ins ausland gehe sollte ich dort ja auch versichert sein. gesetzliche versicherungen nehmen mich nicht auf, da ich mich nicht arbeitslos melden werde.
Nö HUK ist net teuer eher zu billig [quote]
geht es denn ZU billig?? 140 euro im monat finde ich teuer und das mit 1000 selbstbeteiligung und ohne rücktransport...von der debeka weiß ich, dass es auch günstiger geht.
Nein zuwenig Info was wird nach dem halben Jahr uswusf. [quote]
nach dem halben jahr werde ich wieder in deutschland sein, mich zum herbst als lehrerin bewerben und bis dahin hier jobben.
dass ich die anwartschaft übertragen kann hat mir inzwischen die debeka bestätigt.
sorry, aber das hat mir nicht weiter geholfen!
nö zu was? ich muss mich nicht neu versichern? meinen momentanen vertrag kann ich nicht weiterführen, da ich ab august keine beamtin mehr bin...und wenn ich ins ausland gehe sollte ich dort ja auch versichert sein. gesetzliche versicherungen nehmen mich nicht auf, da ich mich nicht arbeitslos melden werde.
Nö HUK ist net teuer eher zu billig [quote]
geht es denn ZU billig?? 140 euro im monat finde ich teuer und das mit 1000 selbstbeteiligung und ohne rücktransport...von der debeka weiß ich, dass es auch günstiger geht.
Nein zuwenig Info was wird nach dem halben Jahr uswusf. [quote]
nach dem halben jahr werde ich wieder in deutschland sein, mich zum herbst als lehrerin bewerben und bis dahin hier jobben.
dass ich die anwartschaft übertragen kann hat mir inzwischen die debeka bestätigt.
sorry, aber das hat mir nicht weiter geholfen!
Tja, in Deutschland gibt es leider eine Pflicht zur Versicherung. Es soll niemand durch die Gegend rennen, der nicht im Krankheitsfall abgesichert ist.
Solange Du weiterhin den Wohnsitz in Deutschland hast, wird Dich die HUK nicht aus der priv. Kv. herauslassen können. Es ist dabei egal, ob es nur eine Restkostenversicherung als Beamtin ist, oder sonst noch etwas. Nein im Gegenteil; Du hast sogar die Verpflichtung - solange der Wohnsitz in Deutschland besteht - eine Vollversicherung abzuschließen.
Du kannst Dich - nach meiner bescheidenen Auffassung - nur wie ein Aal aus der Klamotte herauswinden, wenn Du deinen Wohnsitz für die Auslandsreisen hier in Deutschland aufgibst.
Wenn Du natürlich zur PKV dackelst und dort sagst, dass Du für 6 Monate schön im Ausland herumreisen willst, dann wirst Du vermutlich ein Problem bekommen.
Solange Du weiterhin den Wohnsitz in Deutschland hast, wird Dich die HUK nicht aus der priv. Kv. herauslassen können. Es ist dabei egal, ob es nur eine Restkostenversicherung als Beamtin ist, oder sonst noch etwas. Nein im Gegenteil; Du hast sogar die Verpflichtung - solange der Wohnsitz in Deutschland besteht - eine Vollversicherung abzuschließen.
Du kannst Dich - nach meiner bescheidenen Auffassung - nur wie ein Aal aus der Klamotte herauswinden, wenn Du deinen Wohnsitz für die Auslandsreisen hier in Deutschland aufgibst.
Wenn Du natürlich zur PKV dackelst und dort sagst, dass Du für 6 Monate schön im Ausland herumreisen willst, dann wirst Du vermutlich ein Problem bekommen.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Hm
nö zum Wort UND
Sie schrieben"Auslandsversicherung und private Vollversicherung "
Ja es geht zu billig.
Hinter jedem Beitrag steht auch eine Leistung
Billig ist in der Regel mit fehlenden Leistungen gleich zu setzen.
Nach dem halben Jahr hört es sich so an als ob Sie eine ganz normale Stelle annehmen. Ich gehe davon aus das Sie Pflicht versichert in der GKV werden.
Die DeBeKa kann keine Anwartschaft von der HUK
übernehmen. Sie können maximal bei der DeBeKa einen neuen Antrag stellen.
Ps. erkundigen Sie sich bitte was eine Anwartschaft ist.
nö zum Wort UND
Sie schrieben"Auslandsversicherung und private Vollversicherung "
Ja es geht zu billig.
Hinter jedem Beitrag steht auch eine Leistung
Billig ist in der Regel mit fehlenden Leistungen gleich zu setzen.
Nach dem halben Jahr hört es sich so an als ob Sie eine ganz normale Stelle annehmen. Ich gehe davon aus das Sie Pflicht versichert in der GKV werden.
Die DeBeKa kann keine Anwartschaft von der HUK
übernehmen. Sie können maximal bei der DeBeKa einen neuen Antrag stellen.
Ps. erkundigen Sie sich bitte was eine Anwartschaft ist.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste