von PKV in Familienversicherung, aber Ü55

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Solution
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von PKV in Familienversicherung, aber Ü55

Beitragvon Solution » 15.10.2012, 15:14

Hallo Leute,
ich bin neu hier, habe aber schon etwas "herumgestöbert" und schon viele Antworten auf meine Situation gefunden. Dennoch gestattet mir bitte einige Nachfragen:
Ich bin seit 1.1.1999 als Angestellter (kein Beamter) privat krankenversichert und mittlerweile 59 Jahre alt. Eine "normale" Rückkehr in die GKV ist mir daher verwehrt. Der Verlust meines Arbeitsplatzes und die Aussichtslosigkeit wieder eine Anstellung zu finden treffen mich schwer. Wenn ich die gefundenen Antworten hier im Forum (und anderswo) richtig interpretiere, könnte ich aber bei meiner Frau als Familienmitglied in der GKV Unterschlupf finden, wenn meine Einkünfte für die Dauer von 12 Monaten unter 400,- € liegen.
Frage: Wie sind die 12 Monate zu verstehen? Wäre z.B. Mai 2012 bis April 2013 okay, oder muss es immer ein volles Kalenderjahr, also bis Dezember sein? :?:
Ich habe Kapitalerträge, die auf den Monat gerechnet unterhalb dieser Grenze sind, sollten daher wohl kein Problem sein. Allerdings habe ich Mieteinkünfte, die darüber liegen. Da man ja dummerweise die eigenen Ausgaben für eine gemietete Wohnung nicht gegenrechnen kann, könnten mir diese den Weg versperren. Wie sieht es aus, wenn ich das bisher nur auf meinen Namen eingetragene vermietete Haus auf den Namen meiner Frau umschreiben lasse? Dann hat sie zwar die Einkünfte aus Vermietung, ich selbst aber keine. Würde das helfen? :?: Hat das auch Auswirkungen auf die gemeinsame Veranlagung der Einkommensteuer, oder müssen wir dann getrennt veranlagen?
Ich gehe mal davon aus, dass Lohnersatzleistungen wie ALG I und Krankentagegeld auch als Einkommen im Sinne dieser Problematik gelten, oder? :?:
Eine letzte Frage (heute): Wie werden denn die Kriterien des Einkommens geprüft? Gibt es da "Amtshilfe" vom Finanzamt oder Banken? :-k

Ich danke allen vorab, die sich mit meinem Thema beschäftigen und mir mit Tipps helfen können! .-.
Viele Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.10.2012, 20:10

Also, die Vorversicherungzeit für die freiw. Kv. beträgt 12 Monate. Es muss also kein volles Kalenderjahr sein.

Will heißen, vom 15.01.2012 - 14.01.2013 reicht aus.

Okay, wenn Du die Mietwohnung auf die Holde übeträgst, muss man noch klären, wie es gemeinschaftlich zu beurteilen ist. Denn der Steuerbescheid läuft ja mit Sicherheit auf den Namen der Eheleute.

Ich glaube, dass dies nicht so einfach ist, es sei denn, dass man Gütertrennung hat. Aber wer zieht sich in der heutigen Zeit komplett aus?

ALG I oder Krankengeld zählt auch zu dieser Einkommensgrenze.


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