Hallo liebe Mitglieder des Forums!
Ich habe mich hier schon in einigen Sachen eingelesen und finde das Forum sehr hilfreich.
Nun wollte auch ich hier um Rat fragen bezüglich meiner Situation.
Ich bin 21 Jahre alt und warte derzeit auf ein Studienplatz für Medizin. Bin hauptsächlich nun zu Hause und mache den Haushalt. Nebenbei habe ich mich selbstständig gemacht und besitze einen Online Shop.
Ich war heute bei der AOK, die Dame hat mir dann erklärt, dass ich immer noch in der Familienversicherung bleiben darf, solange ich als nebenberuflich selbstständig eingestuft werde.
Dies ist der Fall, da ich alle Kriterien dafür erfülle.
1. Keine Mitarbeiter
2. Einkommen zunächst unter 400€
3. wohne noch bei meinen Eltern, diese Tätigkeit ist also wirtschaftlich unbedeutend
4. arbeite unter 20h die Woche
Offiziell selbstständig bin ich November 2011.
Habe auch meinen Steuerbescheid für 2011 abgegeben. Dieser zeigt dass ich minus Beträge gemacht habe.
Nun, hab ich der Dame bei der AOK erklärt, dass ich bei der Bearbeitung meiner Steuern für 2012 deutlich erkenne, dass ich über der Grenze von 400€/Monat bin. Es liegt aber noch kein Steuerbescheid für 2012 vor.
Diese hat mich dann darauf hingewiesen, dass meine Familienversicherung dann am 31.12.2012 endet. Ich habe dafür auch eine Bescheinigung erhalten, welches aufweist, dass ich bis zum genannten Datum (31.12.2012) familienversichert war.
Sobald ich meinen Steuerbescheid für 2012 erhalten habe, soll ich diesen abgeben.
Meine Frage nun, kann die AOK, wenn sie meinen STB für 2012 einsieht, rückwirkend meine Familienversicherung noch früher beenden (vor 31.12.2012) und Nachzahlungen einfordern? Ich befürchte, dass mein STB für 2012 deutlich höher ist als 4500€ (schätze auf ca. 17.000€). Das konnte ich jedoch vorher nicht absehen, da die Einnahmen jeden Monat stark geschwankt haben und erst an Weihnachten so viele Aufträge kamen.
Oder bin ich noch auf der sicheren Seite, da ich es auch direkt anfang des neuen Jahres gemeldet habe?
Ich danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe.
Familienversicherung rückwirkend beendet?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Czauderna hat geschrieben:Hallo,
was hat denn die Kasse gesagt - musst du zwingend den Einkommensteuerbescheid vorlegen für 2012 oder genügt es der Kasse, erste den ab 2013 zu bekommen ?
Gruss
Czauderna
Hallo!
Also die Dame von der AOK hat mir gesagt, dass ich den STB für 2012 abgeben soll, sobald dieser vorliegt.
Für 2013 werde ich mich jetzt wahrscheinlich privat versichern lassen. Daher hat die AOK ja danach nichts mehr mit mir zu tun.
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Danke für das Lesen. Ich habe sicherheitshalber nochmal bei der AOK angerufen.
Falls es jemanden interessiert, ich habe folgendes in Kenntnis genommen.
Maßgebend gilt immer der letzte Steuerbescheid und das Datum der Ausstellung.
Da ich ich meinen Steuerbescheid für 2011 bereits vorgelegt hatte und nachweislich unter 400€/Monat verdient wurde, durfte ich 2012 weiterhin familienversichert bleiben.
Genau genommen dürfte ich noch bis zur Erstellung meines Steuerbescheids für 2012 familienversichert bleiben, da maßgebend ja das Datum des Einkommensteuerbescheids ist.
Da ich den Fall jedoch schon früher gemeldet habe, weil es mir schon früher aufgefallen ist, wurde die Versicherung nur bis zum 31.12.2012 vollzogen.
Ab Januar 2013 werde ich mich privat versichern lassen.
Rückwirkende Nachzahlungen werden nicht eingefordert, da der STB von 2011 noch gültig ist und ich den Fall rechtzeitig gemeldet habe für dieses Jahr.
Falls es jemanden interessiert, ich habe folgendes in Kenntnis genommen.
Maßgebend gilt immer der letzte Steuerbescheid und das Datum der Ausstellung.
Da ich ich meinen Steuerbescheid für 2011 bereits vorgelegt hatte und nachweislich unter 400€/Monat verdient wurde, durfte ich 2012 weiterhin familienversichert bleiben.
Genau genommen dürfte ich noch bis zur Erstellung meines Steuerbescheids für 2012 familienversichert bleiben, da maßgebend ja das Datum des Einkommensteuerbescheids ist.
Da ich den Fall jedoch schon früher gemeldet habe, weil es mir schon früher aufgefallen ist, wurde die Versicherung nur bis zum 31.12.2012 vollzogen.
Ab Januar 2013 werde ich mich privat versichern lassen.
Rückwirkende Nachzahlungen werden nicht eingefordert, da der STB von 2011 noch gültig ist und ich den Fall rechtzeitig gemeldet habe für dieses Jahr.
nur am Rande sei erwähnt, dass
bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht eine Grenze vo 400 (bzw 450 EUR ab 01.01.2013 gilt.
Es gilt für 2012 eine Grenze von 375 und ab 2013 eine Grenze von 385.
So hatte ich gestern einen Kunden (der wohnt sogar nur 500 Meter von mir entfernt), der kam auf die Idee, dass man 400 plus 385 rechnen darf.
Er hatte auch noch nicht einmal eine geringfügige Beschäftigung, sonder
Einnamen aus Photovoltaik plus Verm Verp ; gesamt 12.000 EUR laut STeuerbescheid 2011.
Da kam Freude auf.
bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht eine Grenze vo 400 (bzw 450 EUR ab 01.01.2013 gilt.
Es gilt für 2012 eine Grenze von 375 und ab 2013 eine Grenze von 385.
So hatte ich gestern einen Kunden (der wohnt sogar nur 500 Meter von mir entfernt), der kam auf die Idee, dass man 400 plus 385 rechnen darf.
Er hatte auch noch nicht einmal eine geringfügige Beschäftigung, sonder
Einnamen aus Photovoltaik plus Verm Verp ; gesamt 12.000 EUR laut STeuerbescheid 2011.
Da kam Freude auf.
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heinrich hat geschrieben:nur am Rande sei erwähnt, dass
bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht eine Grenze vo 400 (bzw 450 EUR ab 01.01.2013 gilt.
Es gilt für 2012 eine Grenze von 375 und ab 2013 eine Grenze von 385.
So hatte ich gestern einen Kunden (der wohnt sogar nur 500 Meter von mir entfernt), der kam auf die Idee, dass man 400 plus 385 rechnen darf.
Er hatte auch noch nicht einmal eine geringfügige Beschäftigung, sonder
Einnamen aus Solarmodule plus Verm Verp ; gesamt 12.000 EUR laut STeuerbescheid 2011.
Da kam Freude auf.
Nizza Weg der Selbst Employing .. Ich denke Anfangsinvestition ist etwas hoch, aber gute Chancen in Zukunft zu erhalten.
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