Hallo erst mal !
Hoffe mir kann Jemand helfen. Mein Vater ist seit vielen Jahren nicht kranken versichert. Er war erst gesetzlich versichert, dann bei der PKV und kam nachher nicht mehr zurück in die gesetzliche.
Er ist jetzt 78 Jahre alt und wohnt mit meiner Mutter in einem renovierungsbedürftigem Haus, welches jedoch von beginn an auf ihren Namen geschrieben ist.
Mein Vater konnte nach einem Arbeitsunfall und nach seiner Selbständigkeit, die Beiträge der PKV nicht mehr bezahlen. Man muss zwar seit 2007 versichert sein, aber mit 600 Euro kann man schlecht 800 Euro Beiträge im Monat bezahlen.
Er ist aber schwer krank und hat eine Riesen Wunde im Nacken und sonst heftige Beschwerden.Ich will ihn umbedingt ins Krankenhaus bringen, aber er ist der Meinung, dass meine Mutter dann erst das Haus verkaufen muss und sie quasi raus müssen.
Ich glaube da würde er lieber sterben als das er da raus muss. Er ist auch so schwach, ich musste mit ihm Fotos für seinen Perso machen, dass war schon fast ein Ding der Unmöglichkeit, obwohl er nur 20 Meter gestützt gehen musste.
Es ist meiner Meinung nach eh krass, dass wenn man 16 Jahre eingezahlt hat und einem dann nur 9 Monate fehlen, dass man dann einfach nicht mehr zurück kommt.
Jedenfalls würde ich gerne wissen, wenn ich ihn jetzt einfach nehme und ins Krankenhaus bringe, dann verschuldet er sich ja. Muss meine Mutter das dann bezahlen? Weil das Sozialamt hat gesagt, verkaufen sie erst alles was sie haben, dann bekommen sie evt. Leistungen.
Weil würden die Schulden dann nur auf ihn zurückfallen, dann würde ich ihm das verklickern und ihn direkt in Krankenhaus fahren. Dann wäre er zwar verschuldet, er hat ja im Prinzip nichts mehr und bei seinen 400 Euro Rente im Monat bringt es auch nichts.
Hat Jemand da eine Ahnung was man tun könnte? Weil das Problem ist, mein Vater würde das nie verkaufen, ich glaube ich würde ihn auch nur sehr schwer davon überzeugen Sozialleistungen an zu fordern, ist echt eine Zwickmühle im MOment.
Notfall, aber nicht Versichert, was tun?
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Du solltest im Schweinsgalopp zu einer PKV gehen und dafür sorgen, dass der Vater seiner Pflicht zur Versicherung in der PKV gem. § 193 Abs. 3 VVG ab dem 01.01.2009 nachkommt.
Du musst nicht unbedingt zur letzen PKV gehen, denn dort bestehen vemutlich noch Beitragsrückstände. Du kannst eine andere PKV aussuchen.
Dein Vater wird nur den Basistarif bekommen, mehr nicht. Der Basistarif kostet 690,00 €, okay, ziemlich teuer. Aber auch wenn der Vater die Prämien nicht zahlt, hat er auf jeden Fall Ansprüche bei aktuen Erkrankungen und bei Schmerzen. D.h., er löhnt dem Grunde nach keinen Cent, bekommt dennoch eingeschränkte Leistungen. Was will man also mehr? So wie Du es schilderst (Gesundheitszustand) gehören diesen Maßnahmen auf jeden Fall dazu.
Allerdings werden diese sog. Notfallmaßnahme erst übernommen, wenn der Versicherungsvertrag zu stande gekommen ist. Ferner kommt der Versicherungsvertrag niemals rückwirkend zu stande, sondern erst mit dem Zeitpunkt des Abschlusses. D.h., also hin zur PKV.
Na klar, die PKV wird ab dem 01.01.2009 einen Strafzuschlag fordern. Auch wenn er diesen Strafzuschlag nicht zahlt bzw. zahlen kann, bekommt er dennoch die Notfalleistungen erstatten.
Wir haben also in Deutschland eine Art der Grundversorgung zum Nulltarif. Dein Vater muss diese Grundversorgung noch vertragsmäßig abschließen. Also ab zur PKV.
Du musst nicht unbedingt zur letzen PKV gehen, denn dort bestehen vemutlich noch Beitragsrückstände. Du kannst eine andere PKV aussuchen.
Dein Vater wird nur den Basistarif bekommen, mehr nicht. Der Basistarif kostet 690,00 €, okay, ziemlich teuer. Aber auch wenn der Vater die Prämien nicht zahlt, hat er auf jeden Fall Ansprüche bei aktuen Erkrankungen und bei Schmerzen. D.h., er löhnt dem Grunde nach keinen Cent, bekommt dennoch eingeschränkte Leistungen. Was will man also mehr? So wie Du es schilderst (Gesundheitszustand) gehören diesen Maßnahmen auf jeden Fall dazu.
Allerdings werden diese sog. Notfallmaßnahme erst übernommen, wenn der Versicherungsvertrag zu stande gekommen ist. Ferner kommt der Versicherungsvertrag niemals rückwirkend zu stande, sondern erst mit dem Zeitpunkt des Abschlusses. D.h., also hin zur PKV.
Na klar, die PKV wird ab dem 01.01.2009 einen Strafzuschlag fordern. Auch wenn er diesen Strafzuschlag nicht zahlt bzw. zahlen kann, bekommt er dennoch die Notfalleistungen erstatten.
Wir haben also in Deutschland eine Art der Grundversorgung zum Nulltarif. Dein Vater muss diese Grundversorgung noch vertragsmäßig abschließen. Also ab zur PKV.
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