Guten Tag,
Person (64 Jahre alt) ist in den frühen 90ern ausgewandert von D nach Frankreich und besitzt eine deutsche Sozialversicherungsnummer.
In Frankreich war die Person hauptberuflich selbständig und ist Mitglied der französischen gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeber.
Die Person kommt einige Monate im Jahr nach Deutschland - hat auch hier einen Zweitwohnsitz und geht einem Minijob nach.
Frage: Muss hier beim Minijob auch der KV-Beitrag abgeführt werden?
Vielen
Dank
Manfred
Minijob KV Beitrag bei 1. Wohnsitz im Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 13.06.2013, 22:03
Das sollte man mit der Mini-Jobcentrale abklären.
Guckst Du hier:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Guckst Du hier:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
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