Servus,
ich brauch euren Rat bei einer Aufgabe:
Das Krankengeld...
...(A) stellt sicher, dass der Versicherte keine Einkommenseinbuße durch Krankheit hat
...(B) ist für Versicherte der GKV gesetzlich definiert, hingegen nicht für die private Krankenversicherung
Lösungsidee:
A) macht sinn
B) hab ich rechertiert, dass tatsächlich privat versicherte keinen gesetzlich geregelten Ansruch auf Krankengeld haben.
Allerdings bin mir nicht, weil wie gesagt auch A sinn macht
Deswegen würde ich mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
grüße
Labrador99
Krankengeld
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Krankengeld
Zuletzt geändert von Labrador99 am 03.07.2013, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Um das laufende Einkommen bei einer länger anhaltenden Krankheit zu sichern, gibt es eine Versicherungsleistung von der gesetzlichen Krankenkasse – das Krankengeld. Diese Sozialleistung ist eine sogenannte Lohnersatzleistung. Sie wird nur dann gezahlt, wenn der versicherte Patient nach sechs Wochen Krankheit keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hat
=> http://www.krankengeld.org/
=> so dass meines Erachtens nach Krankengeld gezahl wird, damit den versicherten auch im Falle einer Krankeheit keine Einkommeneinbuße enstehen, sondern diese jedenfalls zum Teil durch das Krankengeld abgefangen werden
grüße
=> http://www.krankengeld.org/
=> so dass meines Erachtens nach Krankengeld gezahl wird, damit den versicherten auch im Falle einer Krankeheit keine Einkommeneinbuße enstehen, sondern diese jedenfalls zum Teil durch das Krankengeld abgefangen werden
grüße
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