Hallo allerseits,
freut mich, hier im Forum zu sein.
Unsere Situation ist folgende:
ich bin verheiratet (42, Arbeitnehmer, männlich, privat versichert).
Meine Frau ist GKV-versichert (40, Arbeitnehmerin, gesetzl. pflichtversichert, sie arbeitet 50%).
Unsere gemeinsamen, beiden Kinder sind seit ihrer Geburt (2005 bzw. 2007) mit mir PKV-versichert (bei derselben Gesellschaft).
Ich selbst war bis April 2002 gesetzlich versichert, seit Mai 2002 kontinuierlich PKV-versichert, mit angesprochener Aufnahme unserer Kinder in 2005 bzw. in 2007.
Mein Einkommen, welches relevant für die JAEG ist, befindet sich aktuell unterhalb der "allgemeinen" JAEG (52.200 p.a.), aber oberhalb der besonderen JAEG (47.250 p.a.). Das Einkommen meiner Frau beträgt ca. 50% von meinem Einkommen.
Nun meine Fragen / Vermutungen:
1) Für mich gilt dauerhaft die besondere JAEG (47.250 p.a.), d.h. ich (mit meinen Kindern) kann aktuell nicht zurück in die GKV, weil mein Einkommen über dieser besonderen JAEG liegt ?
2) Unsere beiden Kinder können weder bei der Kasse meiner Frau "freiwillig mitversichert" werden (weil sie seit ihrer Geburt bzw. seit 12 Monaten und länger PKV versichert sind) noch können sie bei der Kasse meiner Frau "familienversichert", also "umsonst" mitversichert werden ?
Müssen beide Fragen 1) und 2) mit "Ja" beantwortet werden ?
Beste Grüße,
cruiser71
Wechsel von PKV in die GKV möglich ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Beide Fragen müssen mit Ja beantwortet werden.
Wenn das regelmäßige Gehalt die besondere JAEG nicht weit übersteigt, besteht die Möglichkeit, durch "Entgeltumwandlung" in eine betriebliche Altersvorsorge (worauf für Rentenversicherungpflichtige ein Rechtsanspruch besteht) in der GKV versicherungspflichtig zu werden und die Kinder kostenlos mitzuversichern.
Die steuer- und beitragsbegünstigte Entgeltumwandlung ist zur Zeit bis zur Höhe von 2784 EUR pro Jahr möglich.
Wenn das regelmäßige Gehalt die besondere JAEG nicht weit übersteigt, besteht die Möglichkeit, durch "Entgeltumwandlung" in eine betriebliche Altersvorsorge (worauf für Rentenversicherungpflichtige ein Rechtsanspruch besteht) in der GKV versicherungspflichtig zu werden und die Kinder kostenlos mitzuversichern.
Die steuer- und beitragsbegünstigte Entgeltumwandlung ist zur Zeit bis zur Höhe von 2784 EUR pro Jahr möglich.
Danke, Dipling für die Antwort. Immer gut zu wissen, woran man ist.
Zum relevanten Einkommen für den Abgleich mit der JAEG:
Ein Teil meines Bruttoeinkommens wird bereits mit dem genannten Maximalbetrag p.a. durch Entgeltumwandlung in die Betriebl. Altersvorsorge eingezahlt, auch hier gäbe es also bei mir keine "Luft nach unten" mehr.
Grüße,
cruiser71
Zum relevanten Einkommen für den Abgleich mit der JAEG:
Ein Teil meines Bruttoeinkommens wird bereits mit dem genannten Maximalbetrag p.a. durch Entgeltumwandlung in die Betriebl. Altersvorsorge eingezahlt, auch hier gäbe es also bei mir keine "Luft nach unten" mehr.
Grüße,
cruiser71
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