Ich will von der PKV in die GKV wechseln. Die von mir ausgewählte GKV will eine Kopie meines Arbeitsvertrages. Nun will ich aber nicht dass zB. die Tätigkeitsbeschreibung in meinem AV auch von meiner GKV gelesen wird, weil ich glaube dass das die GKV nichts angeht. Habe ich hier ein Recht auf Datenschutz ? Kann mir jemand sagen was ausser dem Bruttolohn und vielleicht noch der Anzahl der Wochenstunden eine GKV wissen muß? Ich habe vor die Kopie des AV ab zudecken, so dass nur das zu lesen ist was
die GKV wissen muß.
Bin dankbar für eine Antwort.
Kann die GKV Kopie des Arbeitsvertrages verlangen u. wozu ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
normal ist das nicht - normal ist, dass der Arbeitgeber seine Meldung macht an die Kasse und damit hat es sich dann. Es sei denn, die Kasse hat Zweifel an der Meldung, sprich, dass Krankenversicherungspflicht eintritt, eben wegen des Wechsel von der PKV in die GKV. Du hast allerdings recht, Sachen, die die Kasse nicht angehen können geschwärzt werden - mein Rat, mal bei der Kasse fragen was dei Anforderung zu bedeuten hat.
Gruss
Czauderna
normal ist das nicht - normal ist, dass der Arbeitgeber seine Meldung macht an die Kasse und damit hat es sich dann. Es sei denn, die Kasse hat Zweifel an der Meldung, sprich, dass Krankenversicherungspflicht eintritt, eben wegen des Wechsel von der PKV in die GKV. Du hast allerdings recht, Sachen, die die Kasse nicht angehen können geschwärzt werden - mein Rat, mal bei der Kasse fragen was dei Anforderung zu bedeuten hat.
Gruss
Czauderna
Vermutlich wird die GKV prüfen wollen, ob der Arbeitsvertrag ernsthaft vereinbart wurde oder ob es sich um einen Scheinvertrag nur mit dem Ziel handelt, knapp vor dem vollendeten 55. Lebensjahr wieder in die GKV zu kommen. Vor allem, wenn das Gehalt nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze von 450 EUR liegt.
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- Postrank5
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Bei einem Bekannten von mir wurde mal seitens der ARGE ein Arbeitsvertrag angefordert, im Nachhinein stellte sich raus die hätten nicht auf den Arbeitsvertrag bestehen dürfen, sondern es hätte laut Sozialgesetz auch ein vom Arbeitgeber ausgefüllter Vordruck gereicht. Evtl. gibt es für die Angaben die die Kasse jetzt haben möchte auch so einen Vordruck, würde ich also mal nachfragen und falls es verneint wird dies eben schriftlich geben lassen.... 

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