Hallo!
Bin schon stundenlangs durch Netz gesurft, finde aber nicht wirklich eine ausreichende Antwort...
Bin weibl., 40 J., verheiratet und bin 2004 aufgrund einer freiberuflichen Tätigkeit in die PKV eingetreten (damals leider völlig falsch beraten - aber das steht auf einem anderen Blatt...). Diese Tätigkeit konnte ich in den letzten 4 Jahren aus persönlichen Gründen nur noch stundenweise ausführen. Den teuren Monatsbeitrag musste mein Mann übernehmen.
Nun habe ich vor, meine Arbeit wieder auszubauen und zusätzlich 15-20 Stunden einen versicherungspflichtigen Job anzunehmen, zumindest so lange, bis meine freiberufl. Arbeit wieder richtig läuft.
Meine Fragen:
Da ich ja zuerst mehr Stunden vers.pflichtig arbeite und dort auch mehr verdiene als freiberuflich, muss/kann ich sofort in die GKV wechseln? Oder muss man diese 12 Monate abwarten?
Was passiert, wenn der Verdienst der freiberufl. Arbeit steigt und über dem der versicherungspfl. Tätigkeit liegt (macht da eigentlich die Stundenzahl was aus)?
Falls ich dann nicht mehr in der GKV bleiben kann: zurück in die PKV oder freiwillige GKV?
Wo kann man sich über sowas richtig beraten lassen? Ich habe mit gesetzl. wie auch mit privaten Beratern sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
LG
plexi
Freiberuflich + PKV - was passiert bei Aufnahme soz.pfl. Job
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Hallo,
bei Aufnahme einer, an sich krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit, muss von einer GKV-Kasse der Satus geprüft werden. Das heisst, erkennt die Kasse den Status "nicht hauptberufliche Selbständigkeit" an, dann muss
mit Beschäftigungsaufnahme der Wechsel in die GKV erfolgen.
Bisher galt, wenn man eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten Krankenversicherungspflicht erfüllt hatte, dann konnte man sich direkt im Anschluss in der GKV freiwillig weiterversichern, d.h. wenn Du die 12 Monate nachweisen kannst, darfst du dich auch später als hauptberuflich Selbständige in der GKV. weiterversichern. Ob diese 12 Monate Vorversicherungszeit ab 01.08.2013 noch Bestand haben, dass kann ich mit Bestimmtheit noch nicht sagen, fehlt uns noch die Durchführungsbestimmungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen zur Gesetzesänderung, eben ab 01.08.2013.
Gruss
Czauderna
bei Aufnahme einer, an sich krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit, muss von einer GKV-Kasse der Satus geprüft werden. Das heisst, erkennt die Kasse den Status "nicht hauptberufliche Selbständigkeit" an, dann muss
mit Beschäftigungsaufnahme der Wechsel in die GKV erfolgen.
Bisher galt, wenn man eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten Krankenversicherungspflicht erfüllt hatte, dann konnte man sich direkt im Anschluss in der GKV freiwillig weiterversichern, d.h. wenn Du die 12 Monate nachweisen kannst, darfst du dich auch später als hauptberuflich Selbständige in der GKV. weiterversichern. Ob diese 12 Monate Vorversicherungszeit ab 01.08.2013 noch Bestand haben, dass kann ich mit Bestimmtheit noch nicht sagen, fehlt uns noch die Durchführungsbestimmungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen zur Gesetzesänderung, eben ab 01.08.2013.
Gruss
Czauderna
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