ich war bisher PKV-versichert gewesen. Anfang April mußte ich mich als Selbständiger arbeitslos melden.
Da ich meine PKV nicht verlassen wollte, habe ich eine Zeit lang nach einer Möglichkeit gesucht, in der PKV zu bleiben - das ging letztlich nicht, da ich noch nicht 5 Jahre PKV-versichert war.
Also bin ich dann zwangsweise in die GKV gewechselt - allerdings erst am 01. Juli jedoch rückwirkend zum 1. April.
Zwischen April und Juli war ich aber beim Arzt und habe Rechnungen von ca. 500 Euro bezahlt, die ich aufgrund Selbstbeteilung in der PKV selbst bezahlen mußte.
Da ich ja rückwirkend zum 1. April GKV-versichert bin und die Kasse vom Amt den Beitrag bekommen hat, müßte meiner Meinung nach mir die GKV jetzt meine Arztrechnungen erstatten. Ist das so?
Wenn ja, in welchem Gesetz oder Durchführungs-VO ist das geregelt?
Muß die PKV mir jetzt die zwischen April und Juli gezahlten Beiträge zurück erstatten?
Ich hoffe, daß mir jemand helfen kann

Schöne Grüße,
Tim