Hallo.
Ich habe mich selbständig gemacht und habe die Wahl zwischen der Pkv und freiwillig in der Gkv.
Nun ist es so, dass meine Frau noch in Arbeit (Teilzeit) steht und in der Gkv ist, aber krankgeschrieben ist weil wieder eine Op ansteht und dadurch höchstwahrscheinlich über kurz oder lang gekündigt wird.
Wie sieht es dann versicherungstechnisch bei ihr nach der Kündigung aus? Muss sie sich dann erstmal arbeitslos melden damit sie und die Kinder weiterhin versichert bleiben oder werden sie dann automatisch bei mir in der Pkv versichert und mein Beitrag wird drastisch erhöht?
Ist es dann sinnvoller oder besser freiwillig in der Gkv zu bleiben oder spielt das keine Rolle? Hoffentlich habe ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Lg
Pkv oder freiwillig Gkv? Fragen wegen Ehefrau und Kinder
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- Registriert: 02.06.2013, 12:46
Bei Wechsel in die PKV sind mehrere Fälle zu unterscheiden:
1) Gesamteinkommen des selbständigen Ehemannes <4350 EUR monatlich (1/12 der JAEG), Ehefrau bezieht Arbeitslosengeld und ist damit pflichtversichert. Auch die Kinder sind in dieser Konstellation kostenlos mitversichert.
2) Fall wie wie 1), aber die Ehefrau bezieht kein ALG und ist freiwillig versichert. Das Einkommen des Ehemannes wird bis maximal zur halben Beitragsbemessungsgrenze zur Beitragsbemessung der Ehefrau angerechnet. Kinder sind weiterhin kostenlos mitversichert.
3) Gesamteinkommen des selbständigen Ehemannes > 4350 EUR monatlich und höher als das der Ehefrau: Kinder müssen gegen eigenen Beitrag in der GKV oder in der PKV versichert werden. Für den Beitrag der Ehefrau gilt je nach deren Status Fall 1) oder 2).
1) Gesamteinkommen des selbständigen Ehemannes <4350 EUR monatlich (1/12 der JAEG), Ehefrau bezieht Arbeitslosengeld und ist damit pflichtversichert. Auch die Kinder sind in dieser Konstellation kostenlos mitversichert.
2) Fall wie wie 1), aber die Ehefrau bezieht kein ALG und ist freiwillig versichert. Das Einkommen des Ehemannes wird bis maximal zur halben Beitragsbemessungsgrenze zur Beitragsbemessung der Ehefrau angerechnet. Kinder sind weiterhin kostenlos mitversichert.
3) Gesamteinkommen des selbständigen Ehemannes > 4350 EUR monatlich und höher als das der Ehefrau: Kinder müssen gegen eigenen Beitrag in der GKV oder in der PKV versichert werden. Für den Beitrag der Ehefrau gilt je nach deren Status Fall 1) oder 2).
Sinnvoll?
Diese Frage blitzt einmal kurz auf.
Zum anderen geht es offenbar nur um den "Beitrag" und um nichts anderes.
Zum dritten ist die PKV anerkanntermaßen und auch in der Selbstreflexion kein Sparschwein.
Heißt viertens: Wurstsalat, bleib du in deiner Kasse. Das kommt schon hin.
Gruß von
Gerhard
Zum anderen geht es offenbar nur um den "Beitrag" und um nichts anderes.
Zum dritten ist die PKV anerkanntermaßen und auch in der Selbstreflexion kein Sparschwein.
Heißt viertens: Wurstsalat, bleib du in deiner Kasse. Das kommt schon hin.
Gruß von
Gerhard
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