Wiederaufnahme in die gesetzliche KV möglich ?

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elmar
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Wiederaufnahme in die gesetzliche KV möglich ?

Beitragvon elmar » 03.09.2013, 17:41

Hallo liebe Forumsexperten,
ich (männl, 38.J) möchte mich wieder krankenversichern, nachdem ich fast 6 Jahre ohne Krankenversicherung auskommen musste.

Von 2003 bis Ende 2008 war ich zuerst als Umschüler und dann als Student zum Studententarif in einer gesetzl. KV versichert. Nach abgebrochenenm Studium,
Ende 2008, wurde ich dann von der Universität bei der KV abgemeldet. So wie ich das noch sicher weiss, hat mir dann die gesetzliche KV noch ein Schreiben
zugesandt, in dem sie mir die freiwillige "weiterversicherung" angeboten hat. Seitdem gab es keinerlei Schriftwechsel mehr.

Dies habe ich aber nicht gemacht, auch weil ich die Beiträge über die Jahre(auch nach KV-Austritt Ende 2008) einfach nicht bezahlen konnte. In den darauffolgenden
Jahren und bis jetzt habe ich von einem Kleingewerbe gelebt, jedoch aber nie mehr als 8000 bis maximal 10000€ netto im Jahr verdient.


FRAGEN:
- Gibt es für mich eine Möglichkeit (aufgrund der derzeitigen
"Schuldenerlassregelung" bis Jahresende 2013) mich wieder neu bei
einer gesetzl. KV versichern zu lassen ?
- Wenn ja, sollte es die letzte KV sein oder doch eine andere(warum eine
andere) ?

- Könnte mir jemand nachvollziehbar erklären wie ich Schritt für Schritt
vorgehen muss ?
(habe mich nie mit dem Thema KV auseinandergesetzt, und daher so
gut wie null Ahnung wie ich vorgehen soll...)


Ich weiss, dass ich mich selbst an die eigene Nase fassen muss, da ich
jahrelang das Thema Krankenversicherung vor mir hergeschoben habe,
finanziell war es aber leider definitiv nicht möglich, da ich bis vor kurzem
noch meine Familie unterstützen musste.

Schonmal im voraus 1000Dank für jegliche Hilfe !
der Elmar
:pb:

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Beitragvon Rossi » 03.09.2013, 18:20

Du solltest auf jeden Fall bis zum 31.12.2013 Kontakt mit deiner alten Kassen aufnehmen. Rede mit der Kasse und zeige deine Versicherungspflicht an.

Es ist ein Schuldenerlass vorgesehen. Nährere Information gibt es erst ab dem 15.09.2013.

elmar
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Beitragvon elmar » 07.09.2013, 12:54

Rossi hat geschrieben:Du solltest auf jeden Fall bis zum 31.12.2013 Kontakt mit deiner alten Kassen aufnehmen. Rede mit der Kasse und zeige deine Versicherungspflicht an.

Es ist ein Schuldenerlass vorgesehen. Nährere Information gibt es erst ab dem 15.09.2013.




...heisst das dann dass ich nach Abmeldung durch die Uni automatisch wieder "versicherungspflichtig" geworden bin ?
Ich blick da nicht ganz durch...
Ist das denn realistisch dass mir die KV die aufgelaufenen Schulden aus 6 Jahren einfach so erlässt ?
(habe übrigens die wenigen Krankenbesuche seither immer aus eigener Tasche bezahlt)

Dipling
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Beitragvon Dipling » 07.09.2013, 16:08

Nach dem Ausscheiden aus der studentischen Versicherung begann die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Genau für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtigen Personen, die sich noch nicht bei der Kasse gemeldet haben, ist eine Befreiung von allen Nachzahlungen vorgesehen. Die Aussichten sind trotz der langen Zeit der Nichtversicherung also sehr gut.

Völlige Klarheit besteht aber (wie schon geschrieben wurde) erst nach dem 15. September, wenn der GKV Spitzenverband den Entwurf zu den Einzelheiten des Schuldenerlasses dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt hat und dieser dem Entwurf zugestimmt hat.

Zuständig für die Meldung ist die alte Kasse oder ggf. deren Rechtsnachfolgerin.
Laufende Beiträge müssen ab dem Zeitpunkt der Meldung natürlich gezahlt werden (je nach Einkommen ab ca. 150 EUR monatlich).


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