Hallo,
bin als Schwerbehindertenvertretung mit folgenden Problem konfrontiert:
Arbeitnehmerin hat Teilerwerbsunfähigkeitsrente unbefristet.
Hat in unserem Betrieb eine Halbtagsbeschäftigung bei GdB von 60.
Nun war sie lange krank und hatte eine Reha.
Dort wurde sie im Juli gebessert entlassen, allerdings nicht arbeitsfähig für ihren Beruf. Jetzt zu meiner Frage.
Sie hat sich nach der Reha nicht mehr krank schreiben lassen. Nun wollen wir im Rahmen vom BEM mit dem Arbeitgeber über eine Eingliederung reden.
Das sie sich wegen der fehlenden Krankschreibung Ärger mit dem Arbeitgeber einhandelt ist mir klar. Aber wie ist es mit der Krankenkasse. Ist die Mitgliedschaft über die EU-Rente gesichert. Kann sie, da ja nicht krank geschrieben, das Hamburger Modell durchführen?
Was soll ich ihr raten, an wen soll sie sich wenden?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Lieben Gruß
Lyckatill
GKV und EU-Rente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Du solltest dies mit der zuständigen Krankenkasse klären.
Vielleicht liegen ja die Voraussetzungen für die KVdR über die Rente vor, sodass hierüber die Krankenversicherung weiterhin sichergstellt ist. Allerdings wird die sog. KVdR beseitigt, solange der Arbeitgeber der Krankenkasse noch eine bestehende versicherungspflichtigie Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt meldet.
Vielleicht liegen ja die Voraussetzungen für die KVdR über die Rente vor, sodass hierüber die Krankenversicherung weiterhin sichergstellt ist. Allerdings wird die sog. KVdR beseitigt, solange der Arbeitgeber der Krankenkasse noch eine bestehende versicherungspflichtigie Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt meldet.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 10 Gäste