ch bin 30, wahrrend des Studiums war ich bis jetzt privatversichert, in den letzten 3 Jahren (Promotionsstudium) war das auch moeglich da ich ein Stipendium hatte. Nun will ich gerne in der PKV bleiben, meine Promotion endet im November, und ich werde im September anfangen zu arbeiten (Halbe Stelle: BAT2a/2). Muss ich auf dieser Grundlage dann schon in die GKV?
Einen Joker haette ich noch? Wir haben einen 7 Monate alten Sohn und
arbeiten deswegen beide nur zur haelfte. Ich habe gelesen dass ich mich auch befreien kann aufgrund der Elternzeit. Nun ich bin zwar zu der Erziehung meines Kindes zu Hause, aber in Elternzeit bin ich eigentlich nicht weil ich vorher nicht gearbeitet habe und in Elternzeit kann man ja nur als Arbeitnehmer gehen.
Nun hoffentlich hat fuer diesen speziellen Fall jemand die ausreichende Kenntnis.
Befreiung bei Elternzeit nach Promotionsstudium?
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Re: Befreiung bei Elternzeit nach Promotionsstudium?
Keine Chance, auch nicht über den "Joker", da Sie die 1/2 BAT 2 a haben!
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