Ich will PKV=>GKV, Termine überschritten?

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dschnell
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Ich will PKV=>GKV, Termine überschritten?

Beitragvon dschnell » 08.12.2013, 16:56

Hallo,
Wie so oft im Leben: wer zu spät kommt, bestraft das Leben ... und Dummheit schützt vor Strafe nicht. So zumindest glaube ich in meinem Falle:

ich bin 42J, Freiberufler, verheiratet, 3 Kinder. Bevor ich 2006 nach Island zog war ich PV bei Axa. In Island war ich gesetzlich über den Staat versichert. Als ich 02/2009 wieder nach Deutschland zog, um dort wieder freiberuflich tätig zu werden, war ich die ersten 3 Monate weiterhin über Island versichert. Ich erkundigte mich im Mai 2009 nach einer Krankenversicherung und wurde von einem freien Versicherungsmakler "beraten" und v.a. zu einem schnellen Abschluss gedrängt, da irgendeine 3 Monatsfrist enden würde. Dieser klärte mich leider nicht über spezielle Regelungen auf, die für einen Auslandsrückkehrer wie mich gelten. Ich ging also davon aus, dass ich wieder in die PKV zurück muss und wurde ebenfalls über die Axa privat krankenversichert. Die Firma des Maklers meldete inzwischen Konkurs an.
Ein Jahr später kam meine Familie aus Island nach und es ging darum, wie meine Kinder nun hier in Deutschland versichert werden sollen. Der lokale Berater der Axa schlug bei mir auf, preiste natürlich seine Versicherungsgesellschaft an aber verschwieg leider auch, dass diese die Möglichkeit gehabt hätten, in die gesetzliche Kasse zu kommen. "Die müssen in die geiche Kasse wie der Besserverdienende (ich)". Meine Frau verdient 480€D/Monat und ist bei der AOK. Da ich für die Kinder einen Tarif gewählt habe, welcher der gesetzlichen ähnelt bei kaum unterschiedlicher Beitragshöhe, kann man mir auch nicht unbedingt Billigheimertum vorwerfen. Inzwischen weiß ich, dass ich falsch beraten wurde: ich wäre zum damaligen Zeitpunkt gerne mit meinen Kinder in die gesetzliche Kasse gegangen, wusste aber nichts von den Regelungen.

Nun habe ich hier im Forum verschiedene Beiträge gelesen, etwas von 5 Jahren und 24 Monaten erfahren, dann wieder von 1 Tag gesetzlicher Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren usw. Ich bin sehr verwirrt.

Könnte mir vielleicht jemand erklären, was ich zu welchem Zeitpunkt hätte besser machen können, um in die GKV zu wechseln ? Besteht immer noch Hoffnung oder ist der Zug vollends abgefahren ?

Darüber hinaus: gab es evtl. bereits irgendwann mal eine Verfassungsklage wegen abgewiesener Rückkehr zur GKV wg. GG Gleichheits-Grundsatz ? Ich bin natürlich kein Experte, aber ich denke, hier wird grob gegen die Gleichheitsgrundsätze des GG verstoßen.

ÄRGER an:
Ein Freiberufler-Kollege von mir ist nie aus der GKV ausgetreten, kam auch sehr viel später zur Freiberuflichkeit als ich. D.h. ihn hätten die Gesellschaften nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten genommen. Deshalb hat ers auch nicht gemacht. Ich habe diese Entscheidung mit 25 Jahren gemacht, als das Kindergeld meiner Mutter auslief. Wg. 20 Mark im Monat !! Das war vor 18 Jahren.
Als Allegorie: wenn sich herausstellt, dass die Ehefrau nicht das ist was sie vorgibt zu sein, kann ich immer noch die Scheidung einreichen und der Sache ein Ende setzen. Die PKV hingegen ist für die Ewigkeit. Das ist ja schon über-sakral! Geradezu religiös! Ich finde, was diese PKV/GKV Gesetzgebung anbelangt ist eine Riesen-Sauerei! Die Regelungen hierzu sind vollkommen willkürlich und spielen letztendlich nicht den Versicherten in die Hände, sondern einzig und alleine den Versicherungsgesellschaften. Bitte nicht als Trolling missverstehen, aber ich fühle mich einfach total verarscht. Da muss man irgendwelche gesetzlichen Winkelzüge machen, um wieder in die GKV zu kommen und letztendlich hat man nur Ärger und die Gewissheit, dass das KV-System totally broken ist. Auch der Hinweis mit der Solidargemeinschaft ist letztlich halblebig: wenn ich meine jetzigen Beiträge für die GKV zahlen dürfte, hätte die Kasse weitaus mehr davon, da ich mich zum Glück bester Gesundheit erfreue und nur selten zum Arzt gehe. Ich bin für die Solidargemeinschaft! Warum darf ich nicht dazulernen und einen alten Fehler korrigieren?
ÄRGER aus!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 09.12.2013, 09:10

2009 war eine Rückkehr in die deutsche GKV möglich.
Und trotz eigenen Eintritts in eine PKV wäre eine kostenlose Weiterversicherung der Kinder in der Familienversicherung der Mutter möglich gewesen, falls die eigenen Gesamteinkünfte die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überstiegen haben.

Auch wenn man sich einen Wechsel in eine PKV gut überlegen sollte - er ist keineswegs endgültig, eine Rückkehr ind die GKV setzt aber teilweise eine aktive Gestaltung des Sachverhalts voraus.

Für bereits privat Versichete muss ein Versicherungspflichttatbestand eintreten, z.B. die hauptberufliche Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Das ist für unter 55-jährige unproblematisch, ab 55 Jahren nur unter weiteren Voraussetzungen. Alternative bei geringen eigenen Einkünften: Kostenlose Mitversicherung beim GKV-versicherten Ehegatten, dies ist übrigens ohne Altersbegrenzung möglich.

Die genanten 24 Monate in 5 Jahren oder 12 Monate ununterbrochen waren bislang für die freiwillige Weiterversicherung nach Ende einer Versicherungspflicht erforderlich. Seit der Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V setzt sich die freiwillige Mitgliedschaft jedoch grundsätzlich (unabhängig von Vorversicherungszeiten) als freiwillige Mitgliedschaft fort.

Das gilt analog bei Ausscheiden aus der Familienversicherung.


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