Hallo alle zusammen :!: Brauche dringend Sachkundigen Rat
mich beschäftigt eine wichtige Frage zu einen Echten Falle
Arthur zieht in Betracht sich Freiwillig zu versichern bei einer GKV. Hat Wohnsitz in Deutschland und wird ihn behalten!
Aufgrund eines zurzeit sehr beschränkten Einnahmeverhältnisses ist aber ersichtlich das ca 150 Euro Monatlich nicht zu bewältigen sind!
Daher lässt sich zurzeit nur folgende Lösung einbeziehen.
Arthur zahlt im ersten Monat 150 und stellt daraufhin eine Antrag auf sogennante Anwartschaft///Ruhensbeitrag womit er auf Leistungen verzichtet und fortan einen Ruhensbeitrag von fast 50€ bezahlt!
Nach grundlicher Recherche hat Arthur jedoch nicht kräftiges erlangt.
Darf Arthur darauf bestehen aufgrund seiner Finanzlage auf Leistungen zu verzichten und den Ruhensbeitrage zu bezahlen um so der KKversicherungspflicht genüge zu werden? Vollstreckungen seitens der KK blieben ohnehin erfolglos!
Besteht die Möglichkeit im EU Ausland/Ausland eine KK abzuschließen um der Versicherungspflicht zu genügen? Wenn ja welche ist möglichst am Preiswertesten!
Ich bitte nur um Zielführende Antworten. Bitte keine wie, er solle doch dem Staate seine Aufgaben bezahlen lasse über ALG 2
Hochachtungsvoll
Activatus
Anwartschaft/Ruhensbeitrag bei "Freiwilliger Versicheru
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
bei gleichzeitigem Aufenthalt bzw. 1. Wohnsitz in Deutschland gibt es keine
Anwartschaftsversicherung in der GKV. Wenn Du deine Beiträge nicht zahlen kannst oder willst, dann hast du ein Problem, denn ohne Krankenversicherung darfst du nicht sein - als freiwillig Versicherter kannst du wählen zwischen deiner GKV-Kasse und einer Privatversicherung - inwieweit Privatversicherer aus der EU. dem deutschen Rechtr genüge tun, dafür können die PKV-Experten hier sicher mehr sagen.
Gruss
Czauderna
bei gleichzeitigem Aufenthalt bzw. 1. Wohnsitz in Deutschland gibt es keine
Anwartschaftsversicherung in der GKV. Wenn Du deine Beiträge nicht zahlen kannst oder willst, dann hast du ein Problem, denn ohne Krankenversicherung darfst du nicht sein - als freiwillig Versicherter kannst du wählen zwischen deiner GKV-Kasse und einer Privatversicherung - inwieweit Privatversicherer aus der EU. dem deutschen Rechtr genüge tun, dafür können die PKV-Experten hier sicher mehr sagen.
Gruss
Czauderna
Es gibt zwar günstige EU/EWR-Dienstleister - also europäische Krankenversicherer, die auch in Deutschland die Versicherungspflicht erfüllen können - aber so günstig sind sie auch wieder nicht.
Denn es muss in Deutschland noch eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden, und die allein kostet je nach Einstiegsalter schon 20 EUR im Monat aufwärts. Günstiger als die 150 EUR bei der GKV wird es also kaum, zumal auch die deutschen PKVen ihre Billigtarife großteils vom Markt genommen haben.
Bleiben wohl nur Möglichkeiten innerhalb der GKV, z.B.:
-Job ab 450,01 EUR Gehalt
-kostenlose Mitversicherung bei dem Ehegatten
- kostenlose Mitversicherung bei den Eltern, ohne Altersbegrenzung bei wesentlicher Behinderung
- Einschreibung als Student (max. bis zum 30. Lebensjahr, bis dahin ca. halber Beitrag)
Konsequenz bei Nichtmeldung bzw. Verstoss gegen die Versicherungspflicht:
Wer nicht ofiziell versichert ist und zuletzt GKV-versichert war, also der GKV zuzuordnen ist, zahlt im Falle einer späteren Meldung diese ca. 50 EUR pro Monat -soweit innerhalb der Verjährungsfristen- nach. Leistungen dürfen im Nacherhebungszeitraum nicht in Anspruch genommen worden sein, sonst werden die vollen Beiträge nachgefordert.
Denn es muss in Deutschland noch eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden, und die allein kostet je nach Einstiegsalter schon 20 EUR im Monat aufwärts. Günstiger als die 150 EUR bei der GKV wird es also kaum, zumal auch die deutschen PKVen ihre Billigtarife großteils vom Markt genommen haben.
Bleiben wohl nur Möglichkeiten innerhalb der GKV, z.B.:
-Job ab 450,01 EUR Gehalt
-kostenlose Mitversicherung bei dem Ehegatten
- kostenlose Mitversicherung bei den Eltern, ohne Altersbegrenzung bei wesentlicher Behinderung
- Einschreibung als Student (max. bis zum 30. Lebensjahr, bis dahin ca. halber Beitrag)
Konsequenz bei Nichtmeldung bzw. Verstoss gegen die Versicherungspflicht:
Wer nicht ofiziell versichert ist und zuletzt GKV-versichert war, also der GKV zuzuordnen ist, zahlt im Falle einer späteren Meldung diese ca. 50 EUR pro Monat -soweit innerhalb der Verjährungsfristen- nach. Leistungen dürfen im Nacherhebungszeitraum nicht in Anspruch genommen worden sein, sonst werden die vollen Beiträge nachgefordert.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 11 Gäste