Beitrag in GKV nach der Elternzeit und Arbeitsaufnahme

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peter.mokros
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Beitrag in GKV nach der Elternzeit und Arbeitsaufnahme

Beitragvon peter.mokros » 12.01.2014, 17:52

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Situation:
Frau war 1 Jahr in Elternzeit, davor war sie freiwillig in GKV. Da ich in PKV bin, hat sie brav die KV-Beiträge während der Elternzeit bezahlt. Seit 7.12. arbeitet sie wieder in einem sozialversicherungspflichtigen Job, aber nur in Teilzeit. Das SV-pfl. Verdienst im Dezember (25 Tage) war 2486,5€. Sie hat aber 508,59€ Beitrag für die KV bezahlt. Wenn ich diese 508,59€ auf die 30 Tage hochrechne komme ich auf 610,31€, was dem Höchstbeitrag für die KV entspricht. Sie müsste aber dazu mind. 3937,5€ in dem Monat verdienen oder verstehe ich etwas falsch?

Vielen Dank.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 13.01.2014, 09:14

Sie hat 508,59 für die KV bezahlt oder mit dem Arbeitgeberanteil?

Die BBG Grenz 2013 betrug 2013 kalendertäglich 113,25

Sie hatte Kalndertäglich einen Verdienst von 99,46 €

Sie liegt damit ab der Beschäftiungsaufnahme denn unter BBG Grenze.

Die Beschäftigung in sich gesehen ist grundsätzlich auf dem ersten Blick gesehen nicht SV frei.

Arbeitslosen, Renten, Pflegeversicherung wurden auch abgeführt?

Wird sonst noch eine Tätigkeit ausgeführt?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 13.01.2014, 18:03

man kann ja hier nur hellsehen


ich vermute aber Folgendes

der Arbeitgeber hat Deine Frau trotz dass Versicherungspflicht besteht,
wohl falsch wie eine freiw. Versicherte Person abgerechnet.

Daher kommst Du umgerechnet auf 610,.. EUR.

Der Arbeitgeber hat einfach die alte Verschlüsselung (nämlich freiw. versichert) noch nicht geändert.

So meine Vermutungen.

ALSO: mit Arbeitgeber reden.


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