Benötige Hilfe freiwillige Versicherung

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Puffel
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Benötige Hilfe freiwillige Versicherung

Beitragvon Puffel » 07.02.2014, 19:52

Guten Abend,

ich habe ein bzw. werde bald ein kleines Problem bekommen. Ich war bei meiner KK bisher studentisch versichert. Das endet in zwei Monaten. Heute erhielt ich ein Schreiben wonach mir mitgeteilt wurde, dass ich weiterhin freiwillig versichert bleiben kann, natürlich zu anderen Konditionen.

Jetzt steht folgenden Satz im Brief geschrieben:

"Der Beitrag richtet sich nach Ihren Einkünften. Er beträgt seit dem 01.01.2014 jedoch mindestens 156,22 Euro, wenn Ihre Einnahmen einen Betrag von 921,67 Euro monatlich nicht übersteigt."


Nun rief ich bei meiner Krankenkasse an, um mir das mal erklären zu lassen. Ich teilte der Kasse mit, dass ich vor habe mich selbstständig zu machen, daraufhin fiel man mir gleich ins Wort und sagte: Das gilt nicht für Selbstständige!

Also fragte ich für wen das Angebot denn zählen sollte? Man antwortete mir: Für Menschen "ohne Einkommen" wie etwa Hausmänner! Daraufhin erwiderte ich, dass dort aber ein Einkommen genannt wird (921,67 Euro)! Jetzt sagte man mir, dass dies zu tief in die Materie geht, ich solle Montag mit der Fachabteilung sprechen.

Ich fragte also mit welchen Beiträgen ich als Selbstständiger denn rechnen müsste. Er sagte die Bemessungsgrundlage des Gesetzgebers liege bei über 2000 Euro. Demnach soll ich über 680 Euro monatlich bezahlen. Ich sagte, dass ich dies niemals verdienen werde (zumindestens zum Anfang). Er meinte, man könne wohl einen gesonderten Antrag stellen, denn wird nur von 1300 Euro ausgegangen. Weiter runter soll es aber nicht gehen da der Gesetzgeber dies als Minimalbeitrag zählt.

Er meinte allerdings das es noch irgendein Schlupfloch geben muss da sein Bekannter sich auch selbstständig gemacht hat und eben nur diesen Mindestbeitrag von 156 Euro zahlt, aber dazu soll ich mit wieder mit Fachabteilung reden.

Jetzt meine Frage:

Wenn ich offiziell Hausmann bin und nebenberuflich verdienen würde und unter 921,67 Euro monatlich bleibe, würde das gehen ?

Oder wird eine nebenberufliche Tätigkeit gleich gewertet wie ein Hauptberufliche ? Denn müßte ich ja wieder wesentlich mehr zahlen da ich "Hauptberuflich"selbstständig bin ?!

Vielleicht kann mir das jemand plausibel erklären ? Irgendwie ergibt das alles füü mich wenig bis gar keinen Sinn!

Danke

Gruß Daniel

Dipling
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Beitragvon Dipling » 08.02.2014, 18:49

Entscheidend ist, wie die Kasse einstuft. Maßgebliche Kriterien sind Zeiteinsatz und wirtschaftliche Bedeutung.

Nebenberuflich Selbständige zahlen ebenfalls nur den Mindestbeitrag von 156,22 EUR; siehe z.B.:
http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... dig/463392
Allerdings scheint die Aussage der TK etwas zu optimistisch zu sein; auch unter den genannten 19,25 Stunden pro Woche kann durchaus hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen, wenn die wirtschaftliche Bedeutung hoch ist.

Für hauptberuflich Selbständige gelten deutlich höhere Mindestbeiträge:
-Ermäßigter Beitrag für geringverdienende Selbständige (Wird nur auf Antrag gewährt und ist zudem einkommens- und vermögensabhängig, Mindestbemessung 1382 EUR, was ca. 235 EUR Monatsbeitrag inkl. PV ohne KTG ergibt)

-reguläre Mindestbemessung für hauptberuflich Selbständige
2075 EUR monatlich, entspricht ca. 350 EUR Beitrag pro Monat inklusiv Pflegeversicherung, jedoch ohne Krankentagegeldversicherung


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