Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Und zwar möchte ich gerne meine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ich war nun 6 Monate arbeitssuchend und habe ab dem 1.3. eine neue Arbeitsstelle. Ist es möglich, dass ich bereits jetzt schon einen Antrag bei meiner Wunsch-Krankenkasse für den Eintrittstermin ab dem 1.3. stelle und meinem neuen Arbeitgeber dann nur mitteilen muss bei wem ich versichert bin?
Wenn dies der Fall ist, muss ich mit meiner "alten" Krankenkasse diesbezüglich noch etwas abklären?
Für eine Antwort bedanke ich mich.
KV-Wechsel nach Arbeitslosigkeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
ch gehe auch mal davon aus, dass Du selber Mitglied (Pflichtversicherung oder freiw. Kv.) gewesen bist und dies auch immer natlos war. D.h., du bist nicht familienversichert gewesen.
In dieser Konstellation (selber Mitglied / keine Familienversicherung) musst Du zuvor die Mitgliedschaft bei der alten Kasse unter Beachtung der Fristen (Bindungs- und Kündigungsfristen) kündigen.
Du musst dem neuen Arbeitgeber auch eine Mitgliedsbescheinigung der Kasse vorlegen. Diese bekommst Du nur von der neuen Kassen, wenn Du zuvor wirksam gekündigst hast. Sonst muss dich der Arbeitgeber bei der alten Kasse anmelden.
In dieser Konstellation (selber Mitglied / keine Familienversicherung) musst Du zuvor die Mitgliedschaft bei der alten Kasse unter Beachtung der Fristen (Bindungs- und Kündigungsfristen) kündigen.
Du musst dem neuen Arbeitgeber auch eine Mitgliedsbescheinigung der Kasse vorlegen. Diese bekommst Du nur von der neuen Kassen, wenn Du zuvor wirksam gekündigst hast. Sonst muss dich der Arbeitgeber bei der alten Kasse anmelden.
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