Versicherungszeiten als Bedingung für Rückkehr von PKV ->

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brita
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Versicherungszeiten als Bedingung für Rückkehr von PKV ->

Beitragvon brita » 20.04.2014, 21:11

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu den Rückkehrbedingungen von der Privaten in die Gesetzliche Krankenkasse.
Das Alter liegt noch unter 55, dieses Jahr wegen Krankheit nichts verdient, aber seit März Krankengeldbezug. Ab April Wiedereingliederung mit anteiligem Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber, ab Juli voraussichtlich wegen fortbestehender Krankheit nur Teilzeitarbeit und dadurch unter der JAEG. Kommt man damit zurück in die Gesetzliche? Was ist mit dem Hinweis, man müsste in den letzen 5 Jahren pflichtversichert gewesen sein, das ist in diesem Fall nicht erfüllt, weil schon seit 2005 PKV.

Wie organisiert man den Wechsel? Informiert man zuerst die Gesetzliche, z.B. Anfang Juli bei Beginn der Teilzeitarbeit, wenn ja, kann man sich irgendeine aussuchen? Oder informiert man zuerst seine PKV, und wie lange hat man dann Zeit, sich bei einer GkV anzumelden? Oder zählt der Bezug von Krankengeld auch schon dazu, das würde über den Rest des Jahres auch unter die JAEG fallen?

Danke für Ihre Hilfe.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 21.04.2014, 08:53

Bezug von Krankengeld und die stufenweise Wiedereingliederung lösen noch keine Versicherungspflicht in der GKV aus, dauerhafte Teilzeitarbeit mit einem regelmäßigen Gehalt unter der JAEG dagegen schon. Das bedeutet: Ab Beginn der Teilzeitarbeit erfolgt der Wechsel in die GKV. Die Kasse kann frei gewählt werden.

Es besteht allerdings die Option, in der PKV zu bleiben, wenn die Arbeitszeit nur noch maximal 50% der normalen Arbeitszeit beträgt und der PKV-Vertrag mindestens 5 Jahre bestand. Dazu müsste der Arbeitnehmer einen Antrag auf Befreiung stellen.

Beim Wechsel in die GKV wegen Versicherungspflicht entsteht ein Sonderkündigungsrecht für den PKV-Vertrag. Die PKV kann bis zu zwei Monate rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht gekündigt werden.
Denkbar ist auch, die PKV unter Mitnahme der gebildeten Altersrückstellungen in eine Zusatzversicherung umzuwandeln.


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