Hilfe dringend Ikk

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Bubbi
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Hilfe dringend Ikk

Beitragvon Bubbi » 24.07.2014, 11:53

Hallo,


Ich bin zur Zeit am verzweifeln und weiß nicht mehr weiter. Ich habe mich vor einiger Zeit beim Arbeitsamt gemeldet da ich gekündigt habe aber weiterhin versichert sein wollte/musste.

Die Dame vom Arbeitsamt hat mir auch gesagt dass ich versichert bin obwohl ich keine Bezüge bekomme. Ohne eine Anmeldung vom Arbeitsamt noch von der Krankenkasse flatterte mir jetzt aber ein Brief der IKK ins Haus dass ich nicht versichert bin und meine Beiträge aktuell 6.674, 43 Euro nun selbst zahlen muss.

Ich weiß aber trotz mehrfacher, schriftlicher Kontaktaufnahmen zu mei Krankenkasse weder für was ich so viel Geld zahlen soll (Forderrubgsaufstellung) noch wann mich wer von meiner Kv abgemeldet hat.

Kann man da überhaupt nichts machen ???? Da kann ich mir gleich einen Strick nehmen.
Ich habe weder 6000 Euro noch monatlich Geld für eine Rate..vor allem wird es jeden Monat mehr.
:(

Dipling
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Beitragvon Dipling » 24.07.2014, 13:45

Eine beitragsfreie GKV gibt es nur im Rahmen der Familienversicherung und vorübergehend bei Eintritt einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes (z.B. wegen Eigenkündigung). D.h. für den ersten Monat nach Jobende gilt der nachgehende Leistungsanspruch, ab dem zweiten Monat übernimmt die Arbeitsagentur die GKV-Beiträge trotz Sperrzeit.

Ohne Arbeitslosengeldbezug (d.h. wenn unabhängig von einer Sperrzeit überhaupt kein ALG gewährt wird) setzt sich die GKV-Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort - und die kostet mindestens ca. 156 EUR pro Monat inkl. Pflegeversicherung - bis hin zum Höchstbeitrag von ca. 700 EUR pro Monat. Vermutlich hat die Kasse mangels Einkommensnachweis zum Höchstbeitrag eingestuft.

Zum einen ist bei der Arbeitsagentur nachzuforschen (warum keine Leistungen? Denn bei Leistungsbezug werden auch die GKV-Beiträge übernommen).
Falls gegenüber der Arbeitsagentur kein Leistungsanspruch und damit keine Pflichtversicherung besteht, ist der GKV das Einkommen nachzuweisen, so dass nur der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte von ca. 156 EUR erhoben wird.

Bubbi
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Beitragvon Bubbi » 24.07.2014, 14:23

Hallo,

ich habe jetzt seit kurzem wieder eine neue Tätigkeit aufgenommen, deswegen kann ich nicht nachvollziehen warum ich immer noch nicht wieder zurück in der GKV bin ? Müssen die mich nicht mehr aufnehmen ?

Des weiteren habe ich außer Zahlungsaufforderrungen NIE eine Benachrichtigung meiner Krankenkasse bekommen..ist das so rechtens ?..

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 24.07.2014, 15:03

Hallo,
der normale Ablauf hätte folgender sein müssen.
Abmeldung des Arbeitgebers an die Kasse wegen Aufgabe der Tätigkeit.
Die Kasse muss eine Klärung des Versicherungsverhältnisses vornehmen.
Wenn kein Krankenversicherungspflichtiger Tatbestand vorliegt, dann muss die Krankenkasse die sog. "Anschlussversicherung" durchführen, die mit mindestens ca. 153,00 € mtl. als Beitrag belegt wird. Für die Beitragsfestsetzung muss die Kasse natürlich den Versicherten befragen.
Ein Ende der Mitgliedschaft/Versicherung ist kassenseitig so nicht möglich.
Bei einer Aufnahme einer neuen Tätigkeit meldet der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der Regel wieder bei dessen aktueller (alten) Krankenkasse an, d.h., im Normalfall endet die freiwillige Versicherung und mündet in einer Pflichtversicherung.
So, wie geschildert verlangt die Kasse mehr als 6000,00 € an Nachzahlung -
selbst wenn hier der Höchstbeitrag angesetzt wurde, reden wir hier von mindestens 8 Monaten (Zwischenraum) ?.
Mein Rat - natürlich Widerspruch einlegen und von der Kasse einen konkreten Bescheid abfordern - am Besten, wenn möglich, hingehen.
Gruss
Czauderna

Bubbi
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Beitragvon Bubbi » 30.07.2014, 07:35

Hallo,

ich habe jetzt schriftlich Widerspruch eingelegt und per Einschreiben abgeschickt. Wie lange muss ich nun auf eine Antwort warten und vor allem, was mache ich wenn ich wieder keine bekomme ?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 30.07.2014, 08:03

Bubbi hat geschrieben:Hallo,

ich habe jetzt schriftlich Widerspruch eingelegt und per Einschreiben abgeschickt. Wie lange muss ich nun auf eine Antwort warten und vor allem, was mache ich wenn ich wieder keine bekomme ?


Hallo,
wie lange du auf Antwort warten musst, das kann ich dir leider nicht sagen.
Mein Rat, die Postlaufzeit abwarten (3-4 Tage) und dann zunächst tel. nachhören ob dein Widerspruch eingegangen ist. Wenn das der Fall ist und du nicht eine Woche später eine Antwort hast, erneut schriftlich (geht auch per E-Mail) nachhaken.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ivano » 03.08.2014, 00:40

bitte melde dich mal bei mir bezogen auf deine Krankenversicherung Handy 01578998416496 bitte nur anklingen rufe sofort zurück ich möchte dir gern helfen oder schreibe an selbshilfe1@web.de antworte garantiert

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.08.2014, 08:19

ivano hat geschrieben:bitte melde dich mal bei mir bezogen auf deine Krankenversicherung Handy 01578998416496 bitte nur anklingen rufe sofort zurück ich möchte dir gern helfen oder schreibe an selbshilfe1@web.de antworte garantiert


Hallo Ivano,
erst einmal - herzlich willkommen im Club. Du hast die angemeldet und bietest direkt deine Hilfe an mit Handy-Nr. und einprägsamer E-Mail-Adresse.
Bist Du Mitarbeiter der IKK oder betreust du du tatsächlich eine "Selbsthilfegruppe" ?.
Wäre interessant zu wissen was unser neuer Mitstreiter so einer oder Eine ist.
Gruss
Czauderna

ivano
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Beitragvon ivano » 03.08.2014, 20:35

bist du sozialversicherungskauffrau meine mail Adresse lautet selbsthilfeschizophrenie1@web.de habe mich verschrieben

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.08.2014, 22:25

ivano hat geschrieben:bist du sozialversicherungskauffrau meine mail Adresse lautet selbsthilfeschizophrenie1@web.de habe mich verschrieben


Hallo,
ich habe zuerst gefragt !
Gruss
Czauderna


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