Wann als Freiberufler aus PKV in GKV wenn Ehepartner GKV

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Archangel
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Wann als Freiberufler aus PKV in GKV wenn Ehepartner GKV

Beitragvon Archangel » 04.08.2014, 14:10

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen, wenn ihr mir/ uns bei folgender Fragestellung helfen könnten:

Ich (w, angestellt, freiwillig GKV) werde voraussichtlich im Mai 2015 in Elternzeit gehen.

Mein Mann (Freiberufler, PKV) und ich überlegen, ob man in diesem Kontext evtl unsere Trennung GKV/PKV aufheben kann/sollte.

Meine Fragen:
Unter welchen Bedingungen kann mein Mann bei mir familienversichert werden? Ich meine hiermal gelesen zu haben, dass dafür sein Gewinn unter 400 € pro Monat liegen muss, richtig? Für welchen Zeitraum muss das so sein, damit er nicht wieder in die PKV zurück muss, 12 Monate?

Und muss das immer im Voraus definiert werden, oder kann das auch rückwirkend geschehen? Damit meine ich folgendes: wenn man ein schlechtes Jahr mit hohen Kosten hatte (2014 bisher), könnte man dann versuchen, diese vergangene Zeit (Jan-August) irgendwie schon zu den 12 Monaten zu zählen?

Hintergrund: Gewinn der letzten Jahre waren bei meinem Mann immer so ca. 15k €, aber in diesem Jahr ist es aufgrund sehr hoher Zusatzkosten bisher eher schlecht gelaufen. Wenn man jetzt die Umsätze der nächsten Monate noch intelligent steuern würde - was man ja als Freiberufler durchaus tun kann - könnte sich aus den ganzen Nachteilen (wenig Gewinn) evtl. doch noch ein Vorteil generieren lassen.

Damit könnte man den Mann dann evtl. zurück in die GKV bringen UND ich müsste in der Elternzeit dann auch keine GKV Beiträge zahlen, oder?

Ich hoffe, dass war verständlich formuliert. Ich habe zwar keine große Hoffnung, dass das so klappt, aber man weiß ja nie...

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,

Archangel

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Beitragvon Archangel » 04.08.2014, 14:16

... und noch ein Nachtrag:

Kann man evtl über die 2 Monate Elternzeit bei meinem Mann etwas machen? (Raus aus PKV, zurück nach GKV?)

Danke, Archangel

Dipling
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Beitragvon Dipling » 04.08.2014, 18:32

Zur Aufnahme in die Familienversicherung dürfen die regelmäßigen Gesamteinkünfte derzeit bis zu 395 EUR pro Monat betragen; maßgeblich sind die Einkünfte laut Steuerbescheid. Allerdings darf als ein weiteres Kriterium keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen - und diese kann durchaus trotz geringer Einkünfte oder trotz Verlusten bestehen.
Die Kasse würde bei einem Aufnahmeantrag anhand des Zeiteinsatzes für die Selbständigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung prüfen und entscheiden - also nur wenn sie als "nebenberuflich" einstuft, dann erfolgt die Aufnahme in die GKV. Nebenberuflichkeit in diesem Sinne erfordert keinen Hauptberuf, sondern dass bestimmte Grenzen bei Zeiteinsatz und/oder der wirtschaftlichen Bedeutung nicht überschritten werden.

Siehe z.B.
http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... dig/463392

Sicherer ist der Weg in die GKV über die Aufnahme einer hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit höherem Verdienst als in der Selbständigkeit - oder über die Aufgabe der Selbständigkeit.

Die bisher nötige Vorversicherungszeit von 12 Monaten gilt seit einer Gesetzesänderung in 2013 nicht mehr. D.h. falls z.B. die Einkünfte im Folgejahr wieder die Grenze übersteigen, kann die GKV als freiwilliges Mitglied fortgeführt werden.

Elternzeit berechtigt jedoch nicht zum Wechsel in die GKV.

Archangel
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Beitragvon Archangel » 05.08.2014, 12:40

Hallo Dipling,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Also unter 395 € / Monat, weniger als 19,5h pro Woche und dann noch eine sinnvolle Begründung zur Nebenberuflichkeit.

Falls meine GKV die freiberufliche Tätigkeit meines Mannes als nebenberuflich anerkennen würde, kann man das an eigentlich jederzeit anstoßen?

Damit meine ich: können wir einfach bei der GKV um Prüfung bitten, die Antwort abwarten, dann die PKV kündigen und gut ist? Und wenn mein Mann dann irgendwann wieder mehr arbeitet und mehr verdient, kann er einfach als freiwillig GK-Versicherter bleiben, ohne besondere Fristen einzuhalten?

Das klingt ja fast zu einfach... wielange muss denn dieses "nicht mehr als 395 € pro Monat" eingehalten werden?

Viele Grüße, Archangel

Dipling
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Beitragvon Dipling » 05.08.2014, 13:48

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Zu beachten ist, dass bei weiter bestehender Selbständigkeit die Einkünfte des gesamten Jahres herangezogen werden. Es reicht also nicht, nur für die Monate von z.B. August-Dezember 2014 die Einkommensgrenze zu unterschreiten, sondern im Jahresdurchschnitt (also Gesamteinkünfte/12 Monate) muss das der Fall sein. Manche Kassen setzen die Grenze zur Hauptberuflichkeit noch bei 18 Stunden pro Woche.

Falls die GKV aufnimmt (was übrigens zu einer sofortigen Kündigung der PKV berechtigt) sollte gewährleistet, sein, dass die Gesamteinkünfte im folgenden Steuerbescheid die Grenze nicht übersteigen. Sonst könnte die Situation eintreten, dass die GKV die Familienversicherung rückwirkend aufheben muss und man mit einer gekündigten PKV dasteht. Also im ersten Jahr der Familienversicherung sollte die Grenze von 395 EUR monatlich im Jahresdurchschnitt unbedingt eingehalten werden.

Wenn der Mann jedoch erst später mehr verdient - das würde die GKV spätestens bei der jährlichen Prüfung der Steuerbescheide feststellen - greift automatisch die "freiwillige" Anschlussversicherung.
Das bedeutet rückwirkende Beitragspflicht von mindestens 156 EUR inkl. Pflegeversicherung pro Monat - oder falls die Kasse dann auf hauptberufliche Selbständigkeit erkennt - mindestens ca. 350 EUR pro Monat.

Archangel
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Beitragvon Archangel » 06.05.2015, 16:30

Hallo zusammen,

ich würde meinen alten Thread gerne nochmal hochholen, da sich die Situation verändert hatte und wir jetzt im Grunde nochmal vor der identischen Fragestellung stehen.

Frau (ich), freiwillig GKV, Elternzeit ab ca. Ende Nov bzw. Mutterschutz ab Mitte August. (Termin Ende September)

Mann, PKV, Freiberufler, negative Einkünfte (Verlust) in 2014, unklare Lage in 2015.

In den alten Beiträgen steht ja schon recht viel, aber ich hab noch ein paar Verständnisfragen:

- wenn von Gesamteinkünften des Mannes gesprochen wird, dann meint das immer das Ergebnis laut Steuerbescheid, korrekt? Also Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit abzüglich der Kosten aus dieser Tätigkeit? (Weitere Einnahmequellen wie Miete, Zinsen, etc gibt es nicht).

- Wir haben jetzt bald den Steuerbescheid von meinem Mann für 2014, der Verlust ausweisen wird. In 2015 sieht es bisher auch nicht nach echtem Gewinn (im Sinne von Erträgen aus der freiberuflichen Tätigkeit minus Kosten aus der Tätigkeit). Wenn es doch ein Gewinn werden sollte, liegt hier die Grenze bei 395 € / Monat, d.h. ca. 4740 €, richtig? darunter wäre weiterhin eine Familienversicherung möglich?

- Wenn wir dann jetzt z.B. im Juli den Antrag auf Familienversicherung stellen, haben wir den Bescheid aus 2014 ja zur Hand und können den Rest des Jahres auch zumindest einigermaßen abschätzen. Seine PKV könnte man ja mit einer Anwartschaft weiterlaufen lassen. (Weniger Kosten, aber noch das Rückfallnetz). Und ich könnte dann doch mit Beginn des Mutterschutzes /Elternzeit beitragsfrei versichert werden, richtig?

- Was ist das schlimmste, was passieren kann? Das Jahr meines Mannes wird doch besser als erwartet, er hat einen Gewinn größer 395 € / Monat und wird rückwirkend aus der Familienversicherung gekündigt. Er lässt die PKV wieder aufleben. Für mich müssen wir die Beiträge nachzahlen, die ich sonst als freiwillig GKVlerin eh hätte zahlen müssen, sind wohl ca. 162 € / Monat minimum (auch wenn mein Mann Verlust macht).

Sorry für den langen Beitrag. Wenn man das jetzt alles will, wie geht man vor?

Viele Grüße & Danke vorab,
Archangel

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Beitragvon ratte1 » 06.05.2015, 20:44

Hallo,

da Sie als freiwilliges Mitglied in die Elternzeit gehen, müssen Sie auch während der Elternzeit Beiträge zahlen.

MfG
ratte1

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Beitragvon Archangel » 20.05.2015, 12:52

Hallo zusammen,

auch wenn's so ein langer Beitrag ist, hoffe ich doch noch auf die eine oder andere Antwort.... :?

@Ratte: ich hatte gedacht, dass ich zwar als freiwilliges Mitglied in Elternzeit gehe, dann aber - sofern mein Mann zu dem Zeitpunkt dann auch dort familienversichert ist - für mich dann auch die Familienversicherung greift. Ist dem nicht so?

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Beitragvon ratte1 » 20.05.2015, 17:55

Archangel hat geschrieben:@Ratte: ich hatte gedacht, dass ich zwar als freiwilliges Mitglied in Elternzeit gehe, dann aber - sofern mein Mann zu dem Zeitpunkt dann auch dort familienversichert ist - für mich dann auch die Familienversicherung greift. Ist dem nicht so?
Eine Familienversicherung setzt immer voraus, dass es ein Miglied gibt, aus dessen Versicherung diese abgeleitet wird. Da Sie freiwilliges Mitglied sind, und Ihr Mann nicht selbst Mitglied in einer gesetzlichen KK ist, werden Sie auch während der Elternzei Beiträge zahlen müssen.

MfG

ratte1

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Beitragvon Dipling » 22.05.2015, 18:45

Um die restlichen Fragen zu beantworten: Maßgeblich sind die Einkünfte laut Steuerbescheid, also vereinfacht Umsatz abzüglich Kosten. Für 2015 darf das regelmäßige monatliche Einkommen bis zu 405 EUR betragen. Unabhängig von dieser Grenze darf allerdings keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen, wie oben schon geschrieben; das wird die Kasse anhand Zeiteinsatz und wirtschaftlicher Bedeutung prüfen. Den Antrag würde ich nicht auf die lange Bank schieben, denn die Beiträge für die PKV laufen weiter, während die Familienversicherung beitragsfrei wäre.

Das andere hatte ratte1 ja schon geschrieben - sich gegenseitig Familienversichern geht nicht, sondern einer von beiden muss Pflicht- oder freiwilliges Mitglied sein.

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Beitragvon Archangel » 26.05.2015, 13:24

Hallo zusammen,

vielen Dank euch für die Antworten.

Schade, dass man sich nicht gegenseitig familienversichern kann - obwohl dann Person 1 (ich als freiwilliges Mitglied) keine Einnahmen ausser dem Elterngeld habe und Person 2 (familienversicherter Mann) dann auch kaum Einnahmen hat. Aber gut, Lücken gibt es leider immer.

Könnte noch jemand etwas hierzu sagen:
"Was ist das schlimmste, was passieren kann? Das Jahr meines Mannes wird doch besser als erwartet, er hat einen Gewinn größer 395 € / Monat und wird rückwirkend aus der Familienversicherung gekündigt." Die PKV Anwartschaft lebt wieder als Versicherung auf, und muss nachgezahlt werden.
Das war's?

Viele Grüße, Alexa


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