Hallo,
ich benötige eine Erklärung und Hilfe bitte. Zum Sachverhalt:
AU seit März 2014
KG-Bezug seit Mai 2014
Oktober 2014 Aufforderung nach § 51 durch die KK zur Reha-Antragstellung mit Widerspruchsbelehrung
innerhalb der 10-Wochen-Frist Reha-Antrag gestellt
Nun erhalte ich von der KK ein neues Schreiben mit dem Titel "Einschränkung Ihres Dispositionsrechts" mit Widerspruchsbelehrung und den Hinweisen im Detail, was alles ich nicht selbst disponieren darf, also Reha-Antrag zurücknehmen, auf Reha verzichten oder nicht antreten und Erklärungen zur Rente abgeben. Das Merkblatt zum §51 ist genau das, welches ich bereits im Oktober 2014 erhalten habe.
Warum schiebt die KK dieses Schreiben als Verwaltungsakt nun nach ?
Hat jemand einen Rat für mich ? Sollte ich "Widerspruch" einlegen ?
Einschränkung Ihres Dispositionsrechts
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Und ich habe im Juli den Reha-Antrag gestellt ,und im September bewilligt bekommen . Muss ich dann das ganze Krankengeld zurückzahlen wenn ich Rente bekommen würde ? Falls ja , ab wann bitte ? Angenommen ich bekomme im Monat 1000 Euro Krankengeld und als Rentner 500 Euro ? Wie soll ich später diese Differenz zurückzahlen ohne genügend Geld ? Wieviel ist eigentlich eine volle Erwerbminderungsrente derzeit ? Richtet sich die Höhe nach Kriterien oder ist das für alle pauschal bitte ?
angenommen ich werde nach der Reha arbeitsfähig ,und beginne bei einem neuen Arbeitgeber an zu arbeiten und werde rückfällig/krank wegen gleicher Erkrankung nach einer Woche/Monat.
Wie würde es aussehen, bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung .
Es würde sich um die gleiche Krankengeschichte handeln doch oder ?
Wie würde es aussehen, bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung .
Es würde sich um die gleiche Krankengeschichte handeln doch oder ?
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