Epilation durch Elektrokoagulation-Elektroepilation- Kautern
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Epilation durch Elektrokoagulation-Elektroepilation- Kautern
Hallo liebes Forum , Hilfe Hilfe Hilfe schreie ich schon seit Monaten und bekomme keine wirklich. Jeder schiebt mich hin und her nur. Folgendes : Nach Einreichung einer Bescheinigung vom Arzt an die Krankenkasse über die Notwendigkeit der Entfernung von Gesichtsbehaarung (bin eine Frau) , hat mir meine Kasse schriftlich so geantwortet : Eine Epilation durch Elektrokoagulation bei krankhaftem und entstellendem Haarwuchs kann über die KRANKENVERSICHERTENKARTE abgerechnet werden. Dann habe ich mit dem Schreiben einen Hautarzt ,4 Km weiter nur von mir gefunden , der diese Behandlung machen kann gefunden. Dieser Arzt hat einen Kostenvoranschlag (962Euro) an die Krankenkasse gesendet der abgelehnt worden ist ,weil es nur über KRANKENVERSICHERTENKARTE abgerechnet werden darf ,bei jedem Besuch soll also die Karte gezeigt werden. Das macht der Arzt nicht mit. Daraufhin habe ich im Umkreis von 500 Km vergeblich bei ca. 80 andere Hautärzte angefragt , alles erdenklichen Stellen angerufen. Niemand kann mir einen KASSENARZT benennen leider wo ich hingehen kann. HIIIIIILFE.
Kassenärzte haben gegenüber Kassenpatienten eine Behandlungspflicht. Häufige, manchmal allerdings nur vorgeschobene Ausnahme: Akute Überlastung der Praxis, kein Termin frei.
Auch private Abrechnung dürfen sie von GKV-Versicherten grundsätzlich nicht verlangen.
Weigert sich ein Arzt die behaarlich, kann man sich mit der eigenen Krankenkasse und ggf. der Kassenärztlichen Vereinigung in Verbindung setzen.
Auch private Abrechnung dürfen sie von GKV-Versicherten grundsätzlich nicht verlangen.
Weigert sich ein Arzt die behaarlich, kann man sich mit der eigenen Krankenkasse und ggf. der Kassenärztlichen Vereinigung in Verbindung setzen.
simit hat geschrieben:Einen Arzt finden ist Ihre Aufgabe sagt die Kasse.
Hallo,
deine Antwort kann man auch so verstehen, dass hier auch die Kasse gefordert ist. Für mich als Praktiker wäre es eine Selbstverständlichkeit zunächst alle "umherliegenden" Vertragsärzte anzurufen und einen entsprechenden Behandlungstermin zu vereinbaren für meine Versicherte und wenn sich die angerufenen Praxen weigern sollten dies über die eGK. abzurechnen, mich dann an die KV. zu wenden und die zu befragen ob die Praxis XYZ berechtigt ist entgegen des Vertrages zu handeln. Und ich bin fest davon überzeugt, dass ich das sehr kurzfristig geklärt hätte, denn der Kasse gegenüber tut sich ein Vertragsarzt in der Regel sehr schwer sein Nichtvertragsgemässes Handeln zu erklären.
Dass dir das jetzt nicht unbedingt etwas bringt, das weiß ich auch, aber vielleicht kannst du mit meiner Antwort noch einmal bei der Kasse
anfragen.
Gruss
Czauderna
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