Spezialfrage: Wie lange ist 'zuvor' im SGB V?

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br08
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Spezialfrage: Wie lange ist 'zuvor' im SGB V?

Beitragvon br08 » 31.03.2015, 16:53

Hallo Zusammen,
ich lese immer wieder, im SGB V die Formulierung "Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren(...)"
Aber es ist kein genauer Zeitraum genannt.

Bin Laie, daher mal meine Spezialfrage: Wie lange darf denn 'zuletzt' zurückliegen?

De facto unendlich? Kann ich mir nicht vorstellen...
(Es gibt ja auch andere Formulierung, wie 'taggenau' bspw.)
Wenn unendlich, wie belegt?
Gibt es da Erfahrungen, Rundschreiben, Links zu Urteilen?

Oder gehört das zu den Schlumpflöchern (manchmal von Rossi ausgeführt)?

Annahme(/Szenario):

Etwa, wenn jemand vorher PKV war,
> 10 Jahre nicht versichert war,
davon 5 Jahre Ausland (dort nicht GKV versichert)
und jetzt in DE zurück, keinen Job, ALG2 beantragt,
aber will in eine GKV!
Geht das?

Es läge faktisch ja nicht ein kurzer Zeitraum seit der PKV zurück...

Ich freue mich auf euer Feedback

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 31.03.2015, 18:02

Hallo,
mit zuvor ist grundsätzlich die letzte Krankenversicherung gemeint, das kann nahtlos, relativ kurz aber auch schon Jahre her gewesen sein. Es gibt da keinen festen Tag.
Gruss
Czauderna

br08
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Beitragvon br08 » 31.03.2015, 18:33

Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hätte ich nicht gedacht, wurde dagegen schon mal geklagt?
Das ist ja interessant, dass es quasi als unendlich ausgelegt werden kann.

Ich hatte einmal hier irgendetwas diesbzgl gelesen in einem früheren thread darüber gelesen, dass es eben nicht unendlich ist, aber schon sehr lange her und ich kann den post nicht mehr finden...

Ich gebe zu, dass sich meine Frage vielleicht banal anhören mag, aber mit meinem o.g. Beispiel wollte ich andeuten, dass eine zeitliche/unbeschränkte Pauschalisierung ohne Rücksicht auf Auslandsaufenthalte bspw. doch recht schwierig ist, oder?

Danke schon mal und Grüße
Brane


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