Hallo,
ich befinde mich in folgender Situation:
Ich bin vermutlich noch bis Ende September diesen Jahres als Student eingeschrieben. Dann werde ich von Oktober diesen Jahres bis März nächsten Jahres über ein Stipendienprogramm ein Praktikum in Südkorea machen. Über das Stipendienprogramm wird keine Krankenversicherung gestellt.
Da ich momentan noch privat krankenversichert bin (ich habe zu Beginn des Studiums der Versicherungspflicht widersprochen), weiß ich nicht genau wie das für mich nach dem Studium weitergehen wird. Für den Fall, dass zwischen Studienabschluss und Berufseinstieg nur ein kurzer Zeitraum liegt gibt es wohl die Möglichkeit, dass man noch zu günstigen Konditionen in der privaten Krankenversicherung bleibt; das muss ich dann individuell mit meiner Krankenversicherung abklären (zumindest hat man mir das so in der Servicehotline gesagt) - seit ich 25 bin bezahle ich monatlich einen vergünstigten Studententarif, doch der fällt regulär weg sobald ich nicht mehr an der Uni eingeschrieben bin.
Falle ich mit Ende meines Studiums ab Oktober aus meiner privaten Krankenversicherung raus und muss mich dann über eine gesetzliche Krankenkasse versichern? Muss mich dann direkt eine gesetzliche Krankenkasse aufnehmen? Falls ja, werde ich aber vermutlich nicht die Beiträge bezahlen die für Studenten gelten, da ich ja nicht mehr eingeschrieben bin.
Über Ratschläge und Infos bin ich sehr dankbar!
Ich habe meiner privaten Krankenversicherung bezüglich meiner Situation auch mal eine Mail geschrieben, wollte mich aber trotzdem auch mal hier erkundigen.
Vers. während Auslandpraktikum zw. Studium u Berufseinstieg
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Da es in Deutschland eine sog. Pflicht zur Versicherung besteht, endet die PKV auch nicht mit dem Ende des Studiums.
Im Gegenteil; deine PKV wird Dir dann vermutlich einen anderen Tarif, der teurer ist, anbieten. Kündigen kannst Du nicht. Du kommst auch nicht so ohne weiteres wieder in die GKV.
Du kommst nur noch in die GKV, wenn Du eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnimmst.
Im Gegenteil; deine PKV wird Dir dann vermutlich einen anderen Tarif, der teurer ist, anbieten. Kündigen kannst Du nicht. Du kommst auch nicht so ohne weiteres wieder in die GKV.
Du kommst nur noch in die GKV, wenn Du eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnimmst.
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