Kündigungsfisten Auslandsaufenthalt (Neumitglied)

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

rupert88
Beiträge: 3
Registriert: 08.07.2015, 12:12

Kündigungsfisten Auslandsaufenthalt (Neumitglied)

Beitragvon rupert88 » 08.07.2015, 12:20

Hallo,

ich habe letzte Woche meine alte Krankenkasse gekündigt und warte nun 2 Monate, bis ich Mitglied einer neuen werde.

Was ich mir bisher nicht überlegt hatte: Im Oktober verlasse ich Deutschland für ein Jahr und benötige dafür eine Auslandskrankenversicherung. Kann ich aber in der neuen Krankenkasse dann kündigen/pausieren, wenn ich doch erst ca. 1,5 Monate Mitglied war?

Vielen Dank :-)

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 09.07.2015, 10:59

Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt nur bei Wechsel zu einer anderen GKV.

Bei Kündigung aus anderen Gründen (z.B. Fortzug ins Ausland) ist im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft ggf. eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten.
Bei Ende einer Pflichtmitgliedschaft (z.B. als Arbeitnehmer) besteht keine Kündigungsfrist.

Dennoch sollte man sich frühzeitig mit der neuen Kasse in Verbindung setzen, da die Kasse Nachweise (ggf. über die Abmeldung bei Meldeamt oder über eine Auslandskrankenversicherung) benötigt.

rupert88
Beiträge: 3
Registriert: 08.07.2015, 12:12

Beitragvon rupert88 » 13.07.2015, 14:15

Vielen Dank!

gelte ich als Student als freiwillig oder pflichtversichert?

Aras
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 100
Registriert: 12.05.2014, 20:39

Beitragvon Aras » 13.07.2015, 14:51

Zahlst du um die ca. 60 € für die Krankenversicherung und 14 bzw. 15 € für die Pflegeversicherung, dann bist du pflichtversichert. Bezahlst du aber 140€ für die Krankenversicherung und keine Ahnung wieviel für die Pflegeversicherung, dann bist du freiwillig versichert.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste