Hallo,
wenn ein EU-Bürger seinen Wohnsitz nach Deutschland verlagert und erstmalig ein Arbeitsverhältnis als abhängig Beschäftigter aufnimmt, benötigt er eine inländische GKV und einen Sozialversicherungsausweis:
- Welche Angaben muss der AN bei der Frage nach der Vorversicherung machen, wenn in seinem Herkunftsland keine Versicherungspflicht wie in D besteht und beim Antragsteller mit Ablauf seines ausländischen Arbeitslosengeldes auch seine GKV erloschen ist?
- Wird eine Bescheinigung der abgelaufenen Krankenversicherung und der Sozialversicherung aus dem Herkunftsland zwecks Datenabgleich benötigt?
Danke für Eure Antworten.
GKV-Anmeldung bei EU-Ausländer
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