Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?

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Rudi
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Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?

Beitragvon Rudi » 11.02.2016, 19:46

Hallo Forumsmitglieder !

Hier im Ausland bin ich immer wieder froh Informationen in Foren zu finden.

Zu meiner Person:
Ich bin 67 Jahre und Frühpensionär ( Brutto+- 2.000.-€) über 30Jahre in der DBV. (Ehefrau ist bei der gesetzlichen KV als Rentnerin),

Ich habe keine Früh- u. sonstige Erkrankung und gehe wenig zum Arzt, bekam bisher immer mal Beitrage zurückerstattet.
Das kann sich natürlich schnell ändern, was mir auch bewusst ist.

Jetzt kommt die DBV mit diversen Möglichkeit Beitragsreduzierung Basistarif Standardtarif, ich blicke hier nicht durch.

Als Pensionär erhalte ich 70% Beihilfe und die restlichen 30% waren in der DBV abgesichert.

Ich lege keinen Wert auf Sonderbehandlung beim Arzt, mir reicht es wenn ich so wie ein Kassenpatient wie meine Frau bedient werde.

Nun die Fragen hier im Forum:

Würde ich in den Standardtarif wechseln, sparte ich einen Monatsbeitrag von 90.-€ im Monat. (Bisher 157.- neu 67.-€)
Das ist schon recht viel, meine ich was gibt es dafür weniger ?

Die DBV schreibt als wichtigen Hinweis:
"bei derartiger Vertragsänderung verringert sich in der Regel auch der Leistungsumfang.
Was heißt das nun genau, woher weiß ich was man mir im Krankheitsfall gewillt ist zu zahlen oder nicht zu zahlen."


Bekomme ich weiter eine Rechnung vom Arzt , die ich dann bei der Beihilfe (Erstattung 70%) einreiche, wie bisher ?

Ich war einmal im Krankenhaus, habe mich aber nicht privat legen lassen und bekam entsprechende Rechnungen,
die ich dann einreichte, wurde alles bezahlt. Ist das nun anders ?

Sollte ich einmal Medikamente nehmen müssen, werden die nach wie vor erstattet ?
Massagen hatte ich auch mal, wurden, glaube ich mir 20.- € erstattet, fällt das nun weg?

Die Versicherung möchte ich nicht anschreiben, die ist sicher mit einem Tarifwechsel nicht froh.
Viellicht erhalte ich hier positive Gedanken zu meinem Schritt.

Gruß
Rudi

Dipling
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Re: Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?

Beitragvon Dipling » 12.02.2016, 08:54

Der Standardtarif bietet ähnliche Leistungen wie die GKV. Damit sind grundsätzlich auch vergleichbare Zuzahlungen etwa für Krankenhausaufenthalte und Medikamente zu leisten.

Siehe die Musterbedingungen für den Standardtarif mit den Leistungsübersichten:
https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... 09.pdb.pdf

Die Erstattungssätze sind gegenüber den PKV-Normaltarifen niedriger; berechnen Arzt oder Labor höhere Sätze, ist die Differenz selbst zu tragen.

Problematisch ist, dass gerade zu der Lebensphase hin, in der man Leistungen am wahrscheinlichsten braucht, Tarifwechsel in schwächere Tarife erfolgen. Der Wechsel in andere, günstigere Normaltarife ist eine prüfenswerte Alternative (Wechselrecht besteht gemäß §204 VVG bei voller Anrechnung der Altersrückstellungen).

Rudi
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Re: Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?

Beitragvon Rudi » 12.02.2016, 10:45

Ich kopiere mi mal die Leistungsübersicht, hoffentlich brauche ich die nie.

Danke für deine Hilfsbereitschaft.

ich würde gerne weiter nachfragen wollen.
Was sage ich dem Arzt, bin ich nun nicht mehr Privat ? Muss ich ihn darauf hinweisen bitte zum Standard Tarif abrechnen ?

Hier im Ausland ist ohnehin nur Privat und direkte Bezahlung z. Beispiel Schmerzen im Knie, Salbe aufschreiben, 70.-€
Die Rechnung wurde bisher bezahlt von Beihilfe und Kasse. Die Salbe lag unter dem Selbstbehalt 100.-€, die zahlte ich dann ohnehin selbst.
Sollt ich Medikamente brauchen, würden die ja zu 70 % von der Beihilfe abgedeckt.
Hätte ich den Standard Tarif würde ich von den restlichen 30 % weniger erstattet bekommen( lt Leistungsverzeichnis) damit könnte man doch leben ?
Sollte ich einmal teure Medikamente brauchen

Meine Frau hat eine Auslandskrankenversicherung für wenig Geld, die wäre bei einem Tarifwechsel für mich dann sicher auch zu empfehlen.

Was heißt: (Wechselrecht besteht gemäß §204 VVG bei voller Anrechnung der Altersrückstellungen).

Sollte ich einmal teure Medikamente brauchen, Kann ich jederzeit wieder zurück in den Basistarif, Gesundheitsprüfung Wartezeit etc. ?
Es ist auch scher zu durchzublicken, ab wann die Privatkasse die Leistungen bezahlt oder nicht mehr bezahlt.
Aber das Problem haben wohl alle gesetzlich Versicherten.

Gibt es eine andere Form bei der Beihilfe noch einen Zusatztarif abzuschließen ? vielleicht eine kleine Pfegezusatzversicherung als Alternative ?

So, nun habe ich genug gefragt, Danke!

Gruß
Rudi

Dipling
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Re: Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?

Beitragvon Dipling » 12.02.2016, 15:39

Ja beim Arzt muss man auf den Standardtarif hinweisen. Die Abrechnung erfolgt dann zwar wie bisher privat, aber mit geringeren Sätzen.
Bei 30% Restkostenversicherung ist das verbleibende Kostenrisiko natürlich geringer.

Mit Wechselrecht nach § 204 VVG ist ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV gemeint, also in einen anderen, meist günstigeren Normal- bzw. Beihilfetarif. Nicht gemeint ist eine Umstellung in eine Auslandskrankenversicherung, die eine vorübergehende Absicherung im Ausland ermöglicht, wenn der PKV- oder GKV-Schutz nicht greift. Zumindest die PKV gilt meist auch im Ausland.

Ein Merkmal des Standardtarifes ist, dass Zusatzversicherungen nicht zulässig sind. Ergänzende Auslandsreisekrankenversicherungen oder Pflegezusatzversicherungen sollten aber kein Problem sein.

Rudi
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Re: Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?

Beitragvon Rudi » 13.02.2016, 17:57

nun sehe ich schon klarer, Danke für dein Bemühen.

Die Beihilfe dürfte sich mit der Umstellung also auch freuen, wenn eine Rechnung mit dem normalen Satz abgerechnet wird.
Es gibt nicht zwei Rechnungen, die mit dem höheren Abrechnungssatz für die Beihilfe und die mit dem geringeren für die PKV.

Ich verliere mit der Umstellung in den Standardtarif bei der PKV( 30%) auch Zusatzleistungen bei der Beihilfe (70%).

Was da mehr oder weniger gezahlt wird kenne ich nicht. Vielleicht weniger bei den Heilmittel Massagen, Taxi, Kur etc., nehme ich an.
so wie mit bekannt wird auch in der Beihilfe hier auch immer weniger anerkannt.

100.-€ Ersparnis für mich im Monat ist schön, aber warum sollte es mir bessere gehen als den anderen
Kassenpatienten.

Mich würde mal allgemein interessieren, wie viele Ruheständler aus den kleineren Besoldungsgruppen in den Standardtarif wechseln, wäre mal interessant.
Jedenfalls ist die ärztliche Versorgung, auch als Kassenpatient in Deutschland, nicht schlecht, gegenüber anderen südeuropäischen Ländern.

Wie heißt es so schön, es muss ein jeder für sich entscheiden.
Auslandskrankenversicherung, ist für mich jedenfalls wichtig.

Grüße
Rudi

Dipling
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Re: Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?

Beitragvon Dipling » 13.02.2016, 19:37

Dass Beihilfeberechtigte in den Standard- oder Basistarif wechseln, ist selten - absolut und relativ noch deutlich seltener als im übrigen PKV-Bestand mit 100% Absicherung.

Im Jahr 2014 waren insgesamt 6500 Personen mit Beihilfeberechtigung im Standardtarif versichert - bei gut 4 Millionen beihilfeberechtigten PKV-Versicherten insgesamt. Also im Vergleich eine sehr geringe Anzahl.

Im Basistarif - dem meist viel teureren Nachfolger des Standardtarifes - ist die Zahl Beihilfeberechtigter ähnlich gering.

Rudi
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Re: Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?

Beitragvon Rudi » 13.02.2016, 20:28

interessanter als ich dachte, dieses Thema.
Dass Beihilfeberechtigte in den Standard- oder Basistarif wechseln, ist selten - absolut und relativ noch deutlich seltener als im übrigen PKV-Bestand mit 100% Absicherung.


haben die alle Angst, naja Sicherheitsbedürfnis des Beamten ?

Mein Monatsbeitrag mit Pflege ist 174,54 €. ( Tarife BS30,BZ30, B3 weiß aber nicht was darin abgedeckt ist)
Angebot Basistarif: 172,21 € neu
Wechsel in den Standardtarif: 84,26 € neu
ich frage mich ernsthaft was soll das Angebot Wechsel Basistarif, dann doch gleich Standardtarif !

um dich nicht zu viel zu befragen, hier meine Recherche im Netz.

Versicherte im Standardtarif hingegen erhalten lediglich Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sind.

Wichtig:
es fehlen im Standardtarif
Kuren, Haushaltshilfe, Krankentagegeld (kann im Standardtarif gesondert vereinbart werden) und Soziotherapie
Heilmittel zu 100 statt zu 80 Prozent eines eigenen Verzeichnisses
ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen
spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
ambulante Psychotherapie Minderleistung

keine Zusatzversicherungen möglich.

aber !!! freie Arztwahl im Standardtarif und der Arzt kann etwas mehr abrechen, so wie ich meine (Abschnitt M sowie Nr. 437 1,16-fache des Gebührensatzes der GOÄ 0,9-fache des Gebührensatzes u.a.)

wie ich schrieb, es muss jeder selbst wissen.
Ich war noch nie in Kur und habe hier im Süden Kur genug.
Krankentagegeld, nein Danke, da würde ich sowieso schnell raus.
ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen, das wäre vielleicht ein Nachdenken
spezialisierte ? ambulante Palliativversorgung, dann ist ohnehin alles zu spät.

Ich mache einen Dauersparplan ab nächsten Monat 90.-mtl. und hoffe davon noch etwas für mich abzugewinnen.

sonnige Grüße
Rudi


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