Hallo Forum,
weiß so langsam nicht mehr wo mir der kopfsteht. Also ich war bis 2005 freiwillig gesetztlich versichert danach pflichtversichert über meinen Arbeitgeber(beides AOK). Ab 01.02.2007 wurde ich dann bei der AOK vom Arbeitgeber abgemeldet. Seit heute nun bin ich nicht versichert gewesen. Als ich vor 2 Monaten bei der IKK eine Mitgliedschaft angefragt hatte bekam ich erstmal 2 mal die selben formulare Geschickt und bei den unzähligen Hotlinegesprächen wurde mir konsequent auch jedesmal etwas anderes Erzählt. Aber im wesentlichen "Ich müsse bei der AOK erst kündigen" - klingt logisch! Ruf also an bei der AOK und die meint schlicht ich müsse erst wieder angemeldet werden und das geht nicht da ich jetzt so lang nicht versichert war...wieder meherer gespräche mit der IKK..."...würde doch gehen - wir klären das..."jetzt will ich einfach nur wieder versichert sein und ruf entnervt bei der AOK an und siehe da geht doch das ich mich freiwillig Gesetztlich versichern kann (halt nur bei der AOK). Das dicke ende kommt jetzt..."Ich müsse rückwirkend ab 01.04.07 die beiträge bis heute bezahlen!" ??????? Soll doch wohl n witz sein?! Hab dann gefragt ob das so richtig ist das ich für leistungen bezahlen soll auf die ich im ernstfall gar kein anspruch gehabt hätte?! Also irgendwie komm ich mir von unserem Gesetztgeber falls das so richtig ist ziemlich verarscht vor und überlege dagegen juristisch zu klagen....Wär fein wenn mir jemand dazu etwas schreiben könnte oder sogar in einer ähnlichen oder der selben Situation schon gewesen ist und was er dann gemacht hat.
vielen Dank für die Mühe
der verzweifelte Jochen
weiß nicht mehr weiter....
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja Jochen, Du geniesst die Vorzüge oder Nachteile des GKV-WSG!!!!
Zum 01.04.2007 hat sich im Bereich der gesetztlichen Krankenversicherung einiges geändert.
Du gehörst kraft Gesetzes ab dem 01.04.2007 zum Personenkreis der Pflichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast. Tja, ist leider so!
Auf der anderen Seite, wenn Du damals die freiwillige KV beantragt hättest, dann müsstes Du die Beiträge ab dem 01.02.2007 zahlen. Jetzt aber erst ab dem 01.04.2007.
Zahlst Du die Beiträge für die Pflichtversicherung nicht, dann ruht der Anspruch auf Krankenbehandlung solange, bis Du alles gezahlt hast. In akuten Notfällen bekommst Du allerdings Leistungen.
Ziel der grössten Sozialreform war unter anderem auch, dass jeder krankenversichert sein soll!!!
Zum 01.04.2007 hat sich im Bereich der gesetztlichen Krankenversicherung einiges geändert.
Du gehörst kraft Gesetzes ab dem 01.04.2007 zum Personenkreis der Pflichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast. Tja, ist leider so!
Auf der anderen Seite, wenn Du damals die freiwillige KV beantragt hättest, dann müsstes Du die Beiträge ab dem 01.02.2007 zahlen. Jetzt aber erst ab dem 01.04.2007.
Zahlst Du die Beiträge für die Pflichtversicherung nicht, dann ruht der Anspruch auf Krankenbehandlung solange, bis Du alles gezahlt hast. In akuten Notfällen bekommst Du allerdings Leistungen.
Ziel der grössten Sozialreform war unter anderem auch, dass jeder krankenversichert sein soll!!!
zunächst mal vielen Dank für deine schnelle antwort auch wenn mir ihr inhalt ziemlich sauer aufstößt...könnte ich es denn nicht so machen das ich mir privatversichere und dann nach einem jahr oder so wieder in die GKV wechsle? oder muss ich den betrag dann immernoch zurück bezahlen? Es kann doch nicht sein das ich für etwas bezahlen muss das ich garnicht in anspruch genommen habe! Ich war dieses Jahr NIE beim Arzt oder hab in irgend einer form leistungen beansprucht! das ist doch mit sicherheit verfassungswidrig...gibt es vereine die da vorgehen hab ich da wirklich keine chance?
jochen

jochen
Hallo jochen,
dieser schlechte Witz ist von unseren Volksvertretern so beschlossen worden, auch wenn ich zu behaupten wage, dass die große Mehrheit nicht wusste, wofür sie da stimmt. Aber egal - so ist es nun mal.
In der Tat könntest Du dich auch privat versichern, hättest aber aufgrund der fehlenden Vorversicherung entweder mit Wartezeiten auf Leistungen von bis zu acht Monaten zu leben oder eine ärztliche Untersuchung über die ergehen zu lassen.
Ob das günstiger wird? Keine Ahnung - da hier zu Daten fehlen. "Anders" trifft es wohl eher. Allerdings kannst Du Dir den Weg zurück in die gesetzliche dann erstmal abschminken, bis eine dauerhafte(!) versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird!
Frank Wilke
dieser schlechte Witz ist von unseren Volksvertretern so beschlossen worden, auch wenn ich zu behaupten wage, dass die große Mehrheit nicht wusste, wofür sie da stimmt. Aber egal - so ist es nun mal.
In der Tat könntest Du dich auch privat versichern, hättest aber aufgrund der fehlenden Vorversicherung entweder mit Wartezeiten auf Leistungen von bis zu acht Monaten zu leben oder eine ärztliche Untersuchung über die ergehen zu lassen.
Ob das günstiger wird? Keine Ahnung - da hier zu Daten fehlen. "Anders" trifft es wohl eher. Allerdings kannst Du Dir den Weg zurück in die gesetzliche dann erstmal abschminken, bis eine dauerhafte(!) versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird!
Frank Wilke
an rossi:
ja das ist der fall gewesen...das beschäftigungsverhältniss ging über ein jahr. allerdings arbeite ich ab Februar selbtständig und hab ein entsprechendes einkommen so das ich kein Arbeitslosengeld beantragen könnte.
an fwilke:
schade...ich will ja gesetztlich versichert sein...die pkv wär da nur mittel zum zweck gewesen da ich diese art der absicherung nicht wirklich als option für mich sehe.
aber ich kann es echt nicht fassen...ich reg mich grad so dermaßen auf...da ich schon immer ohne zu murren meine beiträge gezahlt habe und NIE etwas anderes als Zahnarztvorsorge termine jährlich an leistungen beansprucht habe...darüber hinnaus habe ich schon immer für mich selbst gesorgt und dem Staat NIE auf der Tasche gelegen...Das ist doch echt eine sauerei wie man von der Berliner mafia hier aus dem letzten bischen Sozialstaat rausgemobbt wird...aber die Umverteilung in unserem Land ist ja kein Geheimniss...
sorry...den letzten abschnitt bitte überlesen da sehr emotional polemisch....aber jetzt gehts mir besser...
trotzdem vielen Dank an die helfenden hier.
ja das ist der fall gewesen...das beschäftigungsverhältniss ging über ein jahr. allerdings arbeite ich ab Februar selbtständig und hab ein entsprechendes einkommen so das ich kein Arbeitslosengeld beantragen könnte.
an fwilke:
schade...ich will ja gesetztlich versichert sein...die pkv wär da nur mittel zum zweck gewesen da ich diese art der absicherung nicht wirklich als option für mich sehe.
aber ich kann es echt nicht fassen...ich reg mich grad so dermaßen auf...da ich schon immer ohne zu murren meine beiträge gezahlt habe und NIE etwas anderes als Zahnarztvorsorge termine jährlich an leistungen beansprucht habe...darüber hinnaus habe ich schon immer für mich selbst gesorgt und dem Staat NIE auf der Tasche gelegen...Das ist doch echt eine sauerei wie man von der Berliner mafia hier aus dem letzten bischen Sozialstaat rausgemobbt wird...aber die Umverteilung in unserem Land ist ja kein Geheimniss...
sorry...den letzten abschnitt bitte überlesen da sehr emotional polemisch....aber jetzt gehts mir besser...
trotzdem vielen Dank an die helfenden hier.
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- Postrank7
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Hallo jochen,
Sie haben noch Glück, Sie haben es schon nach 5 Monaten festgestellt und müssen nur ca.620 Euro an dieses neue Gesetz zahlen.
Es wird Fälle geben wo es erst nach Jahren rauskommt, wo Existenzen vernichtet werden.
Wenn Sie bezahlen machen Sie bitte einen Vermerk auf den Einzahlungsbeleg "unter Protest und dem Vorbehalt der Rückforderung" Ich weiß das mag Sinnlos erscheinen aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben das einem klugen Rechtsanwalt etwas dazu einfällt.
Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten würde ich mich freuen wenn Sie diese mir Überlassen (Kopie) da ich solche Dinge sammle um gegebenenfalls wenn wir ne gute Idee habe dagegen vorzu gehen.
Gruß
Rüdiger
Sie haben noch Glück, Sie haben es schon nach 5 Monaten festgestellt und müssen nur ca.620 Euro an dieses neue Gesetz zahlen.
Es wird Fälle geben wo es erst nach Jahren rauskommt, wo Existenzen vernichtet werden.
Wenn Sie bezahlen machen Sie bitte einen Vermerk auf den Einzahlungsbeleg "unter Protest und dem Vorbehalt der Rückforderung" Ich weiß das mag Sinnlos erscheinen aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben das einem klugen Rechtsanwalt etwas dazu einfällt.
Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten würde ich mich freuen wenn Sie diese mir Überlassen (Kopie) da ich solche Dinge sammle um gegebenenfalls wenn wir ne gute Idee habe dagegen vorzu gehen.
Gruß
Rüdiger
hallo rüdiger,
auch wenn ich nur wenig Hoffnung habe das jemand der Versichererlobby mal irgendwann ihre grenzen aufzeigt finde ich dies eine unterstützungswerte Sache und werde mich an dieser Initiative gerne beteiligen.
schön zu sehen das es doch noch menschen gibt die sich Gedanken machen bevor sie persönlich von so etwas betroffen sind.
Grüße
Jochen
auch wenn ich nur wenig Hoffnung habe das jemand der Versichererlobby mal irgendwann ihre grenzen aufzeigt finde ich dies eine unterstützungswerte Sache und werde mich an dieser Initiative gerne beteiligen.
schön zu sehen das es doch noch menschen gibt die sich Gedanken machen bevor sie persönlich von so etwas betroffen sind.
Grüße
Jochen
Ich glaube, dass die Beitragsforderung für die letzten 5 Monate mehr als 620,00 Euro betragen wird.
Jochen hat doch gepostet, dass er selbständig ist und daher kein ALG I erhält.
Da er offensichtlich hauptberuflich selbständig ist, gibt es eine wesentlich höhe Mindestbemessungsgrenze (unabhängig vom Einkommen). Der Beitrag liegt ca. bei 250,00 Euronen monatlich. Also reden wir hier über 1.250,00 Euro.
Bezüglich der neuen Versicherungspflicht ab dem 01.04.2007 empfehle ich - bevor man über Verfssungswidrigkeit spricht - sich mal die Begründung zum Gesetzentwurf zu lesen. Ab Seite 94 (Drucksache 16/3100) geht es los. Meines Erachtens liest sich das sehr gut und ist für mich auch nachvollziehbar.
In einem modernen Sozialstaat ist es nicht hinnehmbar, dass eine grössere Zahl von Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall ist. Aus diesem Grund werden diese Personen in die Versicherungspflicht der gesetzlichen KV ....
Jochen hat doch gepostet, dass er selbständig ist und daher kein ALG I erhält.
Da er offensichtlich hauptberuflich selbständig ist, gibt es eine wesentlich höhe Mindestbemessungsgrenze (unabhängig vom Einkommen). Der Beitrag liegt ca. bei 250,00 Euronen monatlich. Also reden wir hier über 1.250,00 Euro.
Bezüglich der neuen Versicherungspflicht ab dem 01.04.2007 empfehle ich - bevor man über Verfssungswidrigkeit spricht - sich mal die Begründung zum Gesetzentwurf zu lesen. Ab Seite 94 (Drucksache 16/3100) geht es los. Meines Erachtens liest sich das sehr gut und ist für mich auch nachvollziehbar.
In einem modernen Sozialstaat ist es nicht hinnehmbar, dass eine grössere Zahl von Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall ist. Aus diesem Grund werden diese Personen in die Versicherungspflicht der gesetzlichen KV ....
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Hallo rossi,
Wer Recht hat gibt einen Aus .
Ich habe die Möglichkeit in betracht gezogen das es eventuell eine Möglichkeit gibt den Beitrag zu drücken und bin somit von der geringsten freiwilligen Versicherung ausgegangen welche es gibt.
Im Regelfall wird jedoch auch noch ein Einkommensnachweis angefordert
und dann kann es richtig böse werden.
Gruß
Wer Recht hat gibt einen Aus .
Ich habe die Möglichkeit in betracht gezogen das es eventuell eine Möglichkeit gibt den Beitrag zu drücken und bin somit von der geringsten freiwilligen Versicherung ausgegangen welche es gibt.
Im Regelfall wird jedoch auch noch ein Einkommensnachweis angefordert
und dann kann es richtig böse werden.
Gruß
Jooh, können wir machen (einen Ausgeben), aber wo, wie und wann?!?!
Na logo, ich teile Deine Auffassung, spätestens wenn er seine Einkommensverhältnisse nachweisen muss, dann fällt es mit der hauptberuflichen Selbständigkeit auf. Dann muss er ca. 250,00 Euronen. löhnen.
Tja, wenn er es aber irgendwie nachweisen kann, dass diese Selbständigkeit nicht hauptberuflich ist, dann zahlt er nur die Hälfte.
Hauptberuflich selbständig ist, wer wöchentlich mehr als 18 Stunden in diesem Zweig tätig ist. Tja, wie kann man so etwas nachweisen, bzw. das Gegenteil beweisen.
Ich bin auch davon überzeugt, dass die Krankenkasse diese Probelmatik sehrwohl kennt und auch hier geeignete Feststellungsmassnahmen einleitet.
Na logo, ich teile Deine Auffassung, spätestens wenn er seine Einkommensverhältnisse nachweisen muss, dann fällt es mit der hauptberuflichen Selbständigkeit auf. Dann muss er ca. 250,00 Euronen. löhnen.
Tja, wenn er es aber irgendwie nachweisen kann, dass diese Selbständigkeit nicht hauptberuflich ist, dann zahlt er nur die Hälfte.
Hauptberuflich selbständig ist, wer wöchentlich mehr als 18 Stunden in diesem Zweig tätig ist. Tja, wie kann man so etwas nachweisen, bzw. das Gegenteil beweisen.

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