PKV versichert - vorübergehend arbeitslos - und dann?

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molle123
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PKV versichert - vorübergehend arbeitslos - und dann?

Beitragvon molle123 » 06.09.2016, 13:33

Folgende Frage beschäftigt mich: Nehmen wir mal an, ein PKV-versicherter Angestellter, der deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kündigt seinen Job, weil er etwas Neues machen möchte. Er wird vorübergehend arbeitslos, weil das neue Beschäftigungsverhältnis sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht nahtlos an das alte Beschäftigungsverhältnis anschließt.
Er meldet sich arbeitslos.

Wird er dann versicherungspflichtig in der GKV? Darf er dann GKV-versichert bleiben, wenn er nach ein, zwei Monaten einen neuen Job findet und wieder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient? Oder ist da eine gewisse Zeitspanne der Zugehörigkeit zur GKV erforderlich, um freiwillig GKV-versichert zu bleiben?

Danke und viele Grüße

Rossi
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Re: PKV versichert - vorübergehend arbeitslos - und dann?

Beitragvon Rossi » 06.09.2016, 13:45

Wenn er noch keine 55 Jahre alt ist, dann wird er durch den Bezug von ALG I in der GKV pflichtig. Wenn er Bock hat, dann kann es sich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen, um in der PKV zu bleiben. Aber dies will er ja nicht oder?! Er will in die GKV. Er kann dann innerhalb von 3 Monaten die PKV außerordentlich kündigen. Dazu benötigt er eine Bestätigung, dass er in der GKV versichert ist.

Wenn er nach 2 Monaten wieder einen Job (oberhalb der JAEG) aufnimmt, dann kann er in der GKV bleiben.

Sofern er bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat, gilt dies alles nicht; er verbleibt in der PKV.

molle123
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Re: PKV versichert - vorübergehend arbeitslos - und dann?

Beitragvon molle123 » 07.09.2016, 12:11

Oh, danke!

Sind die 2 Monate eine feste Größe?

Und was passiert, wenn es von der Agentur für Arbeit eine Sperre wegen der Eigenkündigung bekommt? Kann er dann über die Ehefrau familienversichert werden? Und dann auch später selbst in der GKV bleiben?

Viele Grüße

Rossi
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Re: PKV versichert - vorübergehend arbeitslos - und dann?

Beitragvon Rossi » 07.09.2016, 12:26

Jooh, 2 Monate dürften ausreichen.

Wenn er eine Sperrzeit bekommt, dann kann er sich in dem 1. Monat in die Familienversicherung eintragen. Ab dem 2. Monat muss die Agentur, obwohl kein ALG I ggf. gezahlt wird, als Mitglied bei einer Kasse anmelden.


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