Generelle Fragen zur PKV

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pkraus1
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Generelle Fragen zur PKV

Beitragvon pkraus1 » 16.01.2017, 09:25

Hallo,
ich bin aktuell 58 Jahre, ab dem 59 Lebensjahr bin ich arbeitssuchend, werde mit 61 in Rente mit Abschlägen gehen.
Nun meine Fragen:
Ich überlege ob ich mit Beginn des 59 Lj oder erst mit Beginn des 61 Lj in den Standardtarif wechseln soll.
Der Beitrag ist meines Wissens auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt.
1)Allgemeine Fragen:
-Verringert sich mit 60 der Beitrag des Standardtarifes um effektiv 10% durch den Wegfall der Rückstellungspflicht. Also die ca. 650€ - 65€
-Wie wirken sich die angesparten Rückstellungen ab 60 auf den Beitrag aus. Der gedeckelte Höchstbetrag (ich gehe davon aus das meine PKV diesen verlangen wird) müsste sich durch den Wegfall der Rückstellungspflicht meiner Meinung nach sofort verringern. Wenn diese Annahme stimmt wie hoch wird die Minderung in etwa sein? Ich bin seit 2002 in der PKV.
-Wie wirkt sich der Wegfall des Tagegeldes aus, sind die beitragsmindernd oder bezahle ich immer den Höchstbetrag?
-Kann meine PKV eine durch den eventuellen Wegfall der Rückstellungspflicht oder des Tagegeldes entstehende Beitragsminderung zukünftig wieder bis zur Beitragsdeckelungsgrenze anheben?

2) Wechsel mit 59
-Ist eine Tagegeldversicherung notwendig wenn ich ALG 1 beziehe?

Gibt es irgendwo Beispielrechnungen die ich für die verschiedenen Varianten als Berechnungsgrundlage verwenden könnte?

Vielen Dank für eure Antworten auf meine vielen Frage.
Viele Grüsse P. Kraus

Okabe
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Re: Generelle Fragen zur PKV

Beitragvon Okabe » 18.01.2017, 10:12

pkraus1 hat geschrieben:Hallo,
ich bin aktuell 58 Jahre, ab dem 59 Lebensjahr bin ich arbeitssuchend, werde mit 61 in Rente mit Abschlägen gehen.
Nun meine Fragen:
Ich überlege ob ich mit Beginn des 59 Lj oder erst mit Beginn des 61 Lj in den Standardtarif wechseln soll.


Je später, desto besser. Da du ALG 1 beziehen wirst, zahlt die Bundesagentur für Arbeit dir ja einen/den Zuschuss zu deinen PKV Kosten - dies wirkt sich natürlich auf deine Alterungsrückstellungen aus, die dann später deinen Beitrag für den Standardtarif senken. Je länger du in deinem jetzigen Tarif bleibst, desto günstiger wird der Rest deiner Versicherungszeit insgesamt sein.
Es stellt sich aber die Frage, warum die überhaupt wechseln möchtest - hast du dir das gut überlegt?

Der Beitrag ist meines Wissens auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt.


Korrekt. Aber so hoch sollte der Beitrag nicht werden!

1)Allgemeine Fragen:
-Verringert sich mit 60 der Beitrag des Standardtarifes um effektiv 10% durch den Wegfall der Rückstellungspflicht. Also die ca. 650€ - 65€


MWn. ja, bin aber nicht 100% sicher. Allerdings sind es nicht 65€, denn der Standardtarif kostet nicht soviel wie der GKV Höchstsatz! Bitte nicht mit dem Basistarif verwechseln und bloß nicht in den Basistarif wechseln!

-Wie wirken sich die angesparten Rückstellungen ab 60 auf den Beitrag aus. Der gedeckelte Höchstbetrag (ich gehe davon aus das meine PKV diesen verlangen wird) müsste sich durch den Wegfall der Rückstellungspflicht meiner Meinung nach sofort verringern. Wenn diese Annahme stimmt wie hoch wird die Minderung in etwa sein? Ich bin seit 2002 in der PKV.


Frag doch noch - deine PKV wird dir ungefähre Auskunft geben. Seit 2002 in der PKV zu sein ist eine relativ kurze Zeit - darum wird der Beitrag leider vergleichsweise hoch ausfallen.

-Wie wirkt sich der Wegfall des Tagegeldes aus, sind die beitragsmindernd oder bezahle ich immer den Höchstbetrag?


Das Krankentagegeld fällt einfach weg und du bezahlst es nicht mehr.

-Kann meine PKV eine durch den eventuellen Wegfall der Rückstellungspflicht oder des Tagegeldes entstehende Beitragsminderung zukünftig wieder bis zur Beitragsdeckelungsgrenze anheben?


Diese Frage verstehe ich nicht - natürlich kann die PKV trotzdem bis zur Grenze anheben, auch dann, wenn du Alterungsrückstellungen hast - nur eben nicht darüber. Angenommen dein Beitrag MÜSSTE 1000€ sein, er wird aber durch Alterungsrückstellungen auf 800€ gesenkt - dann zahlst du eben den Höchstsatz von 635€ (oder wieviel auch immer).

2) Wechsel mit 59
-Ist eine Tagegeldversicherung notwendig wenn ich ALG 1 beziehe?


IdR. nein.

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Re: Generelle Fragen zur PKV

Beitragvon pkraus1 » 18.01.2017, 16:24

Danke erst mal für die Antworten..
Leider habe ich einen sehr schlechten Versicherungsschutz für einen sehr hohen Beitrag. Meine stationäre Behandlung ist jetzt schon analog der GKV.
Deshalb möchte ich wechseln. Eine Alternative ist zurück in de GKV zuwechseln.
Ich bekomme wahrscheinlich eine Sperre für ALG1. Ich selber habe während dieser Zeit keine weiteren Einkommen. Meine Frau ist in der GKV. Ich könnte doch bei Ihr mit familienversichert werden und danach, also wenn ich ALG1 erhalte in der GKV bleiben.
Wäre das ein Weg?
Fakten:
ab 1.8.2017 Sperrzeit für 3 Monate.
ab 1.11.2017 ALG1
in 2018 erhalte ich eine Abfindung....hatte ich mit dem AG so ausgehandelt....steuerlich.
Wenn das ein Weg ist, kann ich die PKV für den besagten Zeitraum ruhen lassen...und dann falls der Weg klappt kündigen.
Mercy ...

Okabe
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Re: Generelle Fragen zur PKV

Beitragvon Okabe » 19.01.2017, 08:23

pkraus1 hat geschrieben:Danke erst mal für die Antworten..
Leider habe ich einen sehr schlechten Versicherungsschutz für einen sehr hohen Beitrag. Meine stationäre Behandlung ist jetzt schon analog der GKV.
Deshalb möchte ich wechseln. Eine Alternative ist zurück in de GKV zuwechseln.


Falls du diese Option hast (Familienversicherung oder Umzug ins Ausland) dann wäre das höchstwahrscheinlich deine beste Option, sofern dein jetziger Tarif leistungsmäßig wirklich so schlecht ist, wie du sagst. Allerdings ist stationäre Behandlung nicht alles, das weißt du ja sicherlich.

Ich bekomme wahrscheinlich eine Sperre für ALG1. Ich selber habe während dieser Zeit keine weiteren Einkommen. Meine Frau ist in der GKV. Ich könnte doch bei Ihr mit familienversichert werden und danach, also wenn ich ALG1 erhalte in der GKV bleiben.
Wäre das ein Weg?


Da bin ich leider überfragt - stelle diese Frage besser nochmal hier im GKV Forum und User wie Czauderina werden dir sicherlich helfen, diese sind Experten auf dem Gebiet. Wenn du (später) ALG 1 erhälst wird (dann) eine Familienversicherung aber mWn. nicht möglich sein, denn dafür gibt es Verdienstgrenzen und da liegst du mit ALG 1 darüber.

Fakten:
ab 1.8.2017 Sperrzeit für 3 Monate.
ab 1.11.2017 ALG1
in 2018 erhalte ich eine Abfindung....hatte ich mit dem AG so ausgehandelt....steuerlich.
Wenn das ein Weg ist, kann ich die PKV für den besagten Zeitraum ruhen lassen...und dann falls der Weg klappt kündigen.
Mercy ...


Ja - bedenke, dass du möglicherweise deinen PKV Schutz (neben einer Ruhestellung/Anwartschaft) in Zusatzversicherungen zur GKV umwandeln lassen kannst, je nach Tarif.

pkraus1
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Re: Generelle Fragen zur PKV

Beitragvon pkraus1 » 05.04.2017, 07:32

Hallo,
ich bin jetzt einen Schritt weiter. Ich habe das mit der Familienversicherung während der Sperrzeit mit dem anschließenden übertritt in die Pflicht GRV mit euren GRV Spezis abgeklärt. Funktioniert! Danke erst mal....
Jetzt noch einige Fragen an die PKV Spezis. Muss ich den Vertrag bei der PKV kündigen und wenn ja zu welchem Zeitpunkt? Kann ich alternativ zur Kündigung, den Vertrag mit der PKV beitragsfrei für den Zeitraum Sperre + Bezug ALG1 bis zum Renteneintritt ruhen lassen und dann rückwirkend kündigen? Falls meine PKV das mitmacht, wäre mir dieser Weg aus Sicherheitsgründen lieber. Könnten daraus resultierend Komplikationen beim beschriebenen Ablauf entstehen. (GRV-Familienversicherung während der Sperre--->GRV-Pflichtversicherung während ALG1---->GRV-freiwillige Versicherung während der Rente)
Danke im Voraus für eure Antworten
Gruss Peter


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