Ende der Selbständigkeit Eintritt in die Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ende der Selbständigkeit Eintritt in die Familienversicherung
Hallo Leute ich war viele Jahre selbständig und leider weil es nicht gut lief nicht mehr krankenversichert zuletzt war ich privat Versichert ich habe mein Gewerbe nun am 31.2 abgemeldet. Nun die Frage kann ich wenn ich nun hauptberuflich Hausmann bin und keine Einkünfte mehr erziele und meine Angestellte Ehefrau gesetzlich versichert ist in die Familienversicherung wechseln? Wäre dankbar für Antworten. Liebe Grüße
Re: Ende der Selbständigkeit Eintritt in die Familienversicherung
Jooh, das geht.
Am besten mit der Gewerbeabmeldung zur GKV der Holden und den Familienmeldebogen einreichen. Danach sollte es funktionieren.
Mit der PKV muss jetzt aber aufpassen. Wann erfolgte die Kündigung der PKV aufgrund von vermeintlichen Beitragsrückständen?! Erfolgte die Kündigung vor dem 01.01.2009? Wenn ja, dann ist alles gut.
Wenn die vermeintliche Kündigung nach dem 01.01.2009 aufgrund von Beitragsrückständen erfolgt ist, dann ist dort etwas faul. Denn die PKVén können seit dem 01.01.2009 aufgrund von Beitragsrückständen nicht mehr kündigen. Die PKV kann allenfalls die sog. Ruhensphase bzw. die Umstellung in den Notlagentarif vornehmen. Dies ist nach wie vor ein PKV-Vertrag und den müsste man heute bei Eintritt der Familienversicherung schriftlich kündigen. Und zwar sofort! Sonst kommt irgendwann der Hammer.
Am besten mit der Gewerbeabmeldung zur GKV der Holden und den Familienmeldebogen einreichen. Danach sollte es funktionieren.
Mit der PKV muss jetzt aber aufpassen. Wann erfolgte die Kündigung der PKV aufgrund von vermeintlichen Beitragsrückständen?! Erfolgte die Kündigung vor dem 01.01.2009? Wenn ja, dann ist alles gut.
Wenn die vermeintliche Kündigung nach dem 01.01.2009 aufgrund von Beitragsrückständen erfolgt ist, dann ist dort etwas faul. Denn die PKVén können seit dem 01.01.2009 aufgrund von Beitragsrückständen nicht mehr kündigen. Die PKV kann allenfalls die sog. Ruhensphase bzw. die Umstellung in den Notlagentarif vornehmen. Dies ist nach wie vor ein PKV-Vertrag und den müsste man heute bei Eintritt der Familienversicherung schriftlich kündigen. Und zwar sofort! Sonst kommt irgendwann der Hammer.
Re: Ende der Selbständigkeit Eintritt in die Familienversicherung
Hallo tolle Antwort Danke Dir die PKV lief bis 2007 dann sollte es kein Problem geben Danke Dir
Re: Ende der Selbständigkeit Eintritt in die Familienversicherung
Muss ich mit Nachforderungen rechnen seitens der PKV wenn ich seit 2007 nicht versichert bin ?
Re: Ende der Selbständigkeit Eintritt in die Familienversicherung
Nein; die PKV kann nicht nachfordern!!!
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