Änderung des Gesundheitszustands zwischen Vertragsannahme und Beginn des Versicherungsschutzes

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robwa93
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Änderung des Gesundheitszustands zwischen Vertragsannahme und Beginn des Versicherungsschutzes

Beitragvon robwa93 » 23.04.2017, 01:59

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Aktuell bin ich noch in der GKV versichert, habe jedoch im März eine PKV abgeschlossen. Aufgrund der Kündigungsfrist bei der GKV beginnt diese jedoch erst am 01.06.2017.
Die Gesundsheitsfragen, die vor Annahme des Versicherungsvertrags gestellt wurden, habe ich zum damaligen Zeitpunkt wahrheitsgemäß beantwortet.
Leider wurde am Donnerstag festgestellt, dass ein paar Zähne nichtmehr ganz in Ordnung sind und hier eine Kariesbehandlung notwendig ist. Kein Zahnersatz, lediglich eine Zahnbehandlung.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich den geänderten Gesundheitszustand meinem zukünftigen Versicherer melden und daher mit einem Risikozuschlag rechnen?

Folgende Infos habe ich bei meiner bisherigen Suche gefunden:

§19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetz
"(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet."

Bis zur Angabe der Vertragserklärung habe ich alles mir Bekannte angegeben.
In den AVB wird nicht erwähnt, dass auch Angaben nach Vertragserklärung gemacht werden müssen. Zumindest habe ich nichts derartiges gefunden. Auch wurde nichts gesondert um Angaben gebeten. Die Vertragsannahme ist bereits erfolgt.

Es wird lediglich erwähnt:

"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht."

Die Behandlung bis zum Beginn der PKV zu verzögern und keine Angaben zu machen wäre demnach Versicherungsbetrug.

Ich sehe es Aktuell folgendermaßen:
Da die Vertragsannahme bereits erfolgt ist, muss ich dem Versicherer keine Informationen über den Gesundheitszustand mehr machen.
Allerdings sollte die Behandlung vor Beginn der PKV abgeschlossen sein, andernfalls muss ich die Kosten vollständig selbst tragen, da der Versicherungsfall vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist.

Wie seht ihr das? Habe ich etwas übersehen?

Schonmal vielen Dank für eure Unterstützung.

Gruß robwa93

Okabe
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Re: Änderung des Gesundheitszustands zwischen Vertragsannahme und Beginn des Versicherungsschutzes

Beitragvon Okabe » 23.04.2017, 10:20

Gute Versicherer schreiben in etwa soetwas in ihre AVB:
(...) Eine Besonderheit gilt für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages, aber vor Versicherungs-
beginn eingetreten sind. Hier leisten wir lediglich nicht für die Zeit vor Beginn des Versicherungsschutzes.


Ohne weitere Infos und nach deinen bisherigen Informationen heißt das: lass die Behandlung lieber abschließen, während du noch in der GKV bist.

robwa93
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Re: Änderung des Gesundheitszustands zwischen Vertragsannahme und Beginn des Versicherungsschutzes

Beitragvon robwa93 » 23.04.2017, 11:21

Hallo Okabe,

vielen Dank für deinen Hinweis.
Ich habe nochmal in die AVB rein geschaut und tatsächlich einen solchen Absatz gefunden:

Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Eine Besonderheit
gilt für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages, aber vor Versicherungsbeginn
eingetreten sind. Hier leisten wir lediglich nicht für die Aufwendungen, die in der Zeit vor Versicherungsbeginn
angefallen sind.


Bedeutet das nicht, dass es vollkommen in Ordnung wäre mit der Behandlung abzuwarten und die höhere Beteiligung der PKV zu nutzen? Der akute Teil der Behandlung ist bereits abgeschlossen. Den Rest kann man tatsächlich ein paar Monate aufschieben.

Okabe
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Re: Änderung des Gesundheitszustands zwischen Vertragsannahme und Beginn des Versicherungsschutzes

Beitragvon Okabe » 23.04.2017, 12:34

Ja, dann kannst du solange warten.


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