Krankenversicherung/ALG2

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Kunstliebhaber
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Krankenversicherung/ALG2

Beitragvon Kunstliebhaber » 05.06.2017, 18:36

Hallo ich bin neu hier im Forum kenne mich also nicht aus und hoffe das mein Anliegen hier richtig ist, ansonsten einfach verschieben!

Kurze Vorgeschichte (hoffe es wird nicht zu verwirrend!)

Ich habe diverse Psychische Erkrankungen und benötige daher dringend Psychotherapie und Medikamente

Die Psychotherapie habe ich von der Krankenkasse (AOK) auch ohne Probleme für ein Jahr genehmigt bekommen.

Seit April bin ich nun eben Krankgeschrieben, allerdings und ja da bin ich selber schuld, hab ichs einfach nicht auf die Reihe bekommen die Krankmeldung auch bei der AOK abzugeben.. Nur mein Arbeitgeber hatte die Krankmeldung von mir bekommen..

Ende April bekam ich dann auch noch die Kündigung meines Arbeitgebers, in dieser Zeit war ich zwar eigentlich Krankgeschrieben nur die AOK wusste davon natürlich nichts da ich mal wieder zu unfähig war besagte Krankmeldung auch einzureichen!

Aufgrund der Kündigung meines Arbeitsplatzes ging ich natürlich direkt zum Arbeitsamt diese verwiesen mich allerdings zur Krankenkasse um Krankengeld zu beantragen da ich zu diesem Zeitpunkt eben Krankgeschrieben war..

Mein Therapeut stellte mir dann eine für einen Monat rückwirkende Krankmeldung aus die ich dann auch umgehend zusammen mit der aktuellen Krankmeldung abgab!

Daraufhin machte die AOK natürlich Meldung bei mir.
Letzte Woche hatte ich dann einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin. Die erste eigentliche Krankmeldung vom April nahm ich auch mit und erklärte ihr das mein Therapeut die Krankmeldung nur so weit rückwirkend ausstellte da ichs einfach aus eigener schuld versäumt hatte die erste abzugeben.

So weit so gut.
Meine Sachbearbeiterin prüfte mehrmals alles besprach sich mit ihrer Kollegin und entschied sich dann mit mir den Antrag auf Krankengeld auszufüllen.

Auf die Frage hin ob mein Arbeitsverhältnis noch bestehe musste ich ja natürlich mit Nein antworten woraufhin sie meinte, somit wäre ich nicht mehr Krankenversichert
Beim Arbeitsamt war ich ja auch nicht gemeldet also steck ich momentan echt in der Klemme! Und ja, das aus eigener schuld!!

Meine Sachbearbeiterin war so nett mir ein Schreiben für die ARGE aufzusetzen da sie um meine Psychischen Erkrankungen weiß und mich natürlich auch schon eine Weile kennt..

Daraufhin ging ich gleich zur ARGE samt schreiben und machte natürlich (Hauptsächlich der Therapie wegen) auf dringlich! Da die ARGE in dieser Stadt aber nicht für mich zuständig ist (ich wohne auf dem Land) muss ich zur ARGE eines anderen Landkreises, bei der für mich zuständigen ARGE rief ich auch direkt an die Dame erfasste meine Daten und gab mir einen Termin für den 16.6..

Meine Therapie läuft jede Woche..
Momentan bin ich ja aber nicht Krankenversichert..

Meine eigentliche Frage ist:

Ab wann bin ich denn wieder Versichert? Ab dem 16. Wenn ich die Anträge abgebe oder schon jetzt?

Ich brauche die Therapie ja wirklich! Solange kann ich nicht warten.. Was mach ich denn jetzt am besten?

Ach ja ich bin 22 Jahre alt aber über meine Mutter kann ich mich nicht mitversichern lassen..

Ich hoffe es war nicht zu verwirrend! Danke im voraus schonmal!

Czauderna
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Re: Krankenversicherung/ALG2

Beitragvon Czauderna » 05.06.2017, 19:41

Hallo,
wann genau endete dein Arbeitsverhältnis ? - Ich nehme an, dass deine Mutter nicht gesetzlich versichert ist oder was ist genau der Grund dafür dass eine Familienversicherung nicht möglich ist.
Unversichert bis du auf jeden Fall nicht - das ist schon mal sicher, denn wenn du deiner bisherigen Kasse keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen kannst, dann erfolgt die obligatorische nahtlose Anschlussversicherung durch die bisherige Kasse und damit einhergehend besteht natürlich auch erst mal der volle Leistungsschutz. Du wirst (erst mal) selbst für die Beitragszahlung verantwortlich sein und das solange, bis zu dem Tag, ab dem du wirklich Leistungen (ALG-1 oder ALG-2) bekommst, ab dann zahlt nämlich das Arbeitsamt oder das Job-Center die Krankenversicherung.
Was deinen eventuellen Krankengeldanspruch betrifft, so müssten wir wissen, wann genau und für welche Zeiträume die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellt wurden und wann diese dann an welchem Tag der Kasse erstmals vorlagen.
Gruss
Czauderna

Kunstliebhaber
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Re: Krankenversicherung/ALG2

Beitragvon Kunstliebhaber » 05.06.2017, 20:25

Danke für die schnelle Antwort!

Mein Arbeitsverhältnis endete am 27.4.17

Möglich wäre eine Versicherung über meine Mutter schon, meine Mutter ist dabei das Problem wir haben kaum Kontakt (hat so seine Gründe) hab auch schon mit ihr gesprochen aber sie möchte das nicht, aus Angst das die Krankenkasse ihr kündigt da wir den Fall schon öfter mit mir hatten.. Also das ich über sie mitversichert war..
Soweit ich weiß gibt's da aber eigentlich keine Probleme bis zum 27. Lebensjahr.. oder?

Das heißt also ich bin weiter Krankenversichert und muss "nur" die monatlichen Versicherungsbeiträge selbst bezahlen?! Jedoch nicht wie bei Privatversicherten die Kosten meiner Psychotherapie, Arzt besuche ect. ?

Also am 1.06. War ich bei der Krankenkasse zum Gespräch.

Seit 07.04. Bin ich Arbeitsunfähig erkrankt diese Krankmeldung ging ursprünglich bis 03.05.

Diese erste ursprüngliche Krankmeldung hab ich aber erst am 01.06 abgegeben.

Am 03.05 wurde ich erneut Krankgeschrieben bis zum 17.05.

Da bekam ich eine weitere Krankmeldung bis zum 14.06. Und die rückwirkende vom 07.04. Die habe ich beide am 17.05. Abgegeben

Alles sehr verwirrend..

Czauderna
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Re: Krankenversicherung/ALG2

Beitragvon Czauderna » 06.06.2017, 12:35

Hallo,
erst mal zur Familienversicherung . du bist 22 Jahre, hast kein Einkommen - wenn es sonst keine rechtlichen Gründe gibt, dann kannst du dich bei deiner Mutter mitversichern, ob die das will oder nicht - du hast einen Rechtsanspruch, den du bei der Krankenkasse deiner Mutter geltend machen kannst - deine Mutter muss daran nicht beteiligt werden.
jetzt zur Versicherung ohne die Familienversicherung - ja, so ist es - dein beitrag bemisst sich nach deinem Einkommen, wobei die Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu beachten ist - danach musst du mit einem Mindestbeitrag von ca 180,00 € mtl. rechnen.
Die Versicherung muss von der Kasse ab dem 28.04.2017 durchgeführt werden.
Nun zum evtl. Krankengeld -
Krankengeld würde dir theoretisch ab dem 28.04.2017 zustehen bis zum 03.05. - praktisch aber nicht, weil durch die verspätete Meldung
das Krankengeld für die Zeit vom 28.4. - 03.05.2017 verweigert wird durch die Kasse. Für die Folgemeldung bis 17.05. gilt das Gleiche.
Aber jetzt kommt der Haken - du schreibst, dass die Meldung ab 7.4. erst am 17.05. erstellt wurde und erst am 17.5. auch an die Kasse abgegeben wurde ??? - wen dem so ist, dann sieht es mit deinem Krankengeldanspruch ab 28.4. sehr dunkel aus, denn die Ursprungsmeldung wurde dann sage und schreibe 41 Tage rückwirkend ausgestellt (am 17.5. zum 07.04).
So, wie geschildert kann ich dir nur raten erst mal in die Familienversicherung zu gehen und ab Leistungsbeginn wieder in die eigene Mitgliedschaft zu wechseln - für das Krankengeld sehe ich keine Chance.
Gruss
Czauderna


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