Krankenkasse ***

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alex76
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Krankenkasse ***

Beitragvon alex76 » 29.10.2007, 17:22

hallo zusammen!

eine freundin hat ein problem: sie ist arbeitslos (allerdings nicht arbeitslos gemeldet, da sie zuvor mit ihrem damaligen lebensgefährten dessen großeltern gepflegt hat). am 14.06.07 ist sie 23 jahre alt geworden, somit hat die familienmitversicherung (sie war mit ihrer mutter versichert) geendet. dies wusste sie nicht, sie arbeitet seit september auf minijob-basis (90 euro). ca. im august wurde sie von der *** angeschrieben und ihr wurde mitgeteilt, dass sie nun nicht mehr familienversichert sei. ein antrag zur neuversicherung war beigelegt. meine freundin reagierte nicht auf diesen brief. sie wurde dann nochmals angeschrieben, in welchem ihr der mindestsatz der krankenversicherung mitgeteilt wurde. allerdings antwortete sie auf diesen brief auch nicht. nun hat sie ein weiteres schreiben erhalten, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie nun pflichtversichert wurde mit einem monatlichen beitragssatz von ca. 590,-!!!! gleichzeitig wurde sie zur zahlung der offenen beträge ab 14.06.07 (ca. 1.800 euro) aufgefordert. offene arztrechnungen liegen keine vor, da meine freundin keine arztbesuche für die zeit vorgenommen hatte (die krankenkasse hat auch keine vorgelegt).

wir sind nun am überlegen, wie wir dagegen vorgehen können. wir wollen widerspruch (4 wochen ab zustellung, jetzt noch ca. 3 wochen) gegen diesen bescheid einlegen, wollen diesen aber genau begründen und suchen deshalb hier in diesem forum hilfe!

am besten ist es natürlich, dass meine freundin nichts bezahlen muss. sie hat - außer den 90 euro/monatlich sowie kost + logie frei bei einer freundin - kein einkommen.

meine freundin wird sich nun ab morgen arbeitssuchend melden. kann sie sich rückwirkend beitragsfrei stellen?

fragen über fragen ... wär toll von euch ein paar antworten zu bekommen!

vielen dank im voraus :D

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Re: Krankenkasse KKH

Beitragvon DKV-Service-Center » 29.10.2007, 18:23

Hallo alex76

es wäre sehr schön wenn die Freundin jetzt mal reagieren würde.
Seit 1.4.2007 neues Gesetz zur Versicherungspflicht,
mindestens 130 Euro Beitrag, da Freundin nicht reagiert wurde Sie zum Höchstbeitrag verdonnert. Wenn der Bescheid rechtskräftig wird, z.B bei
nicht reagieren ist dieser zu zahlen.
Also sofort zur Krankenkasse, Asche aufs Haupt streuen und Zahlungsvereinbarung treffen.
Rückwirkend ist nix machbar( bezüglich arbeitslos melden).

Gruß

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 29.10.2007, 18:38

Ergänzend darf ich anmerken, dass Sie mutmaßlich (mit dieser Vita)keinen Anspruch auf "Arbeitslosengeld" hat und somit auch nicht über das Arbeitsamt krankenversichert wird.

Solche Konsequenzen entstehen nun einmal, wenn man auf solche Briefe nicht reagiert!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.10.2007, 23:13

Tja, eine einzigartige Widerspruchsbegründung um aus dieser Klamotte wieder raus zu kommen, wirst Du in irgendwelchen Foren nicht im Ansatz finden.

Sorry, solche Fälle, wollte der Gesetzgeber ab dem 01.04.2007 in die Versicherungspflicht einmünden lassen. Jeder soll eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall haben, völlig egal ob er derzeit Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht; er ist immer abgesichert.

Auch von meiner Seite, nehme Kontakt mit der KV auf und kläre alles bis ins kleinste Detail.

Ach ja, unter Umständen könntest Du evtl. ALG II - man nennt es auch Hartz IV - beantragen. Hierüber bist Du dann auch pflichtversichert!!!


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