Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

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Maya
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Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

Beitragvon Maya » 17.07.2024, 05:31

Hallo, ich habe vor 3 Jahren eine PKV abgeschlossen, da ich Beamtenanwärterin bin. Muss 50% der Krankheitskosten also über die PKV absichern. Ich hatte im Kindesalter Allergien und es wurde eine Desensibilisierung durchgeführt. Damals noch beim Kinderarzt. Danach war ich nie wieder in Behandlung oder hatte Beschwerden. Daher hatte ich es vor 3 Jahren nicht angegeben, da ich der Annahme war, dass das zu den ambulanten Therapien gehört und nicht in den Befragungszeitraum fällt. Mir war damals nicht bewusst, dass Allergien praktisch chronisch sind und immer angegeben werden müssen. Nun wurden Anfang dieses Jahres wieder Allergien bei mir festgestellt. Da mein Studium jetzt bald endet und mein Tarif sich dann umstellt und ich mich bei einer unabhängigen Vermittlern nochmal über einen möglichen Wechsel informiert habe, kam das Thema auf und dadurch wurde mir erst bewusst das die Angabe vor 3 Jahren falsch war. Obwohl ich damals mit der Beraterin der Versicherung eigentlich drüber gesprochen habe, da es auch Thema für die BU/DU war. Bei der BU/DU wurde explizit nach Allergien gefragt und dort hatte ich angegeben „Nicht in den letzten 5 Jahren, Desensibilisierung abgeschlossen“. Der Versicherer hatte also zu mindestens bei dieser Versicherung auf jeden Fall eine Angabe von mir. Nun ist die Frage, ob ich das ganze jetzt bei der Tarifumstellung richtig stellen kann oder ob ich um meinen ganzen Vertrag bangen muss? Für eine andere Diagnose habe ich damals eine RK erhalten. Dazu habe ich die Info bekommen, dass der Versicherer den RK aber während der Ausbildungszeit nicht erhebt. Das heißt, hätte ich für die Allergien eigentlich einen bekommen müssen, hat der Versicherer praktisch zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Geld an mir verloren.

Maya
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Re: Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

Beitragvon Maya » 17.07.2024, 05:34

Jetzt habe ich heute Nachmittag einen Termin bei meiner Versicherung und bin unsicher ob ich es ansprechen soll.

Die unabhängige Beraterin hatte gesagt das ich es ansprechen soll.

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Re: Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

Beitragvon Maya » 17.07.2024, 05:54

Was vielleicht auch noch zu erwähnen ist, ich war damals eigentlich wirklich sehr gewissenhaft bei der Beantwortung und habe alles kleinlichst mit einer Tabelle angegeben. Das wurde auch mehrfach seitens der Versicherung gelobt. Das mit den Allergien habe ich aber einfach nicht gewusst. Und eigentlich hatte ich mit der damaligen Beraterin ja auch drüber gesprochen, da es grade bei der DU nochmal aufkam.

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Re: Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

Beitragvon Czauderna » 17.07.2024, 08:02

Hallo und willkommen im Forum
ich bin jetzt nicht der PKV-Fachmann, aber auch ich denke, du solltest das ansprechen und genau mit dieser Begründung, mit der du dich hier gemeldet hast. Ob diese Nichtangabe Konsequenzen haben wird, und wenn ja, welche, das kann ich dir leider nicht sagen, da wird sich sicher noch eine/r unserer PKV-Experten zu Wort melden - von einer "unabhängigen Beraterin" hast du den gleichen Rat erhalten. Wenn dein Entschluss bzgl. eines Wechsels doch schon feststeht, wirst du sicher von der neuen Versicherung erneut befragt, spätestens dann solltest du diese Allergien angeben, meine ich.
Gruss
Czauderna

Maya
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Re: Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

Beitragvon Maya » 17.07.2024, 08:12

Guten Morgen,

vielen Dank für deine Rückmeldung!

Ein Wechsel war tatsächlich nur in der Überlegung, da es sich jetzt nochmal anbieten würde, wenn man vom Anwärterverhältnis ins Probeverhältnis wechselt, da bisher noch keine Altersrückstellungen gebildet wurden. Deshalb wollte ich nochmal vergleichen und dabei kam der Fehler raus.
Ergebnis vom Vergleich ist ansonsten, dass es sich bei mir wahrscheinlich anbieten würde, in meiner jetzigen Versicherung zu bleiben, da ich wohl schon einen sehr guten Tarif habe und die Gesellschaft grundsätzlich recht kulant sein soll.
Natürlich besteht jetzt die Sorge, dass ich wegen diesem Fehler „rausfliegen“ würde. :(

Saxum
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Re: Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

Beitragvon Saxum » 18.07.2024, 12:09

Ich bin als Laie hier, jedoch ist meines Erachtens nach grundsätzlich ist die Fragestellung immer "war das Risiko (zum Zeitpunkt der Antragsstellung) so gefahrenerhebend, dass der Versicherer anderes entschieden hätte"? Draus ergeben sich dann jeweilige Rechtsfolgen die für den vorsätzlichen, grob fahrlässigen, einfach fahrlässigen oder schuldlosen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung innerhalb von 5 Jahren durch den Versicherer gezogen werden können.

Meine persönliche Meinung wäre es, hier den Versicherer ehrlich und offen darauf anzusprechen und die entsprechende Erklärung mitzuliefern, warum das damals nicht angegeben wurde. Auch weil es seit Kindheitstagen nie wieder aufgetreten ist, sofern das auch so den Tatsachen entspricht - nicht dass der Versicherer das irgendwo in einer Patientenakte nachträglich rauslesen kann dass vor 2 Jahren doch eine Behandlung war und daher dir auch nicht mehr in den Sinn kam. Allergien sind in der Regel ja eigentlich Anzeigepflichtig bzw. die Versicherer Fragen normalerweise Allergien mit ab, dann ist die Frage "wie sehr und ist die Allergie überhaupt noch aktiv" (zum Zeitpunkt des Versicherungsantrages).

Ich werde natürlich auch nicht voraussagen können, wie der Versicherer hier entscheiden würde, aber im besten Falle fällt für die Allergie ein (angemessener) Risikozuschlag an oder bestenfalls gar nicht, weil zum Zeitpunkt der Antragsstellung hatte man ja schon über einen längeren Zeitraum keine allergischen Symptome hatte und auch in den Zeiten seit Versicherungsbeginn hier keine Behandlungen stattfanden. Ich persönlich als Laie hätte diesen Fauxpas als "maximal leichte Fahrlässigkeit" eingestuft, mir selbst wäre das vermutlich auch nicht anderes passiert. Hier ist die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung entweder folgenlos oder eine rückwirkende Vertragsänderung (mit ggf. Risikozuschlag und Nachzahlung des Risikozuschlags).

Die BU/DU Absicherung ist im übrigen eine andere Sparte, hier werden meines Wissens nach keine Informationen zwischen den Sparten ausgetauscht. Die sind beide strikt getrennt zu betrachten.

Im "schlimmsten Fall", falls man doch rausfliegen solltest (was ich persönlich mal nicht glaube), kann man ja bei einem anderen Versicherer immer noch vorstellig werden oder als aller letzte Option den Basistarif nehmen den es auch als "Beamtentarif" mit der prozentualen Absicherung gibt. Wäre nur mit vermutlich rund 400 Euro aufgrund der bisherig nicht lange angesammelten Altersrückstellungen vergleichsweise teurerer.

"Ohne Schutz" würde man nicht dastehen.

Die andere Möglichkeit wäre natürlich bei dem neuen Versicherer alles anzugeben (inkl. der jetzt stattfindenden Behandlungen) und so einen Optionstarif / Anwartschaft für einen möglichen Versichertenwechsel mitzunehmen und dann erst bei deinem bisherigen Versicherer die Allergie Nachmelden. Jedoch muss man auch aufpassen, da dir der Umstand der Allergie jetzt bekannt ist, ist man eigentlich auch per se verpflichtet diesen "möglichst zeitnah" nachzumelden, ansonsten rutscht man meines Erachtens nach in die Zone der Arglistigkeit - daher "zu lange" würde ich nicht warten.

Ich würde es bei der Nachmeldung es aber so formulieren, dass man sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses / Antragstellung beziehst. Die jetzt stattfindenden Behandlungen bzw. das Wiederauftreten der Allergie sind nicht zu erwähnen, da das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vor 3 Jahren nicht relevant gewesen wäre. Es kommt konkret auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an.

Beispielhaft von mir ein Formulierungsvorschlag als absoluter Laie, ohne Gewähr:

"Mir ist Rahmen des Beratungsgesprächs zu einer BU/DU Absicherung aufgefallen, dass Allergien entgegen meiner Annahmen doch möglicherweise zu den "chronischen Krankheiten" zählen und daher augenscheinlich anzeigepflichtig gewesen wären. Zum Zeitpunkt des Antrags auf Krankheits-Versicherungsschutz bei Ihnen am TT.MM.JJJJ hatte ich bereits seit meiner Kindheit und beim damaligen Kinderarzt stattfindenden Desensibilisierung keine Allergiesymptome oder Allergiereaktionen mehr und auch keine Behandlungen im Zusammenhang mit einer etwaigen Allergie. Zu diesem Zeitpunkt ging ich davon aus, dass die Allergie keine behandlungsbedürftige Krankheit oder ähnliches darstellen würde und diese auch nicht wieder auftauchen würde, daher habe ich diese nicht zu den Fragestellungen im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflichten gezählt.

Da ich jedoch jetzt über diesen Umstand informiert bin und selbstverständlich keine Anzeigepflichtverletzung begehen wollte, melde ich bei Ihnen daher folgendes zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei Ihnen nach:

- Allergie (Art, Typus, Stärke), festgestellt am, erfolgreiche Desensibilisierung, keine Behandlungsbedürftigkeit oder Symptome/Reaktionen bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses."


Siehe auch die Informationen des BaFi zu den "Vorvertraglichen Anzeigepflichten",

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeff ... erung.html

Das alles gut wird, wünsche ich und drücke die Daumen. Gerne Rückmelden.

Im übrigen, bitte vorsichtig mit den Vergleichen in den Online Portalen sein - die sind für einen ersten Überblick tatsächlich gut. Aber dort steht auch nicht zuverlässig alles drin, wie es eigentlich in den Versicherungsbedingungen formuliert ist. Rein beispielhaft stünde bei meinem Versicherer auf dem Vergleichsportal, dass dieser für Rehas nicht übernähme. Liest man aber die Versicherungsbedingungen durch, ist es tatsächlich etwas blöd formuliert, aber jedoch eindeutig, dass hier für Rehas mit geleistet wird. Wenn man kann am besten die Versicherungsbedingungen "schwarz auf weiß" durchlesen und vergleichen oder vergleichen lassen durch einen engagierten Fachmenschen.

Racer76
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Re: Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

Beitragvon Racer76 » 18.07.2024, 21:43

Ich persönlich würde in solch einer Situation einen Fachmann zu Rate ziehen. Damit meine ich keinen "Berater", sondern einen Fachanwalt. Diese Frage lässt sich vielleicht sogar im Rahmen einer Erstberatung klären, eventuell besteht ja sogar eine RSV, die das abdeckt.

Ansonsten könnte man das natürlich beim Versicherer ansprechen mit dem Risiko, dass sich daraus Konsequenzen ergeben. Oder aber man wechselt zu einem anderen Versicherer mit allen Angaben und verliert einen Teil der bisherigen Rückstellungen.

Maya
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Re: Bitte dringend um Hilfe: Unbewusste Falschangabe nachträglich richtig stellen?

Beitragvon Maya » 22.08.2024, 21:39

Hallo, erst mal vielen Dank für die so ausführliche Antwort! Das hat mir erst mal sehr geholfen und mich etwas beruhigt.

Ich hatte es dann tatsächlich bei meinem Versicherer offen angesprochen. Der Berater meinte aber, dass wäre gar kein Problem, da ich ja wirklich so lange beschwerdefrei war. So weit hätten die gar nicht zurück gefragt. Etwas bedenklich kam mir das schon vor und ich wollte das gerne schriftlich von ihm bestätigt bekommen. Das ist natürlich bisher noch nicht passiert.


Nun hätte ich eine andere Frage. Bei dem Versicherungsvergleich mit anonymer Risikoanfrage hat sich ergeben, dass die Barmenia mich voraussichtlich ohne Erschwernisse nehmen würde. Also ich bekäme keine Risikozuschläge für Krankheiten, wo ich bei meiner jetzigen Versicherung (DBV) Zuschläge habe. Dafür wird vermutlich die Hyposensibilisierung ausgeschlossen.
Grundsätzlich scheint die Barmenia für mich auch nochmal bessere Leistungen zu haben. Und ich hätte eben keine Zuschläge mehr, die jährlich prozentual mit steigen. Jedoch eben den Ausschluss. Würdet ihr das in Kauf nehmen?

Da ich nächste Woche schon auf Probe verbeamtet werde, müsste ich die DBV jetzt sehr kurzfristig kündigen. Ich habe Angst etwas zu überstürzen


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