Sachverhalt: die Eltern eines minderjährigen ukrainischen Kindes befinden sich beide seit dem 01.11.2025 wieder in der Ukraine.
Das Kind war bei Ihnen bis zum 31.10.2025 familienversichert,lebt jetzt bei der Tante in Deutschland.
Frage:Ab wann kann das Kind in die freiwillige Versicherung aufgenommen werdeen ? (rückwirkend ab dem 01.11.205
oder ab dem 01.12.2025).
Ich hoffe auf eine Reaktion
Malchance
Beginn freiwillige Mitgliedschaft nach Ende der Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Beginn freiwillige Mitgliedschaft nach Ende der Familienversicherung
Hallo,
wenn die Familienversicherung endet, dann greift die obligatorische Anschlussversicherung, es sei denn, es wird gegenüber der bisherigen Krankenkasse ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen. In diesem Falle endet die Familienversicherung am 31.10.2025, sodass die Anschlussversicherung ab dem 01.11.2025 beginnt.
Gruss
Czauderna
wenn die Familienversicherung endet, dann greift die obligatorische Anschlussversicherung, es sei denn, es wird gegenüber der bisherigen Krankenkasse ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen. In diesem Falle endet die Familienversicherung am 31.10.2025, sodass die Anschlussversicherung ab dem 01.11.2025 beginnt.
Gruss
Czauderna
Re: Beginn freiwillige Mitgliedschaft nach Ende der Familienversicherung
Nun ja, ich würde die Familienversicherung als Pflegekind über die Tante beantragen. Diese ist kostenlos!
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