Hallo alle!
Ich war zu Beginn meiner Schwangerschaft zwei Wochen mit HG krankgeschrieben. Ein paar Monate später habe ich nun immense Rückenprobleme und mein Orthopäde möchte mich krankschreiben.
Habe ich denn jetzt nur vier Wochen „gut“ bevor ich ins Krankengeld rutsche oder wieder sechs Wochen weil es ja eine neue (aber trotzdem durch die Schwangerschaft bedingte) Erkrankung ist?
Danke euch!
Krankschreibung in der Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen - wann Krankengeld?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Frage12345
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Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen - wann Krankengeld?
Hallo und willkommen im Forum
Diese Frage kann nur ein Arzt/Ärztin und /oder ggf. der Medizinische Dienst beantworten. Was ist HG ?
Nur wenn ein medizinischer Zusammenhang hergestellt werden kann und wenn nicht mehr als sechs Monate zwischen Ende der ersten und Beginn der zweiten Arbeitsunfähigkeit liegen, dann muss der Arbeitgeber nicht erneut die vollen sechs Wochen zahlen. Woher weiß das nun der Arbeitgeber? Er muss die Kasse befragen. Wenn es keinen medizinischen Zusammenhang gibt, dann muss er ggf. die vollen sechs Wochen zahlen.
Gruss
Czauderna
Diese Frage kann nur ein Arzt/Ärztin und /oder ggf. der Medizinische Dienst beantworten. Was ist HG ?
Nur wenn ein medizinischer Zusammenhang hergestellt werden kann und wenn nicht mehr als sechs Monate zwischen Ende der ersten und Beginn der zweiten Arbeitsunfähigkeit liegen, dann muss der Arbeitgeber nicht erneut die vollen sechs Wochen zahlen. Woher weiß das nun der Arbeitgeber? Er muss die Kasse befragen. Wenn es keinen medizinischen Zusammenhang gibt, dann muss er ggf. die vollen sechs Wochen zahlen.
Gruss
Czauderna
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Frage12345
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Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen - wann Krankengeld?
Vielen Dank für deine Antwort, ich weiß das wirklich zu schätzen!
HG = Schwangerschaftsübelkeit (entschuldige, ich bin gerade sehr in der Mutti-Bubble).
Ist eine Schwangerschaft denn ein medizinischer Zusammenhang? Also Krank 1 weil Übelkeit in der Schwangerschaft, Krank 2 weil Rücken in der Schwangerschaft?
HG = Schwangerschaftsübelkeit (entschuldige, ich bin gerade sehr in der Mutti-Bubble).
Ist eine Schwangerschaft denn ein medizinischer Zusammenhang? Also Krank 1 weil Übelkeit in der Schwangerschaft, Krank 2 weil Rücken in der Schwangerschaft?
Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen - wann Krankengeld?
Hallo,
nein, jedenfalls hatte ich in meiner Praxis keinen Fall, der das bestätigen könnte.
Gruss
Czauderna
nein, jedenfalls hatte ich in meiner Praxis keinen Fall, der das bestätigen könnte.
Gruss
Czauderna
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Frage12345
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- Registriert: 09.02.2026, 14:10
Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen - wann Krankengeld?
Hallo Czauderna,
Vielen Dank! Ich weiß das Forum hier und deine / eure Arbeit sehr zu schätzen. Es ist schon wirklich schwer, sich durch die ganzen Vorschriften / Regelungen durchzuarbeiten.
Ich gehe dann erstmal davon aus, dass mir die KK bei sechs Wochen erneuten Problemem in der Schwangerschaft keine Probleme macht wegen Krankengeld.
Danke und beste Grüße!
Vielen Dank! Ich weiß das Forum hier und deine / eure Arbeit sehr zu schätzen. Es ist schon wirklich schwer, sich durch die ganzen Vorschriften / Regelungen durchzuarbeiten.
Ich gehe dann erstmal davon aus, dass mir die KK bei sechs Wochen erneuten Problemem in der Schwangerschaft keine Probleme macht wegen Krankengeld.
Danke und beste Grüße!
Re: Krankschreibung in der Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen - wann Krankengeld?
Hallo frage1234,
der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht grds. für 6 Wochen wegen derselben Krankheitsursache. Hier kommt es darauf an, ob es sich um schwangerschaftsbedingten Beschwerden handelt. Daher ist abzuklären, ob die Rückenschmerzen schwangerschaftsbedingt sind, das kann insbesondere bei fortgeschrittener Schwangerschaft sder Fall ein. Wenn die KK das in Erwägung zieht, wird sie i.d.R. den Arzt befragen.
Wichtig: Es geht hier nicht um den Krankengeldanspruch - der besteht bei einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auf jeden Fall- sondern lediglich um den Entgeltfortzahlungsanspruch.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Schwangerschaft!
MfG
ratte1
der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht grds. für 6 Wochen wegen derselben Krankheitsursache. Hier kommt es darauf an, ob es sich um schwangerschaftsbedingten Beschwerden handelt. Daher ist abzuklären, ob die Rückenschmerzen schwangerschaftsbedingt sind, das kann insbesondere bei fortgeschrittener Schwangerschaft sder Fall ein. Wenn die KK das in Erwägung zieht, wird sie i.d.R. den Arzt befragen.
Wichtig: Es geht hier nicht um den Krankengeldanspruch - der besteht bei einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auf jeden Fall- sondern lediglich um den Entgeltfortzahlungsanspruch.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Schwangerschaft!
MfG
ratte1
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